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    #61
    Wenn mit 2. Stromdirekt Verbrauch Privat netto dein Eigenverbrauch gemeint ist, gibt es dafür die Zeile 20 der EÜR (2019)

    Wenn du zur Regelbesteuerung optiert hast, sind alle Aufwendungen netto zu erfassen, auch die für GWG.

    Was willst du zur gestundeten Umsatzsteuer in der EÜR eintragen? Du hast bisher keine Umsatzsteuer abgeführt und keine Vorsteuer erhalten,

    so habe ich das jedenfalls in Erinnerung. Die 3 Seiten werde ich jetzt nicht erneut lesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #62
      Richtig, das muss ich morgen noch einmal mit dem Finanzamt klären.
      Die Dame hat nämlich angemerkt,das bei innergemeinschaftlichen Erwerb den Händler eigentlich eine deutsche Umsatzsteuer ID vorgelegen haben müsste.
      Würde aber nicht.
      Mit Zeile 20 meinst du Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (private Telefonnutzung)

      Zuletzt geändert von bobber112; 06.09.2020, 11:15.

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        #63
        Mit Zeile 20 meinst du Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (private Telefonnutzung)
        Im amtlichen Formular heißt es nur: Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen. Da sind alle Entnahmen außer KFZ-Nutzung und

        Anlagevermögen
        zu erfassen. Warum da bei Mein ELSTER in Klammern private Telefonnutzung dazu geschrieben wurde, ist mir ein Rätsel.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #64
          Moin,
          so Module sind geklärt, ich solle die einmal als Ausgaben und Einnahmen versteuern, also eine 0 Nummer.

          Was ich gerne noch wissen möchte ist:

          1. Was ist mit der Umsatzsteuer von Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (private Telefonnutzung)
          Also der Strom Eigenverbrauch wird doch Netto eingetragen.
          Wo wird den die Umsatzsteuer eingetragen?

          Auch unter: Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe ?


          2.
          Und die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG

          Da diese netto sind , kommt die darauf angefallene Umsatzsteuer
          hier rein: unter Punkt 63 Gezahlte Vorsteuerbeträge ?

          Danke
          Michael




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            #65
            Auch unter:Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe ?
            Das steht doch ausdrücklich dabei.

            Um welche Erklärung geht es dir bei der Frage 2?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #66
              Ich habe einige Anschaffungen getätigt z.B Dachdeckerleiter, Knarrenkasten etc.
              Das waren Vorweg genommene Ausgaben, für die Erweiterung meiner PV Anlage.

              Diese habe ich unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG
              eingetragen. Da ich diese Anschaffungen Netto eingetragen habe, wollte ich wissen wo ich die Umsatzsteuer verbuche bzw. eingetrage.

              Ich habe den Punkt 63gefunden und dachte das die Umsatzsteuer dort rein kommt Gezahlte Vorsteuerbeträge ?

              Von den Anschaffungen habe ich auch 2 Artikel privat gebraucht per Quittung erworben.
              Auf den Quittungen steht aber keine Umsatzsteuer drauf.
              Wie wird die verbucht?

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                #67
                Gezahlte Vorsteuerbeträge gehören in der EÜR für 2019 in die Zeile 63, das ist richtig. Bei deinen Käufen von Privat kannst du keine Vorsteuer

                geltend machen, da entspricht der gezahlte Betrag dem Nettobetrag.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #68
                  So, ich hoffe jetzt das kommt das Letzte.

                  Die Module und der Wechselrichter habe ich nun bei 6 - Innergemeinschaftliche Erwerbe

                  mit 19% Umsatzsteuer zusamengefast.

                  Ich nehme mal stark an, das ich den Wechselrichter und die Module nun noch in der EÜR unter

                  Gezahlte Vorsteuerbeträge eintragen muss und dann bin ich fertig.

                  Wie stehts den eigentlich mit, PC , Monitor, Drucker und Router kann man die Anteilmäßig absetzen.
                  Benötige ich dafür Kaufbelege.
                  Oder gibt es da eine Pauschale vom Finanzamt.


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                    #69
                    Ich nehme mal stark an, das ich den Wechselrichter und die Module nun noch in der EÜR unter
                    Gezahlte Vorsteuerbeträge eintragen muss und dann bin ich fertig.
                    Ich nicht! Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurden die Module und der Wechselrichter dir doch umsatzsteuerfrei geliefert.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #70
                      Hi,
                      ich mal wieder.
                      Du hast natürlich mal wie immer recht gehabt Charlie24.
                      Nach Rücksprache mit dem Finanzamt, haben die mir das auch noch einmal bestätigt.

                      Ok, EÜR und UST ist nun beim Finanzamt.

                      Habe aber noch eine freundliche Erinnerung bekommen, dass ich noch eine Gewerbesteuererklärung abgeben muss.

                      Kannst du mir da auch noch durchhelfen.
                      Was für Angaben sind für mich relevant.

                      Eigentlich doch bestimmt nur
                      4 - Gewinn aus Gewerbebetrieb

                      Welche Zeilen müste ich ausfüllen.
                      Reicht es wenn ich die Angaben aus der EÜR
                      Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust (Euro, Cent) -916,44 aus Zeile 110 einfach übernehme.

                      Danke Michael





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                        #71
                        Da mag ich dir eigentlich nicht helfen, denn die Anforderung einer Gewerbesteuererklärung ist ja so etwas von unsinnig, da ist mir meine Zeit zu schade.

                        Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei einem Gewerbeertrag von 24.500,00 €, wie soll das mit einer normalen PV-Anlage denn erreicht werden?

                        Welches Bundesland bzw. Finanzamt ist das denn? Haben die nichts zu tun? Zu viel Personal? Soll die Statistik geschönt werden?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #72
                          Zitat von bobber112 Beitrag anzeigen
                          ....
                          Eigentlich doch bestimmt nur
                          4 - Gewinn aus Gewerbebetrieb....
                          Hallo bobber112,
                          nach den ganzen allgemeinen Angaben sollte der Eintrag des Gewinns ausreichen.

                          Tschüß

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