Mir ist noch eingefallen, dass man früher der elektronischen Übermittlung widersprechen konnte, worauf mich meine Krankenkasse bei Abfrage der IDs
damals hingewiesen hat. Das hätte aber natürlich zur Folge gehabt, dass ich meine Beiträge nicht bzw. nicht vollständig hätte absetzen können.
Diese Widerspruchsmöglichkeit ist ab 2019 ersatzlos entfallen. Die von mir im Beitrag #8 genannte. Rechtsgrundlage gilt deshalb erst seit 2019.
https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI9286140.html
damals hingewiesen hat. Das hätte aber natürlich zur Folge gehabt, dass ich meine Beiträge nicht bzw. nicht vollständig hätte absetzen können.
Diese Widerspruchsmöglichkeit ist ab 2019 ersatzlos entfallen. Die von mir im Beitrag #8 genannte. Rechtsgrundlage gilt deshalb erst seit 2019.
https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI9286140.html
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