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KSK + Anlage Vorsorgeaufwand 2020

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    #16
    Das stimmt, aber Charlie hat insofern recht, weil in der Ausfüllhilfe steht, dass auch der AG Anteil dort hin soll. Die KSK übernimmt ja auch eine AG-Funktion. Bin auch verwirrt.

    „Zu den Beiträgen zur Altersvorsorge (Zeile 4-10) gehören grundsätzlich Beiträge

    -zu gesetzlichen Rentenversicherungen (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil)….

    -zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Leistungen erbringen, die den gesetzl. RV vergleichbar sind (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil)“

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      #17
      Es kann schließlich nur der Eigenanteil berücksichtigt werden
      Die Beiträge zur Rentenversicherung werden bisher noch nicht zu 100% berücksichtigt, 2020 sind wir erst bei 90% angelangt.

      Gerechnet wird: geleisteter Gesamtbeitrag x 90% - steuerfreie Zuschüsse zu 100% = abziehbarer Beitrag
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zitat von Hinsieht Beitrag anzeigen
        Für alle, die diese Frage auch interessiert: Die KSK übermittelt nur den Eigenanteil ans Finanzamt.
        Ich habe (wie von Charlie24 vorgeschlagen den Bescheinigungsabruf genutzt).
        Nur nochmal zur Sicherheit: Der Bescheinigungsabruf geht nur über KV und PV. Die Rente wird da gar nicht ausgewiesen. Den Betrag habe ich von der KSK- Jahresabrechnung. Dort steht, dass Betrag x (inkl KSK Anteil) an die Rentenversicherung überwiesen wurde. Das ändert ja aber nichts an der Frage, ob man inkl oder exkl des KSK Anteils in die Anlage V eintragen muss. mhm...

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          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Beiträge zur Rentenversicherung werden bisher noch nicht zu 100% berücksichtigt, 2020 sind wir erst bei 90% angelangt.

          Gerechnet wird: geleisteter Gesamtbeitrag x 90% - steuerfreie Zuschüsse zu 100% = abziehbarer Beitrag
          Hallo,

          da war/ist doch noch etwas

          Beitrag AN zur gesetzlichen RV (berücksichtigt) 2018 = 72%, 2019 = 76% 2020 = 80%
          Wo ist das Problem?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #20
            Der Bescheinigungsabruf geht nur über KV und PV.
            Dort ist die Beschränkung auf deinen Eigenanteil im Ergebnis in Ordnung, diese Beiträge werden ja, falls kein Krankengeld mitversichert ist,

            zu 100% berücksichtigt. Bei den Beiträgen zur Rentenversicherung muss meiner Meinung nach der Gesamtbeitrag inklusive der KSK-Zuschüsse

            in der Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt werden und der darin enthaltene KSK-Zuschuss in Zeile 7. Dann müsste die Berechnung so

            erfolgen, wie in meinem Beitrag #17 beschrieben.

            Eine Anlage V gibt es auch, die ist aber für Vermietungseinkünfte !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Beitrag AN zur gesetzlichen RV (berücksichtigt) 2018 = 72%, 2019 = 76% 2020 = 80% Wo ist das Problem?
              Dann schau dir an, wie die Berechnung erfolgt, hier an 2 Beispielen für 2019, wo nicht mit 90% sondern mit 88% gerechnet wird.

              Rentenbeitrag_2019.JPGRentenbeitrag_2019_AN.JPG
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Dort ist die Beschränkung auf deinen Eigenanteil im Ergebnis in Ordnung, diese Beiträge werden ja, falls kein Krankengeld mitversichert ist,

                zu 100% berücksichtigt. Bei den Beiträgen zur Rentenversicherung muss meiner Meinung nach der Gesamtbeitrag inklusive der KSK-Zuschüsse

                in der Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt werden und der darin enthaltene KSK-Zuschuss in Zeile 7. Dann müsste die Berechnung so

                erfolgen, wie in meinem Beitrag #17 beschrieben.


                Eine Anlage V gibt es auch, die ist aber für Vermietungseinkünfte !
                Ich mach das jetzt auch so.
                Es ist nur die vergangenen Jahre dann offenbar falsch gemacht worden seitens des Stb. Kann amn da noch etwas korrigieren?

                Meinte natürlich den Vorsorgeaufwand, sorry;-)

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                  #23
                  Ich glaube nicht, dass eine Korrektur von Vorteil wäre ! Trag mal nur deinen Eigenanteil in Zeile 6 ein und schau dir die Berechnung dann an.

                  Meiner Meinung nach muss aber von dem Gesamtbeitrag ausgegangen, sonst wäre der Hinweis bei Zeile 7: ... oder steuerfreie Zuschüsse zu

                  den Zeilen 4 bis 6 ja völlig sinnlos.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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