Hallo, ich bin neu hier und bei der Steuererklärung über Elster. Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich bin im letzten Jahr von Deutschland ins Ausland gezogen und bin nicht nicht mehr in Deutschland gemeldet. Ich muss allerdings trotzdem noch eine Steuererklärung machen.
Wenn ich in Elster als Wohnsitz meine ausländische Adresse angebe, bekomme ich eine Fehlermeldung zum Steuerbescheid in elektronischer Form:
"Sie haben eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ausgewählt. Eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ist nur möglich, wenn für die steuerpflichtige Person / den Ehemann / Person A keine Anschrift im Ausland angegeben wurde. Andernfalls ist nur eine Bescheidbekanntgabe auf Papier möglich. In diesem Fall entfernen Sie bitte die Angaben zur Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form."
Den Sinn dahinter verstehe ich nicht - warum kein elektronischer Bescheid wenn die Adresse im Ausland ist - gerade dann wäre es praktisch (ich warte z.B. seit 3 Monaten auf ein Paket von Deutschland und möchte keine 3 Monate auf einen Steuerbescheid warten, falls ich darauf irgendwelchen Einspruch erheben muss.)
Daher meine Frage: Muss ich meine Adresse im Ausland angeben, oder kann ich auch eine Adresse eines Verwandten in Deutschland als Adresse angeben, damit ich dann den Bescheid elektronisch bekommen kann?
Es wird voraussichtlich meine letzte Steuererklärung in Deutschland sein und ich schulde keine Steuern, falls das einen Unterschied macht, daher bräuchte das Finanzamt theoretisch meine Adresse noch nicht einmal.
Danke im voraus.
Ich bin im letzten Jahr von Deutschland ins Ausland gezogen und bin nicht nicht mehr in Deutschland gemeldet. Ich muss allerdings trotzdem noch eine Steuererklärung machen.
Wenn ich in Elster als Wohnsitz meine ausländische Adresse angebe, bekomme ich eine Fehlermeldung zum Steuerbescheid in elektronischer Form:
"Sie haben eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ausgewählt. Eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ist nur möglich, wenn für die steuerpflichtige Person / den Ehemann / Person A keine Anschrift im Ausland angegeben wurde. Andernfalls ist nur eine Bescheidbekanntgabe auf Papier möglich. In diesem Fall entfernen Sie bitte die Angaben zur Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form."
Den Sinn dahinter verstehe ich nicht - warum kein elektronischer Bescheid wenn die Adresse im Ausland ist - gerade dann wäre es praktisch (ich warte z.B. seit 3 Monaten auf ein Paket von Deutschland und möchte keine 3 Monate auf einen Steuerbescheid warten, falls ich darauf irgendwelchen Einspruch erheben muss.)
Daher meine Frage: Muss ich meine Adresse im Ausland angeben, oder kann ich auch eine Adresse eines Verwandten in Deutschland als Adresse angeben, damit ich dann den Bescheid elektronisch bekommen kann?
Es wird voraussichtlich meine letzte Steuererklärung in Deutschland sein und ich schulde keine Steuern, falls das einen Unterschied macht, daher bräuchte das Finanzamt theoretisch meine Adresse noch nicht einmal.
Danke im voraus.
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