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Krankenversicherung für ausländische Renten

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    #16
    Mir ist noch eingefallen, dass man früher der elektronischen Übermittlung widersprechen konnte, worauf mich meine Krankenkasse bei Abfrage der IDs

    damals hingewiesen hat. Das hätte aber natürlich zur Folge gehabt, dass ich meine Beiträge nicht bzw. nicht vollständig hätte absetzen können.

    Diese Widerspruchsmöglichkeit ist ab 2019 ersatzlos entfallen. Die von mir im Beitrag #8 genannte. Rechtsgrundlage gilt deshalb erst seit 2019.

    https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI9286140.html

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      dass man früher der elektronischen Übermittlung widersprechen konnte
      Ja, das kenne ich auch, allerdings nicht im Zusammenhang mit der ausländischen Rente, ich hatte das immer auf den DATEV-Anmeldungen der Arbeitgeber unten irgendwo stehen. Jetzt bei der ausländischen Rente habe ich nichts gefunden, dass ich das der KK mitgeteilt hätte, deshalb warte ich mal ab, was die mir auf meine Mail antworten. Hört sich aber logisch an, was Du sagst, denn wenn das für die Anmeldung bei einem AG richtig war (als ich noch gearbeitet habe), dann scheint es zwangsläufig, dass das auch für die KK richtig ist.

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        #18
        Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
        Jetzt bei der ausländischen Rente habe ich nichts gefunden, dass ich das der KK mitgeteilt hätte
        Habe ich wahrscheinlich schon vor einigen Jahren gemacht, als ich zu der jetzigen KK gewechselt bin. Und wieso weiß ich das? Weil die KK mit dem Brief auch noch eine Anlage geschickt hat (die ich aber nicht weiter beachtet habe, weil ich dachte, da steht nur nochmal genauer das drin, was sie auf der 1. Seite sagen), und die Anlage enthält den kleinen Satz: "Die ... gekennzeichneten Zahlungen ... wurden ... an das Finanzamt übermittelt." Ja, ja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Auch wenn sich meine Frage so einfach erledigt hat, habe ich doch noch wieder etwas aus den Beiträgen lernen können, also vielen Dank nochmals für Eure Mithilfe.

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          #19
          Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
          vielen Dank nochmals für Eure Mithilfe.
          die ich jetzt nochmal brauche trotz meiner Hoffnung, dass das Thema erledigt ist. Ich habe jetzt in MEIN ELSTER die Bescheinigung der KK gesehen, und ich bin mir nicht sicher, ob die Bescheinigung richtig ist. Sowohl auf der Anlage zu dem Schreiben, das ich vor ein paar Tagen erhalten habe, als auch in der Bescheinigung, die jetzt in MEIN ELSTER zu finden ist, steht drin, dass ich für das Kalenderjahr 2020 Beiträge geleistet haben soll wie folgt:
          Beitragszeitraum Beitragsart Beitrag EUR
          01/2020-11/2020 KV 181,83
          01/2020-11/2020 PV 80,30
          12/2019-12/2019 KV 16,19
          12/2019-12/2019 PV 7,15
          Gesamt KV 198,02
          Gesamt PV 87,45










          Das macht mich nun doch etwas stutzig. Die Summe der Beträge ist korrekt, aber wieso steht da 12/2019? Was hat das denn in der Bescheinigung für 2020 zu suchen? Ist das ein Denkfehler von mir, oder ist das ein Fehler der KK?

          Außerdem sehe ich bei den Beitragsdaten der Bescheinigung in MEIN ELSTER einen Text: "Einwilligung zur Übermittlung des Gesamtbetrags: nein". Was soll mir das denn sagen?

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            #20
            Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
            für das Kalenderjahr 2020
            Sicher? Oder heißt es im Kalenderjahr 2020?

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              #21
              So (Dezember Vorjahr + 11 Monate aktuelles Jahr) bekommt man das von vielen gesetzlichen Krankenkassen. Das ist schon in Ordnung.

              "Einwilligung zur Übermittlung des Gesamtbetrags: nein". Was soll mir das denn sagen?
              Das könnte ein Relikt von früher sein, das nach der aktuellen Rechtslage keine Bedeutung hat.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Sicher? Oder heißt es im Kalenderjahr 2020?
                Da hast Du mir aber einen Schrecken eingejagt, ich dachte schon, ich hätte wieder schief geguckt, aber nein, ich habe alles richtig gelesen, da steht tatsächlich für Kalenderjahr 2020. Und damit ist die als Brief geschickte Bescheinigung der KK falsch, denn allein schon die Formulierung 12/2019 macht ja deutlich, dass es eben NICHT die Beträge für 2020 waren.

