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Wie kann ich die anderen Formulare (außer Hauptvordruck) eingeben?

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    Wie kann ich die anderen Formulare (außer Hauptvordruck) eingeben?

    Ich habe den Hauptvordruck ausgefüllt.

    Jetzt läßt mir ELSTER nur die Optionen absenden oder speichern. Keine Option für die Anlagen.

    Ich wählte speichern. ELSTER bestätigt es und sagt: der Entwurf sei nun unter „Meine Formulare”.

    Allerdings habe ich jetzt zwei Probleme:

    1) Wie komme ich an die anderen Formulare, R, S, etc.?

    2) Wenn ich wieder einsteige zeigt mir ELSTER nicht das Formulare von heute an, sondern nur
    Mein zuletzt gespeicherter Entwurf

    ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2019

    gespeichert am:

    18.09.2020, 12:46 Uhr

    Wenn ich in „Meine Formulare” gehe gibt es 3 Entwürfe, darunter der neueste vom 18.9.2020.

    Wenn auch auf den klicke, kann ich wieder nur den Hauptvordruck einsehen.
    Anlagenübersicht

    Daten vorhanden: Hauptvordruck

    Wie kann ich die anderen Formulare (außer Hauptvordruck) eingeben?

    #2
    Wenn ich in „Meine Formulare” gehe gibt es 3 Entwürfe, darunter der neueste vom 18.9.2020.
    Dann öffne zunächst die älteren Entwürfe. Vielleicht hat einer davon einen aktuelleren Bearbeitungsstand als der, den du heute wiederhergestellt hast.

    Du musst auch nicht für jede Frage ein neues Thema eröffnen! Wie man Anlagen hinzufügt, habe ich hier beschrieben:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Hilfestellung. Ich kam aber noch nicht dazu sie auszuprobieren. Denn ich habe ein neues Problem, das ich ja - so habe ich dich verstanden - einfach hier anfügen soll ohne einen neuen Thread zu eröffnen.

      Ich wollte gerade mit der Einkommensteuererklärung fortfahren und habe jetzt zu meiner Überraschung 4 Formulare gespeichert.
      OK, ich rufe dasjenige auf, das mit Steuernummer und jüngstem Timestamp gespeichert ist und werde mit folgender Nachricht konfrontiert.
      Formular bereits in Bearbeitung
      Sie haben bereits Eingaben im Formular "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) 2019" gemacht. Die parallele Nutzung desselben Formulars wird nicht unterstützt. Möchten Sie Ihre Angaben verwerfen oder mit der Bearbeitung fortfahren?
      Optionen (darunter)
      Entwurf laden
      Bestehendes Formular weiter bearbeiten

      ELSTER gibt mir im Text die Optionen Angaben verwerfen oder mit der Bearbeitung fortfahren

      darunter gibt es mir zwei andere Optionen
      Entwurf laden oder Bestehendes Formular weiter bearbeiten.

      Ich will mit der Bearbeitung fortfahren, will aber nix kaputt machen und nix parallel bearbeiten.
      Soll ich jetzt den Entwurf laden (und dann mit der Bearbeitung fortfahren) oder soll ich das bestehende Formular weiter bearbeiten?

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        #4
        Ich kam aber noch nicht dazu sie auszuprobieren
        Wenn du inzwischen vier Entwürfe hast, dann bist du wahrscheinlich erneut ausgeloggt worden. So wird das nichts!

        Lade lieber mal deine älteren Entwürfe, da könnte mehr ausgefüllt sein als bei den aktuellen Entwürfen. Das siehst du ja an den Anlagen.

        Schlussendlich brauchst du nur einen Entwurf für 2019, den Rest solltest du löschen. Behalte nur den, der am weitesten bearbeitet ist und

        beachte, dass du die Arbeit an dem Entwurf nicht länger als 30 Minuten unterbrechen darfst oder eben den Entwurf speichern musst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zwei weitere Fragen:
          1) Wie kann ich das Eingegebene sichern (speichern) ohne das Formular zu verlassen? Wenn ich das Formular verlasse muss ich anschließend zum x.Mal durch alle Seiten durchklicken (wie „7 - Nur für die Opfergrenzenberechnung”), das ist enorm lästig.
          2) Aktuell habe ich den Abschnitt "1 Leibrente", Zeile 1, auf dem Bildschirm und dort steht (wohl vom Jahr 2018) ein Betrag, der in etwa der Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung gleicht. Allerdings steht auf der
          Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung
          ich solle den Betrag in Anlage R Zeile 5 eintragen. Muss ich diese Rente zweimal angeben? Oder welcher Betrag ist im Abschnitt "1 Leibrente", Zeile 1 einzutragen?
          Ich beziehe eine Rente der Deutschen Rentenversicherung und eine Betriebsrente und eine Betriebspension. (manchmal hätte ich fast lieber weniger Renten und dafür weniger Probleme)

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            #6
            Wie kann ich das Eingegebene sichern (speichern) ohne das Formular zu verlassen?
            Das ist leider nicht möglich! Es erfolgt zwar eine automatische Zwischenspeicherung von Eingaben, aber wenn du länger unterbrechen willst,
            kommst du an Speichern und Verlassen nicht vorbei

            Wenn ich das Formular verlasse muss ich anschließend zum x.Mal durch alle Seiten durchklicken
            Nein, du kannst die Anlagen und die einzelnen Seiten der Anlagen direkt über die Navigationsansicht links ansteuern.

            Zu den anderen Fragen komme ich später.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              In der Anlage R musst du bei der 1. Leibrente auf den Bleistift rechts klicken, erst dann öffnet sich die Unterseite mit den Zeilennummern.

