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Warnung EÜR "vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent"

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    Warnung EÜR "vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent"

    Hallo,

    ich übermittle die EÜR erstmals mit elster.de. Es erscheint folgende Warnung:

    "Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + Zeile 18 + Zeile 19 + Zeile 20). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG)."


    Aus meiner Sicht sind die Angaben aber korrekt. Da ich Umsätze zu 7% und 19% habe, könnte alleine deshalb der Betrag nicht 19% entsprechen. Höher ist er deshalb, weil in Zeile 16/Pos 140 die Steuerkonten 1776, 1771, 1774 und 1787 stehen. Also auch die EG und Drittlandlieferungen/Leistungen die mit Vor- und Usteuer in der EÜR ausgegeben werden.

    Ignoriere ich diese Meldung dann und sende das Formular ab?

    LG

    #2
    Hallo,

    Zitat:Ignoriere ich diese Meldung dann und sende das Formular ab?

    Mit dem ElsterAnwenderforum ganz sicher nicht.
    Was ist elster.de?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      EDIT hat sich erledigt.
      Zuletzt geändert von Emily2012; 19.10.2020, 11:34.

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        #4
        Ich verschieb's denn mal. Im Forum kannst Du die EÜR nicht erstellen.

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          #5
          Hallo an alle, ich habe das gleiche Problem. Wie war denn die Lösung? Emily2012?

          Kommentar


            #6
            Hallo an alle, ich habe das gleiche Problem. Wie war denn die Lösung? Emily2012?
            Das hat Emily2012leider nicht verraten. Meines Erachtens geben die meisten Buchhaltungsprogramme die Steuerwerte

            aus innergemeinschaftlichen Lieferungen und 13b-Leistungen falsch aus, nämlich an die Zeile 16 der EÜR.

            Tatsächlich wird aber in allen Fällen der Steuerschuldumkehr keine Umsatzsteuer vereinnahmt.


            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo, bei mir ist das Problem leicht anders:

              Ich wollte meine EÜR 2020 in Mein Elster vorbereiten und habe die Daten aus der WISO EÜR eingegeben. Dabei kam es zur Fehlermeldung, dass die Umsatzsteuer mehr als 19% der Einnahmen beträgt (siehe oben).

              Ich habe jetzt herausgefunden, dass es an der Berechnung meines E-Autos liegen muss, das ich in 2020 verbucht habe.

              Und zwar ist das Problem, dass ich nur ein Viertel des Bruttolistenpreises für die 1% Regelung als Bemessungsgrundlage heranziehe, aber die Umsatzsteuer auf die private Kraftfahrzeugnutzung als Bemessungsgrundlage den vollen Bruttolistenpreis beträgt. Somit fehlt der höheren Umsatzsteuer eine Netto-Einnahme auf der Gegenseite. Die überschüssige Umsatzsteuer wird auf ein Sachkonto 3 verrechnet (verbleibende Umsatzsteuer - Konto 1775). Da ich das Ganze über den Automatismus in WISO EÜR gemacht habe, sollte da doch nichts schief gehen, oder?

              Kann das jemand erklären?

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                #8
                Ich wollte meine EÜR 2020 in Mein Elster vorbereiten und habe die Daten aus der WISO EÜR eingegeben.
                Kann man die EÜR denn nicht einfach mit deinem WISO-Programm übermitteln?

                Wenn ich dein Problem richtig verstanden habe, dann musst du bei der Umsatzsteuer die private PKW-Nutzung nach wie vor mit 1% des Bruttolistenpreises

                monatlich ansetzen, während bei der Gewinnermittlung wegen des E-Autos eine Vergünstigung greift und die private PKW-Nutzung nur mit 1 Viertel als

                Betriebseinnahme angesetzt werden muss. Das ist eben dann auch so ein Ausnahmefall, der zu einer Meldung führt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Kommentar


                  #9
                  Hallo Charlie24,

                  du hast das genau richtig wiedergegeben. Aber was kann ich denn tun? Über WISO schicke ich lieber nichts ab. Bei meiner letzten Steuer-Außenprüfung war der Prüfer von WISO EÜR nicht so angetan. Mit der Fehlermeldung kann ich keine EÜR über Mein Elster abgeben, oder? Und wenn doch, kommt das Finanzamt zurück, und fragt, wie es kommen kann, dass ich mehr Umsatzsteuer als möglich gebucht habe. Ich mache das dieses Jahr zum ersten Mal mit Mein Elster. Ich würde mich freuen, noch mal von dir zu hören.

