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Behinderungsbedingte Kfz-Kosten bei Übertrag Behindertenpauschbetrags Kind

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    Behinderungsbedingte Kfz-Kosten bei Übertrag Behindertenpauschbetrags Kind

    Guten Abend,

    ich habe den Behindertenpauschbetrag meines Sohnes übertragen. Nun habe ich zusätzlich in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" die behinderungsbedingten KFZ-Kosten angegeben, die so wie ich es gelesen habe zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag angerechnet werden.

    Leider taucht dieser Betrag nicht in meiner Steuerberechnung in der Übersicht auf. Kann mir jemand weiterhelfen, was ich vergessen habe anzugeben oder vielleicht habe ich das mit den behinderungsbedingten KFZ-Kosten auch falsch verstanden. Ich werde noch verrückt!

    Lieben Dank vorab und noch einen schönen Abend! Susann

    #2
    https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2020

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      #3
      Dankeschön das war mir so detailliert noch nicht bekannt!

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        #4
        Hallo, ich greife die Frage von Suzann von vor einem Jahr auf.
        Für 2021 habe ich gerade das gleiche Problem.:
        .....ich habe den Behindertenpauschbetrag meines Sohnes übertragen. Nun habe ich zusätzlich in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" die behinderungsbedingten KFZ-Kosten angegeben, die so wie ich es gelesen habe zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag angerechnet werden.

        Leider taucht dieser Betrag nicht in meiner Steuerberechnung in der Übersicht auf. ....


        Weiß jemand hierüber etwas??
        Die behinderungsbedingten Kfz-Kosten werden ja ab 2021 angeblich pauschal anerkannt, in meinem Fall mit 4.500 EUR, und zwar zusätzlich zum Beh. Pauschbetrag.
        Taucht aber in der Steuerberechnung nicht auf ....

        Grüße
        Martin

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          #5
          Taucht aber in der Steuerberechnung nicht auf ....
          Hier zum Nachlesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-und-neuheiten
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Charlie 24,
            danke für die Info.
            Dann schicke ich es mal los, und schau dann im Bescheid nach.
            Gruß, Martin Sieber

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