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Erwerbsminderungsrente

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    Erwerbsminderungsrente

    Hallo noch einmal, jetzt habe ich noch eine kleine Sache und dann bin ich mit der Ekst von meiner Tochter fertig. Wo trage ich den Bescheid von einer Erwerbsminderungsrente ein. Oder kann ich diesen Bescheid weglassen. Unsere Tochter (26) bekommt diese Ewmr seit 08/20 und ist befristet bis 06/22 , hat MS. Gibt es außerdem Pauschalbeträge die ich angeben kann. Vielen Dank

    #2
    Die zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente ist in der Anlage R zu erklären.

    Wenn die Tochter wegen ihrer Erkrankung auf Antrag als schwerbehindert eingestuft wurde, kann je nach Grad der Behinderung

    ein Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden (Anlage Außergewöhnliche Belastungen)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, nun ist das so. Wir haben einen neuen Antrag auf eine Erhöhung des Gdb`s gestellt. Der jetzige hat im moment 40 Gdb und aus diesem Grund hat unsere Tochter auch noch kein Schwerbehindertenausweis. Den bekommt man wohl erst ab 50 Gbd. Das ist garnicht so einfach. Den muss man des öfteren stellen, weil der der Antrag auch oft abgelehnt wird. Muss ich die 40 Gdb auch angeben? Die Erwerbminderungsrente gebe ich unter der normalen Rubrik Rente ein, oder ist da auch noch eine andere Rubrik vorgesehen? Den Pauschalbetrag für die 40 Gdb habe ich schon eingetragen.

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        #4
        Hallo,

        Wo hast du den Pauschalbetrag eingetragen?
        Da wird doch der GdB eingetragen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Unter Außergewöhnliche Belastungen, Rubrik: Andere Aufwendungen, Krankheitskosten etc. Pauschal 430,- €. Ab 2021 ist der Betrag höher, so wie ich gehört habe.

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            #6
            Hallo,

            das gehört in Seite Zeile 4 Außergewöhnliche Belastungen-Behindertenpauschbetrag

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Du darfst nur die Zahl 40 in Zeile 4 eintragen, nicht jedoch den Pauschbetrag unter Krankheitskosten.

              Dieser Teil der agB wird sogar gerechnet, Krankheitskosten werden bisher noch gar nicht berechnet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hab ich geändert. Danke
                Nun ist nur noch die Sache mit der befristete Erwerbsminderungsrente, wo muss ich diese ganz genau angeben.
                Das ist alles Neuland, nächstes Jahr geht es besser

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                  #9
                  Die musst du genauso eintragen wie eine ganz normale unbefristete Altersrente, also auf Seite 1 der Anlage R in die Zeilen 4 und 6.

                  In Zeile 4 kommt der Rentenbetrag, also die Bruttorente. Die Zeile 5 bleibt in den Jahren 2020 und 2021 noch leer.

                  Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 16 und 18 erfassen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    In Anlage R Zeile 4 und 5: ist in Zeile 4 gemeint die Summe aller Monate, die Jahressumme? Und in Zeile 5 wie zu berechnen? Differenz nach und vor der Anpassung im Juli mal 6?

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                      #11
                      In Zeile 4 kommt natürlich der Jahresbetrag. Und zwar die Bruttorente vor Abzug von KV und PV.

                      In Zeile 5 kommt die Differenz zur Rente im Jahr der Festschreibung, die im Jahr nach Rentenbeginn erfolgt. Also z.B. Rentenbeginn 2010, dann ist der Anpassungsbetrag die Differenz zum Jahresbetrag 2011.

                      Man tut sich als Rentner übrigens einen großen Gefallen, indem man die Zahlen über den Abruf von Bescheinigungen automatisch ausfüllen lässt oder alternativ einmalig bei der DRV die Bescheinigung über die der Finanzverwaltung gemeldeten Daten anfordert, die dann jedes Jahr kommt: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

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                        #12
                        Und in Zeile 5 wie zu berechnen?
                        Im Jahr des Rentenbeginns und im ersten vollen Rentenjahr gibt es noch keinen Rentenanpassungsbetrag, da das erste volle Rentenjahr

                        die Grundlage für die Ermittlung und Festschreibung des steuerfreien Rentenanteils als Betrag bildet. Ansonsten kann ich mich der Empfehlung

                        von multi nur anschließen, wobei der Bescheinigungsabruf eigentlich ausreicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Vielen Dank für die Information. Ich muss mich noch einmal damit befassen!

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