Das stimmt, aber Charlie hat insofern recht, weil in der Ausfüllhilfe steht, dass auch der AG Anteil dort hin soll. Die KSK übernimmt ja auch eine AG-Funktion. Bin auch verwirrt.
„Zu den Beiträgen zur Altersvorsorge (Zeile 4-10) gehören grundsätzlich Beiträge
-zu gesetzlichen Rentenversicherungen (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil)….
-zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Leistungen erbringen, die den gesetzl. RV vergleichbar sind (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil)“
„Zu den Beiträgen zur Altersvorsorge (Zeile 4-10) gehören grundsätzlich Beiträge
-zu gesetzlichen Rentenversicherungen (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil)….
-zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Leistungen erbringen, die den gesetzl. RV vergleichbar sind (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil)“
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