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Deutsche Adresse bei Auslandswohnsitz?

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    Deutsche Adresse bei Auslandswohnsitz?

    Hallo, ich bin neu hier und bei der Steuererklärung über Elster. Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.

    Ich bin im letzten Jahr von Deutschland ins Ausland gezogen und bin nicht nicht mehr in Deutschland gemeldet. Ich muss allerdings trotzdem noch eine Steuererklärung machen.

    Wenn ich in Elster als Wohnsitz meine ausländische Adresse angebe, bekomme ich eine Fehlermeldung zum Steuerbescheid in elektronischer Form:

    "Sie haben eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ausgewählt. Eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ist nur möglich, wenn für die steuerpflichtige Person / den Ehemann / Person A keine Anschrift im Ausland angegeben wurde. Andernfalls ist nur eine Bescheidbekanntgabe auf Papier möglich. In diesem Fall entfernen Sie bitte die Angaben zur Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form."

    Den Sinn dahinter verstehe ich nicht - warum kein elektronischer Bescheid wenn die Adresse im Ausland ist - gerade dann wäre es praktisch (ich warte z.B. seit 3 Monaten auf ein Paket von Deutschland und möchte keine 3 Monate auf einen Steuerbescheid warten, falls ich darauf irgendwelchen Einspruch erheben muss.)

    Daher meine Frage: Muss ich meine Adresse im Ausland angeben, oder kann ich auch eine Adresse eines Verwandten in Deutschland als Adresse angeben, damit ich dann den Bescheid elektronisch bekommen kann?

    Es wird voraussichtlich meine letzte Steuererklärung in Deutschland sein und ich schulde keine Steuern, falls das einen Unterschied macht, daher bräuchte das Finanzamt theoretisch meine Adresse noch nicht einmal.

    Danke im voraus.

    #2
    Wenn der Steuerbescheid an jemand zugestellt werden soll, der in Deutschland ansässig ist, geht auch nur Papierform, es sei denn,

    es handelt sich um einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.Das sieht man doch, wenn man die Auswahlmöglichkeiten unter

    5 - Auswahl der Form der Bekanntgabe des Steuerbescheids durchgeht.

    Auch wenn du an jemand in Deutschland zustellen lässt, gibst du bei dir selbst deine Adresse im Ausland an. Die Adresse des Verwandten

    ist bei der Einmalbekanntgabevollmacht auf Seite 5 des Hauptvordrucks einzutragen.

    Die Bescheiddaten werden elektronisch an dein Elsterkonto übermittelt, die bekommst du also in jedem Fall !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort.

      Ich möchte ja nicht, dass der Bescheid in Papierform zugestellt wird, weder mir noch jemand anderem. Deswegen würde ich gerne die Adresse von einem Verwandten in Deutschland als meine Adresse angeben, weil es scheinbar nur so geht, die Papierform zu vermeiden, soweit ich das verstehe. Ich weiß nur nicht, ob das zulässig ist.

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        #4
        Ich weiß nur nicht, ob das zulässig ist.
        Meines Erachtens ist das nicht zulässig. Im Jahr des Wegzugs aus Deutschland ist wegen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht die Anlage WA-ESt

        beizufügen. Da kannst du bei dir keine inländische Adresse angeben, an der du gar nicht gemeldet bist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke. Von dem Formular wusste ich nichts. Ich konnte im normalen Anlageassitenten/Interview nirgendwo etwas finden, wie ich denen überhaupt angebe, dass ich weggezogen bin.

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            #6
            Ich konnte im normalen Anlageassitenten/Interview nirgendwo etwas finden, wie ich denen überhaupt angebe, dass ich weggezogen bin.
            Das Feature Anlagenassistent steckt ja auch noch in den Kinderschuhen, das Interview ist bisher nicht umfassend.

            https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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