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    #16
    Kleiner Zwischenbericht: Meine Bescheinigungen sind mittlerweile alle gekommen. Aber nur per Post in Papierform.
    Es ist doch gut, dass es für digitale Bescheinigungen auch noch ein analoges Backup gibt.
    Aber ich will nicht ungerecht sein, denn bisher hatte immer alles einwandfrei funktioniert und die Elster-Bescheinigungen waren immer früher da als das "Papier-Backup". In diesem Jahr ist der Wurm drin. Ein Seuchenjahr halt.
    Zuletzt geändert von ; 05.02.2021, 12:28.

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      #17
      Es ist doch gut, das es für digitale Bescheinigungen auch noch ein analoges Backup gibt.
      Das gibt es aber nicht immer. Bei Renten erhält man die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt nur dann schriftlich, wenn man sie ausdrücklich beantragt.

      Das muss man zwar nur einmal machen, aber ohne Antrag kommt da nichts mit der Post.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Charly24. Ist das immer noch so? Ich verstehe nicht, warum die Deutsche Rentenversicherung die analogen Rentenbezugsmitteilungen nur auf Antrag an die Rentner verschickt (auch wenn man den Antrag nur ein einziges Mal stellen muss). Naja, sie werden wohl ihre guten Gründe haben.
        Zuletzt geändert von ; 05.02.2021, 12:59.

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          #19
          Naja, sie werden wohl ihre guten Gründe haben.
          Ich glaube, dass es da in erster Linie um die Kosten geht. Es gibt bekanntlich Millionen von Rentnern und nicht alle sind erklärungspflichtig,

          auch wenn deren Zahl von Jahr zu Jahr deutlich zunimmt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #20
            @Charlie24: "Nach der gestern veröffentlichten Information..."
            Darf ich fragen, wo die Information veröffentlicht wurde und ob sie allgemein zugänglich ist?

            Dieser digitale Bescheinigungsabruf ist doch nur für die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) von Belang oder irre ich mich da? Wenn man die Papierbelege alle zusammen hat, kann man doch munter drauflos erklären, wenn man keine Lust zum Abwarten und Teetrinken hat. Dann muss man halt nur ein bissl sorgfältiger bei der manuellen Übertragung der Daten sein. Aber das haben wir ja früher auch gekonnt und möglicherweise noch nicht ganz verlernt.
            Zuletzt geändert von ; 05.02.2021, 19:21.

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              #21
              Inzwischen ist die Information auch auf der Seite für die Elster-Server zu finden: https://www.elster.de/elsterweb/svs

              Bedeutung hat der Bescheinigungsabruf nur für die VaSt, das ist richtig. Mann kann natürlich alles von Hand eintragen,

              in deinem Steuerprogramm kannst du ja alle Beträge mit Euro und Cent genau erfassen, das rundet dann dort, wo auf

              volle Euro auf- oder abzurunden ist, automatisch richtig. Ich persönlich möchte allerdings noch auf den Ausdruck meiner

              elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2020 warten, bevor ich tatsächlich einreiche.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                @Charlie24: Vielen Dank für den Link. Das ist doch mal was Solides.
                Ich glaube, ich habe mich bei der Ursachenforschung für den mysteriösen Belege-Schwund schon mal auf diese Seite - Status der Serververfügbarkeit - verirrt (im wörtlichen Sinne). Ich bin mir ziemlich sicher, dass es diese "Warndreiecke" seinerzeit nur bei der "Steuerkontoabfrage" gab und nicht auch bei "Vorausfüllen der Steuererklärung". Aber nun sind sie halt da, die Warndreiecke, und das ist auch gut so.
                Zuletzt geändert von ; 05.02.2021, 20:27.

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                  #23
                  Ich habe mich am letzten Samstag an die Elster-Hotline gewandt und verlangt, dass zu dem Problem endlich ordentlich informiert wird.

                  Seit gestern Mittag werden die Informationen beim Login in Mein ELSTER angezeigt und seit gestern Nachmittag auch auf der Serverseite.

                  So etwas dauert immer mal ein paar Tage und ohne Aufforderung passiert da selten etwas. Technisch sind die Server ja verfügbar.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen
                    Für mich stellt sich mittlerweile die Frage, ob das noch durch Inkompetenz oder eher durch Arbeitsverweigerung zu erklären ist.
                    Jeder bekommt halt die Entwickler, die er bezahlt. Bei den im öffentlichen Sektor gezahlten Löhnen darfst Du nicht erwarten, dort die hellsten Kerzen vorzufinden.

                    [Ein ehemaliger Entwickler (zum Glück aus der freien Wirtschaft)]

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                      #25
                      VSW-BS (Neuer Benutzer, der seit 2006 dabei ist): Also ich wäre da etwas vorsichtiger. In früheren Jahren hat mit dem Belegabruf immer alles einwandfrei funktioniert (zumindest bei mir). Ob es sich um ein Programmier-/Entwickler-Problem handelt, ist doch noch gar nicht raus oder? In der freien Wirtschaft findest du auch nicht immer nur die hellsten Kerzen vor (und in der Politik schon gar nicht, obwohl die gut bezahlt werden).
                      Zuletzt geändert von ; 06.02.2021, 15:14.

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                        #26
                        Ob es sich um ein Programmier-/Entwickler-Problem handelt, ist doch noch gar nicht raus oder?
                        Doch ! Dass es sich um einen Programmierfehler handelt, ist schon bekannt: https://forum.elster.de/anwenderforu...354#post352354
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #27
                          Heute kam endlich folgender Hinweis in meiner Steuersoftware:

                          "Verzögerung bei der Bereitstellung der Bescheinigungen
                          Durch technische Umstellungen beim Finanzamt müssen Sie in diesem Jahr bei einigen Bescheinigungen etwas länger warten.
                          Auch Bescheinigungen, die Sie per Post erhalten haben, sind davon betroffen. Es kann bis zum 28.02.2021 dauern, bis der Steuer-Abruf diese Belege in Ihre Steuererklärung übernehmen kann."

                          Zuletzt geändert von ; 12.02.2021, 00:58.

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                            #28
                            Na, dann hoffe ich mal auf den 28.02.2021 - denn bis jetzt kommt bei mir nach wie vor der Hinweis!
                            • Bescheinigungen zum Vorausfüllen der Einkommensteuererklärung 2020 stehen derzeit leider noch nicht zur Verfügung. Ebenso kann es bei der Bereitstellung von Bescheinigungen für die Jahre 2017 - 2019 zu Einschränkungen kommen. Der Service steht Ihnen voraussichtlich zum 21.02.2021 wieder zur Verfügung.

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                              #29
                              Hallo GL-Strass,

                              du gehst über Formulare Leistungen -> Bescheiniogungen verwalten.
                              Da kannst du einen Abrufcode beantragen und auch einen Freischaltcode für andere Personen.

                              Abrufcode beantragen.png
                              Der Freischaltcode wird nur einmalig eingesetzt, um die Berechtigungen für andere Personen freizuschalten und danach läuift alles über den Abrufcode.

                              Tschüß

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                                #30
                                Um Daten automatisch in deine Steuererklärung übernehmen zu können muss der Bescheinigungsabruf allerdings aus dem Entwurf der Erklärung gestartet

                                werden, über Bescheinigungen verwalten ist das nicht möglich. Das sieht dann so aus:

                                https://forum.elster.de/anwenderforu...408#post355408
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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