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Außergewöhnliche Belastungen wird nicht in Steuererklärung 2020 berücksichtigt

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    #31
    Wenn die Berechnung in den nächsten Tagen funktionieren würde, wäre das optimal. Es ist gut möglich, dass man bei der Hotline unterschiedliche

    Aussagen erhält. Der Hinweis auf die Fehler in der Steuerberechnung wird nur beim Start eines neuen leeren Formulars angezeigt. Ich habe meine

    Entwürfe für 2020 alle direkt aus den von ElsterFormular importierten Daten von 2019 gestartet. Dabei erhält man keinerlei Hinweise.

    Bei mir funktioniert die Steuerberechnung allerdings auch fehlerfrei. Ich erkläre in der Regel keine agB bzw. nur, wenn absehbar ist, dass ich über

    die zumutbare Eigenbelastung komme, was nur ausnahmsweise mal der Fall ist. Ich kenne ja meine zumutbare Eigenbelastung in etwa.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Guten Tag zusammen. Habe das Thema gerade durchgelesen aber zu meinem Anliegen nichts gefunden. Bei mir ist es so, das ich eine Schwerbehinderung von 60% habe, die ich in den letzten Jahren immer geltend machen konnte. Diesmal kann ich das nirgendwo eintragen, sondern finde nur einen Vermerk wo sinngemäß steht "zu berücksichtigende Behinderung ab 70%".
      Gehört das zu dem hier beschriebenen Fehler oder hat sich da etwas in den Steuer-Richtlinien geändert, so das meine 60% nix mehr bringen!? Ich hoffe, das meine Frage hier überhaupt richtig gelandet ist.
      Vielen Dank für eine Info und Gruß aus dem Sauerland!
      Zuletzt geändert von Sauerland-1959; 30.01.2021, 13:35.

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        #33
        Hallo,

        Du musst die Anlage -außergewöhnliche Belastungen- hinzufügen
        Seite 1 Behindertenpauschbetrag

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #34
          Dein Grad der Behinderung von 60% bringt natürlich etwas, nämlich einen Behinderten-Pauschbetrag von 720,00 €.

          Das erscheint auch in der Steuerberechnung. Einzutragen auf Seite 1 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen,

          falls du Mein ELSTER verwendest
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #35
            Hallo zusammen,
            habe meine Daten aus ElsterFormular 2019 übernommen, Behinderten-Pauschbetrag wurde anstandslos übernommen, nicht jedoch die restliche außergewöhnliche Belastung, egal unter was man es einträgt (es gibt ja mehrere Möglichkeiten). Bei meinem Sohn, der alles komplett neu angelegt hat, kam weder der Hinweis noch ist eine "proforma Belastung" berücksichtigt worden.
            Hab mal die Daten aus 2020 in ElsterFormular 2019 eingegeben, damit ich einen ungefähren Betrag nach Abzug der zumutbaren Belastung bekommen habe. Diesen hab ich dann dort eingetragen, wo er voll berücksichtigt (z.b. Verlust aus Beteiligung V+V oder Gewerbebetrieb) hat funktioniert.
            Hoffen wir mal, das das Problem bald behoben wird.
            Freundliche Grüße
            usop

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              #36
              Hab mal die Daten aus 2020 in ElsterFormular 2019 eingegeben, damit ich einen ungefähren Betrag nach Abzug der zumutbaren Belastung bekommen habe
              Das ist eine Möglichkeit und das müsste auch bei Mein ELSTER funktionieren. Der berücksichtigungsfähige Betrag stimmt m. E. einigermaßen genau,

              bei der Berechnung hat sich nur der Grundfreibetrag geändert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #37
                Vielen Dank für die Info! Ouha, darauf hätte ich selbst kommen müssen :-(

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                  #38
                  Hallo,

                  berechnen kann man das auch selber und dann ablesen aus einer Einkommensteuertabelle

