Kann nach dem Absenen der EStErkl. noch eine Steuerberechnung durchgeführt werden, gegebenenfalls wie?
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Gast
AW: Steuerberechnung
Das geht.
Wenn Sie Mein ELSTER nutzen loggen Sie sich ein und gehen dann auf übermittelte Formulare. Sie wählen die Zeile der von Ihnen übermittelten Steuererklärung aus. Rechts aussen gibt es eine Spalte Aktionen. Dort finden Sie einen Button für die Steuerberechnung.
Bei Elsterformular öffnen Sie die übermittelte Steuererklärung und finden nach dem Öffnen der Erklärung - die den Schreibschutz nicht mehr editierbar trägt - oben im Auswahlmenü das Taschenrechnersymbol.
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AW: Steuerberechnung
Zitat von bernielster Beitrag anzeigenKann nach dem Absenen der EStErkl. noch eine Steuerberechnung durchgeführt werden, gegebenenfalls wie?Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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AW: Steuerberechnung
Danke für die Antwort. Ich nutze Elster online. Habe es schon mit dem Button Steuerberechnung probiert. Es passiert aber nichts. Ich habe meine Erklärung auch schon in ein neues Formular geladen. Es lässt sich auch dort keine Steuerberechnung durchführen. Kennt jemand eine Lösung?
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AW: Steuerberechnung
Also, ich verschieb dann mal nach Mein Elster.
Zitat von bernielster Beitrag anzeigenIch habe meine Erklärung auch schon in ein neues Formular geladen. Es lässt sich auch dort keine Steuerberechnung durchführen.
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AW: Steuerberechnung
Zitat von bernielster Beitrag anzeigendanke für den Hinweis. Die Steuerberechnung ist im Downloadordner gelandet. So ist es, wenn man mit 74 Jahren noch Elster machen muss.
vielen DankFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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