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    Hilfe bei Anlage AVEÜR

    Hallo bin gerade dabei zum ersten mal diese Anlage auszufüllen.

    Es handelt sich um 2 Positionen.

    1 Wechselrichter gekauft in Deutschland, als mit 19% Umsatzsteuer
    12 PV Module gekauft in Frankreich ohne Umsatzsteuer
    Wird vermutlichübr das Reverse-Charge-Verfahren abgwickelt

    Habe mich damals, weil unwissend für die Kleimunternehmerregelung entschieden.

    Wie Trage ich das nun in das Formular ein?


    Werden die beiden Positionen Netto oder Brutto eingetragen.

    Wenn z.B die Module 4000 € gekostet haben, muss ich dann 19% raufschlagen.
    Also 4760 € eintragen.

    LG
    Michael


    #2
    Zitat von bobber112 Beitrag anzeigen
    Wird vermutlichübr das Reverse-Charge-Verfahren abgwickelt
    Vermutlich? Ich hoffe Du hast die Umsatzsteuer-Voranmeldung rechtzeitig abgegeben!

    Zitat von bobber112 Beitrag anzeigen
    Werden die beiden Positionen Netto oder Brutto eingetragen
    Ich dachte ein Kleinunternehmer würde Bruttobeträge eintragen. Die Module hast Du ja aber brutto=netto eingekauft. Und die Umsatzsteuer dafür scheinst Du noch nicht abgeführt zu haben, also ist sie auch noch keine Betriebsausgabe.

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      #3
      Hast du die geschuldete Umsatzsteuer für den Kauf in Frankreich bereits korrekt angemeldet?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Leider nein, weil ich bisher absolut kein Ahnung von diesem Reverse-Charge-Verfahren hatte.
        Bin durch Zufall im Netz darüber gestolpert.

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          #5
          Dann darfst du die Umsatzsteuer auch noch noch nicht bei den Herstellungskosten 2019 in Ansatz bringen. Die wird erst nach Zahlung im Jahr 2020

          als nachträgliche Herstellungskosten unter Zugänge erfasst und über die restliche Nutzungsdauer mit abgeschrieben. Im Übrigen sind die Module und

          der Wechselrichter Bestandteil einer Photovoltaikanlage und keine eigenständigen Wirtschaftsgüter.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Also so wie ich das jetzt verstanden habe, muss ich zuerst die Module nachträglich beim Finanzamt versteuern und erst dann im nächsten Steuerjahr 2020 kann ich die zusammen mit dem Wechselricheter als Einheit abschreiben.

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              #7
              Wenn du die Anlage 2019 fertiggestellt hast, beginnt die AfA im Monat der Fertigstellung. Bemessungsgrundlage (BMG) ist das, was du 2019 ausgegeben hast.

              Die noch nicht bezahlte Umsatzsteuer für die Module gehört 2019 nicht zur BMG, die kommt erst nach Bezahlung im Jahr 2020 dazu.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Also trage ich den Wechselricher mit 19% ein und die Module ohne 19% als Einheit ein
                Und nach Bezahlung der Umsatzsteuer für die Module kommt im nächsten Jahr diese Summe mit in der AFA.

                Ist das richtig?

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                  #9
                  Also trage ich den Wechselricher mit 19% ein und die Module ohne 19% als Einheit ein
                  Richtig!
                  Und nach Bezahlung der Umsatzsteuer für die Module kommt im nächsten Jahr diese Summe mit in der AFA.
                  Richtig, die Umsatzsteuer erfasst du unter Zugänge und der jährliche AfA-Betrag wird neu berechnet und entsprechend erhöht
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ok das hab ich verstanden.
                    Und wie führe ich nun dei Umsatzsteuer ab?
                    Meldet sich das Finanzamt automatisch bei mir?
                    Weil ja an Hand meiner Eingaben, ersichtlich ist das ich keine abgeführt habe.

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                      #11
                      Und wie führe ich nun dei Umsatzsteuer ab?
                      Am einfachsten wird sein, du reichst gleich eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2019 ein, meldest dort die Steuer an und führst sie ab.

                      Weil jetzt nachträglich eine Voranmeldung für das entsprechende Quartal 2019 nachzureichen, wird auch nicht schneller gehen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Das seh ich auch so. Zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung bist Du ja sowieso verpflichtet.

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                          #13
                          So habe nun in der Anlage AVEÜR unter andere, meine PV Anlage eingepflegt.
                          Nach Prüfung kommt aber eine Fehermeldung.

                          7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

                          Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen

                          Was zum Geier gehört den dort hinein ?
                          Ich habe keinen blassen Schimmer

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                            #14
                            Die Zeilen 125 und 126 der EÜR sind ab 2019 Pflichtfelder. Lies die Eingabehilfe, dort steht, was da einzutragen ist.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Sorry raffe ich trotzdem nicht.
                              Gib mir mal bitte an Hand meiner Sachen ein Beispiel.

                              Ich habe im ersten Steuerjahr 83 € EEG Vergütung bekommen.
                              Und habe meine PV abgeschrieben.

                              Mehr habe ich nicht

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