                  Beste Grüße

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Charlie24,

                    ich hatte so gehofft, dass du mir abschließend einen Hinweis geben kannst, wie ich zu verfahren habe. Vielen Dank!

                    Grüße

                    Kommentar


                      #11
                      Mit der Fehlermeldung kann ich keine EÜR über Mein Elster abgeben, oder?
                      Ich glaube, dass es sich bei der Meldung um einen Hinweis handelt, der die Übermittlung nicht verhindert. Warum die vereinnahmte Umsatzsteuer

                      höher ausfällt, lässt sich bei einer Nachfrage ja leicht erklären. Außerdem führt das bei dir zu höheren Betriebseinnahmen und damit zu einer Gewinnerhöhung,

                      warum sollte sich das Finanzamt daran stören ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Vielen Dank, ich ging davon, dass ich die EÜR mit der Fehlermeldung nicht abschicken kann.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Das hat Emily2012leider nicht verraten. Meines Erachtens geben die meisten Buchhaltungsprogramme die Steuerwerte

                          aus innergemeinschaftlichen Lieferungen und 13b-Leistungen falsch aus, nämlich an die Zeile 16 der EÜR.

                          Tatsächlich wird aber in allen Fällen der Steuerschuldumkehr keine Umsatzsteuer vereinnahmt.

                          Habe 2022 einiges im Ausland gekauft und somit Netto Rechnungen erhalten und die als Innergemeinschaftlicher Erwerb gebucht

                          .

                          Hallo Charlie, Ich habe eben dein Beitrag gelesen. Ich stehe vor dem selben Problem, kann aber leider keine Lösung finden.

                          Benutze lexoffice für die Buchhaltung und habe mich gestern an die Einkommenssteuer gemacht. Bekomme leider auch die Fehlermeldung, dass die Umsatzsteuer höher als 19% sei. Gibt es hierzu eine Vorgehensweise?

                          Wäre super wenn du da einen Tipp hast.

                          Gruß Timo

                          Kommentar


                            #14
                            Wir hatten genau dieses Problem vor kurzem in einem anderen Beitrag. Ich nutze auch lexoffice, das bei innergemeinschaftlichen Erwerben die Umsatzsteuer, die Du als Erwerber schuldest - die aber in der Umsatzsteuererklärung gleich wieder mit der Vorsteuer verrechnet wird - in Zeile 16 der EÜR ausgibt, was dann zu der Fehlermeldung führt. Andere Buchhaltungsprogramme geben diese fiktive Umsatzsteuer als negativen Wert in Zeite 63 der EÜR aus, das wird von ELSTER akzeptiert. Man kann auch diese Verrechnung der fiktiven Umsatzsteuer mit dem gleich hohen Vorsteuerbetrag außerhalb der EÜR vornehmen - geflossen ist da ja nichts.

                            Kommentar


                              #15
                              Okay habe dazu leider kein anderen Beitrag gefunden.

                              Bekomme bei Abgabe der Einkommenssteuererklärung halt die Meldung.
                              "Betriebseinnahmen
                              Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 % der gegen falls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + 18 + 19 + 20)."

                              Die Daten hier spuckt Lexoffice mir bei der Erstellung der EÜR aus. Jedoch habe ich Probleme die bei der Einkommenssteuererklärung anzugehen.

                              Was wäre hier der richtige weg? Nutze dafür WISO Steuer

                              Hatte den Betrag von 1.135,22€ manuell unter der Umsatzsteuer dazu gepackt, weil ich unter den Ausgaben ja auch die Wareneinkäufe gebucht habe und das Programm automatisch die Vorsteuer ermittelt.

                              Umsatzsteuer.jpg

                              vorsteuer.jpg



                              Umsatz 23.276,43€

                              Vereinnahmte Umsatzsteuer
                              EÜR 140 Umsatzsteuer 19% (automatisch ermittelt): 4.422,73€
                              EÜR 140 Umsatzsteuer aus EU-Erwerb 19% 1135,37€

                              EÜR 100 Betriebsausgaben gesamt: 78.701,33€
                              EÜR 100 Davon Innergemeinschaftlicher Erwerb 19%: 5975,74€

                              Gezahlte Vorsteuer 12.500,25€
                              EÜR 185 Vorsteuer 7%: 12,06
                              EÜR 185 Vorsteuer 19%: 11352,82€
                              EÜR 185 Abziehbare Vorsteuer aus EU-Erwerb 19%: 1.135,37€



                              Bin echt überfragt so langsam

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