              Dort kannst du dann die Werte auf das Jahr 2019 aktualisieren. So sieht die Unterseite aus:

              Leibrente_1.JPG

              Alternativ kannst du deine Bescheinigungen abrufen. Dann werden die Werte automatisch aktualisiert.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn du inzwischen vier Entwürfe hast, dann bist du wahrscheinlich erneut ausgeloggt worden. So wird das nichts!

                Lade lieber mal deine älteren Entwürfe, da könnte mehr ausgefüllt sein als bei den aktuellen Entwürfen. Das siehst du ja an den Anlagen.

                Schlussendlich brauchst du nur einen Entwurf für 2019, den Rest solltest du löschen. Behalte nur den, der am weitesten bearbeitet ist und

                beachte, dass du die Arbeit an dem Entwurf nicht länger als 30 Minuten unterbrechen darfst oder eben den Entwurf speichern musst.
                Danke, ich glaube das hilft mir viel, damit ich bei den vielen Entwürfen durchblicke.

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                  #9
                  Jetzt blicke ich schon wieder in einem Detail nicht durch.

                  Ich meine, ich bin bei Kapitalerträge für meine Frau. Man sieht es auf der jeweiligen Seite leider nicht, wo man sich befindet, der URL lautet

                  https://www.elster.de/eportal/interp...PBET1/Ertraege

                  In der Steuerbescheinigung meiner Frau steht, dass die Kapitalerträge in Zeile 7 KAP einzutragen sind. Das deckt sich mit allen Steuerbescheinigungen von mir, in denen ebenfalls angegeben ist, dass die Kapitalerträge in Zeile 7 KAP einzutragen sind.

                  In dem Formular, in dem ich mich befinde (URL siehe oben) steht aber:

                  Erträge mit inländischem Steuerabzug

                  Zeile 6 Kapitalerträge

                  Zeile 7 In Zeile 6 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen

                  Wie ist diese Diskrepanz zu erklären? Wo soll ich die Kapitalerträge meiner Frau eintragen? Zeile 7, wie laut Steuerbescheinigung oder Zeile 6, wie laut ELSTER Formular?

                  (Ich meine, bei der Eintragung meiner Kapitalerträge gab es diese Diskrepanz nicht; ich schaue gleich mal nach; aber es ist so kompliziert zu meiner KAP zu gelangen: ich muss mich erst durch die vielen Seiten der KAP meiner Frau durchklicken, dann zurückgehen und meine KAP einsehen).
                  Ergänzung
                  Gerade sehe ich, dass ich nicht in der KAP meiner Frau bin, sondern in der KAP-BET, einem Formular, wo ich noch nie war.
                  Ich werde das einfach mal durchklicken ohne etwas einzutragen. Vielleicht kommt das KAP Ehefrau noch.
                  Zuletzt geändert von gavagai_der_dritte; 19.09.2020, 14:57. Grund: Neue Erkenntnisse

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                    #10
                    Hallo,

                    du kannst doch links navigieren und direkt deine Anlage KAP anklicken.
                    Wurde dir doch schon erklärt.
                    Was willst du mit dem Link -URL?
                    Erstell ein Bild und lade es hoch

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Weswegen reicht ihr die Anlagen KAP überhaupt ein? Das ist doch nur bei bestimmten Konstellationen notwendig bzw. sinnvoll.

                      Dein Link führt auf die Login-Seite von Mein ELSTER, was auch ganz normal ist, sonst könnte ich ja dein Konto einsehen.

                      Hast du bei deiner Frau vielleicht versehentlich die Anlage KAP-Bet beigefügt? Da sind nur Kapitalerträge aus Beteiligungen zu erklären
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Kann man den automatischen Logout (und die Mahnung beim nächsten Login) verlängern oder vermeiden ohne selbst auszuloggen?

                        Ich bin in irgendeinem Formular (welches wird leider nicht angezeigt) und bin bei

                        7 - Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahme

                        Jetzt muss ich in Zeile 27 die steuerfrei erhaltenen Aufwandsentschädigungen eintragen.

                        Diese muss ich aus meinen Kontoauszügen 2019 ermitteln. Das dauert und inzwischen werde ich automatisch ausgeloggt.

                        Alternativ kann ich selbst ausloggen, dann muss ich mich wieder zu der Stelle „7 - Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen” hinklicken. Da mir nicht gesagt wird, welches Formular das ist, muss ich dann wieder durch sämtliche Formulare hecheln.

                        Deshalb: Kann man den automatischen Logout (und die Mahnung beim nächsten Login) verlängern oder vermeiden ohne selbst auszuloggen? Oder soll ich den automatischen Logout (und die Mahnung beim nächsten Login) einfach aushalten = ignorieren?
                        Was empfehlt ihr?

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                          #13
                          Wo in der Erklärung Du Dich gerade befindest kannst Du in der Übersicht in der linken Spalte erkennen. Die aktuelle Seite ist dort grün unterlegt.

                          Sollte das dort wirklich nicht sichtbar sein, dann müsstest Du die Navigation mit einem Klick auf den blauen Doppelpfeil (>>) auf weißem Grund aufklappen.

                          Kommentar


                            #14
                            Das sieht bei Dir z. Zt. ungefähr so aus:


                            Navigation.JPG

                            Kommentar


                              #15
                              Kann man den automatischen Logout (und die Mahnung beim nächsten Login) verlängern oder vermeiden ohne selbst auszuloggen?
                              Du musst alle 25 Minuten eine Eingabe tätigen, dann geht der Wert für das automatische Logout rechts oben wieder auf 29 min hoch

                              oder du suchst dir deine Unterlagen zuerst zusammen. Bist du denn wirklich noch als Arbeitnehmer im ehrenamtlichen Bereich bzw. für öffentliche Kassen tätig?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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