                Und damit sind wir dann schon bei dem Kollegen
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                So (Dezember Vorjahr + 11 Monate aktuelles Jahr) bekommt man das von vielen gesetzlichen Krankenkassen. Das ist schon in Ordnung.
                Natürlich ist das in Ordnung, aus dem ganz einfachen Grund, der Beitrag der KK wird ja immer nachträglich abgebucht, also am 15. Januar 2020 für den Dezember 2019 usw. Ich habe das auch anhand meiner Kontoauszüge nachgerechnet, es stimmt zu 100 % überein.

                Übrigens stimmt auch die Bescheinigung aus
                MEIN ELSTER ganz genau mit den tatsächlich in 2020 gezahlten Beträgen überein, und das ist dann ein weiteres Indiz dafür, dass die Bescheinigung der KK falsch ist.
                Zuletzt geändert von ; 13.02.2021, 20:09.

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                  #23
                  ganz genau mit den tatsächlich in 2020 gezahlten Beträgen überein, und das ist dann ein weiteres Indiz dafür, dass die Bescheinigung der KK falsch ist.
                  Wieso jetzt falsch ? Wenn die Zahlung für Dezember 2019 erst Mitte Januar 2020 abgeflossen, dann gehört sie ja zu 2020. Dann greift nämlich

                  die 10-Tage-Regel nicht. Siehe § 11 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wieso jetzt falsch
                    Aus dem einfachen Grund, dass der Betrag zwar im Jahr 2020 gezahlt wurde, aber nicht für 2020. Womit dann auch der Grund der Rückfrage aus #20 deutlich wird. Wenn die KK die Formulierung "...im Jahr 2020..." verwenden würde, wäre die Bescheinigung richtig.

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                      #25
                      Aus dem einfachen Grund, dass der Betrag zwar im Jahr 2020 gezahlt wurde, aber nicht für 2020
                      Das spielt doch keine Rolle. Bei Sonderausgaben gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG. Beiträge, die 2020 bezahlt wurden,

                      gehören steuerlich zu 2020, auch wenn sie für Dezember 2019 entrichtet wurden. Am 15. Januar greift die 10-Tage-Regel nicht mehr.

                      Ich kann nicht erkennen, dass die tabellarische Aufstellung einen Fehler enthält
                      Beitragszeitraum Beitragsart Beitrag EUR
                      01/2020-11/2020 KV 181,83
                      01/2020-11/2020 PV 80,30
                      12/2019-12/2019 KV 16,19
                      12/2019-12/2019 PV 7,15
                      Gesamt KV 198,02
                      Gesamt PV 87,45





                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #26
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das spielt doch keine Rolle.
                        Bevor hier irgendwas schiefläuft: ich bin nicht der Meinung, dass Du nicht Recht hast, ganz im Gegenteil, Du hast Recht. Der in 2020 gezahlte Betrag zählt zu 2020, egal, für welchen Zeitraum er gezahlt wurde. Sagt ja auch der von Dir zitierte § 11 EStG: "...(2)Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind...."

                        Gleichzeitig weise ich nochmals auf den Beitrag #20 hin, wo gefragt wurde, ob in meiner Bescheinigung der KK in 2020 oder für 2020 steht. Und es steht in der Bescheinigung für 2020, deshalb ist die Bescheinigung aus meiner Sicht sprachlich falsch. Die Beträge der Bescheinigung selbst, also sowohl die einzelnen Beträge als auch deren Summe, sind richtig, sowohl in der Bescheinigung der KK als auch in MEIN ELSTER, daran hatte ich keinen Zweifel, habe ich ja auch in #19 schon geschrieben. Ob allerdings die KK sich ihrer Formulierung bewusst ist, wage ich zu bezweifeln, aber das lässt sich ja durch eine Rückfrage herausfinden. Der langen Rede kurzer Sinn, für mich ist hier jetzt erstmal alles abgeschlossen, den Rest kläre ich mit der KK.

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                          #27
                          Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
                          Und es steht in der Bescheinigung für 2020, deshalb ist die Bescheinigung aus meiner Sicht sprachlich falsch.
                          Immerhin nur sprachlich. Ich habe gerade einen Fall, wo die Kasse eine Zahlung in 2020, aber für 2019 bescheinigt (an sich ja erstmal kein Problem), eine Prüfung der Kontoauszüge jedoch ergab, dass die Zahlung tatsächlich aber schon in 2019 erfolgte, dort jedoch nicht bescheinigt wurde. Wenn ich die Auswirkungen auf beide Jahre jetzt genau nachrechne, kann einen sowas in den Wahnsinn treiben

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                            #28
                            Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
                            eine Prüfung der Kontoauszüge
                            Dass man das überhaupt machen muss. Je nach Betrieb auf dem Konto kann das in eine ziemliche Arbeit ausarten, ich habe an meinen Auszügen fast eine halbe Stunde gesessen.

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