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #39
                    berechnen kann man das auch selber und dann ablesen aus einer Einkommensteuertabelle
                    Was meinst du mit das ? Wenn nur ein Behinderten-Pauschbetrag erklärt wird, funktioniert die Berechnung. Die Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung

                    ist schon etwas anspruchsvoller, ist aber auch ohne Programm möglich. Ich habe sogar einen Rechner gefunden:

                    https://www.smart-rechner.de/ausserg...ng/rechner.php
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #40
                      Hallo,

                      mit das meine ich:
                      damit ich einen ungefähren Betrag nach Abzug der zumutbaren Belastung bekommen habe
                      Ergo hat er doch schon die zumutbare Belastung, sonst könnte er sie kaum abziehen oder
                      und die zumutbare Belastung festzustellen ist ja wohl kein Hexenwerk auch ohne Excel

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #41
                        Passt nicht ganz hier rein, aber doch zum Thema außergewöhnliche Belastungen.
                        Aufgrund des H im Schwerbehindertenausweises unseres Sohnes konnte ich bisher 3700€Pauschb. Plus 924€Pflegepauschb. absetzen. KM haben wir bisher nicht abgesetzt.
                        Ab der Steuererklärung 2021 (ich weiß das dauert noch) kann ich nun ja anscheinend folgendes absetzen: 7400€Pauschb., 1800€Pflegepauschb. Und neu 4500€ behinderten Fahrtkostenpauschale.
                        Hoffe das habe ich soweit richtig kapiert.
                        Das wird dann vermutlich alles 3 in den außergewöhnlichen Belastungen einzutragen sein, oder? Soweit ich das kapiert habe senkt das ganze ja unser zu versteuernden Einkommen um ca. 9000€ mehr als die Vorjahre. Wie kann ich mir denn errechnen/ abschätzen wie hoch sich das auf die Erstattung auswirkt? Danke!

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                          #42
                          Das wird dann vermutlich alles 3 in den außergewöhnlichen Belastungen einzutragen sein, oder?
                          Die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags ist nach meiner Erinnerung in der Anlage Kind zu beantragen.

                          Wie kann ich mir denn errechnen/ abschätzen wie hoch sich das auf die Erstattung auswirkt? Danke!
                          Mit dem Tarifrechner des BMF: https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #43
                            So, nun bin ich soweit fortgeschritten und habe errechnet das wohl ca. 3000km also 900€ km für Fahrten realistisch anzugeben sind für 2020.
                            (behinderungsbedingte Fahrtkosten Merkzeichen M, 80%).
                            In welcher Zeile bzw. wo trage ich die jetzt ein und wie "benenne" ich das Ganze?
                            Fahrtkosten für Kind "Behinderung?! Hört sich nicht gut an:-(
                            Danke!
                            Edit. Denke behinderungsbedingte Fahrtkosten nennt sich das Ganze, richtig?
                            Falls ja wäre nur noch die Frage wo eintragen...
                            Zuletzt geändert von HEPHHEPH; 02.02.2021, 23:58.

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                              #44
                              Hallo nochmal. Passt jetzt nicht direkt hier rein aber will nicht extra ein Thema eröffnen....
                              Bin mit meiner Erklärung soweit fertig und er zeigt mir keinen Fehler an. Normalerweise gab es bisher jedes Jahr ein Thema indem Berechnungsfehler aufgelistet waren. Fibde ich ihn nur nicht oder läuft Elster heuer tatsächlich ohne Berechnungsfehler? Danke!

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                                #45
                                Fibde ich ihn nur nicht oder läuft Elster heuer tatsächlich ohne Berechnungsfehler?
                                Ich habe heuer noch keine entdeckt, außer dass die EPP bei Rentnern und auch bei Minjobern nicht in die Berechnung einfließt.

                                https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2022

                                Ich habe aber heuer auch noch nicht intensiv nach Fehlern gesucht, die vielen Fragen zur Grundsteuererklärung kosten Zeit.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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