Und du hast nicht nur die Anlage AV ausgefüllt, sondern die geleisteten Beiträge selbst in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst ?
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Keine Ankündigung bisher.
Wo werden die Riesterbeiträge eingetragen
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Charlie24
Ja, dort in Zeile 7 - Geleistete Altersvorsorgebeiträge (Riester-Beiträge und Tilgungsleistungen ohne Nachzahlungen für Vorjahre), für die ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)
Dort stehen die 1925 €.
Wenn ich die anrechenbaren Vorsorgebeiträge aus 2019 addiere, inkl. Riester mit 2.100 (1925+175), komme ich auf den Betrag, der am Ende ausgewiesen wird. Das ist noch Elster Formular. Dort wird das auch ausgewiesen: Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung. . 656,00
Wenn ich dann bei 2020 in Mein Elster schaue, fehlen die 2.100. Und der Text fehlt dann natürlich auch. 9596 + 867 = 10463, wird auch ausgewiesen. Müssten 2100 mehr sein.Zuletzt geändert von UB59; 08.04.2021, 15:18.
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Bei den Beträgen, die hier sowohl für 2019 wie für 2020 genannt wurden, müsste die Günstigerprüfung eigentlich erfolgreich sein und der zusätzliche
Sonderausgabenabzug in der Steuerberechnung erscheinen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Der letzte Absatz lautet:
Zitat von UB59 Beitrag anzeigenWenn ich dann bei 2020 in Mein Elster schaue, fehlen die 2.100. Und der Text fehlt dann natürlich auch. 9596 + 867 = 10463, wird auch ausgewiesen. Müssten 2100 mehr sein.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDer letzte Absatz lautet:
Deshalb nochmal, hast Du die Anlage AV auch ausgefüllt, nicht nur die Anlage Zusatzangaben?
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Ich habe das jetzt mal in einem meiner Musterfälle nachgestellt. Mein ELSTER rechnet jedenfalls fehlerfrei.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen......... Mein ELSTER rechnet jedenfalls fehlerfrei.
Und mehr als die Beträge eintragen kann ich nicht machen. Die Prüfung ist ja auch fehlerfrei. Sehr eigenartig.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenIst sie nicht. Ist aber auch egal.
Beitrag #34: Ja, selbstverständlich.
Und die Beträge kommen Logo aus der AV.
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Ich bin jetzt noch mal alles von A bis Z durchgegangen. Einträge habe ich nicht geändert. Dann noch mal auf prüfen. Und schwupps, warum auch immer, jetzt ist Riester drin. Sehr eigentümlich. Muss ich nicht verstehen. Aber egal.
Screenshot 2021-04-08 173432.png
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Zitat von UB59 Beitrag anzeigenUnd mehr als die Beträge eintragen kann ich nicht machen
Zitat von UB59 Beitrag anzeigenWas ist so schwer? Beitrag #34: Ja, selbstverständlich.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Doch, Du musst außerdem die Anlage AV ausfüllen. Ohne die gibt es den Sonderausgabenabzug nicht.
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