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Kapitalerträge und Kapitalertragssteuer

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    Kapitalerträge und Kapitalertragssteuer

    Früher gab es die Anlage KAP, da konnte man die Erträge und Ertragssteuer in den Zeilen 7 und 37 eintragen. In dem neuen Elster-Formular weiß ich nicht, wo ich die Erträge (Kapitel- und Kapitalsteuer sowie Solidaritätszuschlag) eintragen muss. Lt. den Bescheinigungen verweisen diese bei der Lebensversicherung auf §43 Absatz 1, Satz 1 Nr. 4 EStG bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG bei meiner Bescheinigung vom Investment. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    #2
    Es gibt seit 2019 neben der Anlage KAP zusätzlich die Anlagen KAP-BET und KAP-INV, die eine für Kapitalerträge aus Beteiligungen,

    die zweite für Erträge aus Investmentfonds. Füg die bei dir in Betracht kommenden Anlagen bei und schau, wo was hingehört.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24 für die schnelle Antwort. Aber in diesem neuen Elster online gibt es nur die Anlage Kapitalertragssteuer. Und nun weiß ich nicht, in welche Felder ich die Investmentserträge und -steuer sowie die die Lebensversicherungserträge und -steuer eintragen soll sowie auch den jeweiligen Soli-Zuschlag. Kennst Du zufällig die Zellen? Das würde mir schon weiterhelfen.

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        #4
        Aber in diesem neuen Elster online gibt es nur die Anlage Kapitalertragssteuer.
        Die Anlagen, die ich meine, sind Anlagen zur Einkommensteuererklärung. Die musst du deiner Einkommensteuererklärung beifügen.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo mein Mann hat einen Bausparvertrag ,auf den Kapitalsteuerbeträge gezahlt werden müssen. Schreiben haben wir von der Bank
          Wenn wir gemeinsam veranlagt werden ,muss nur bei ihm die Höhe der Kapitalerträge , Höhe des in Anspruch genommenen Sparer Pauschalbetrages, Solidaritätszuschlag ...
          eingetragen werden ? Danke für die Hilfe

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            #6
            Wenn wir gemeinsam veranlagt werden ,muss nur bei ihm die Höhe der Kapitalerträge , Höhe des in Anspruch genommenen Sparer Pauschalbetrages, Solidaritätszuschlag ...
            eingetragen werden ?
            Gibt es einen Grund, die Anlage KAP überhaupt einzureichen ? Gründe sind z. B.; Sparer-Pauschbetrag falsch verteilt und deshalb Steuerabzug, Verluste, die

            verrechnet werden sollen, ausländische Kapitaleinkünfte, die erklärt werden müssen, Günstigerprüfung bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen. Nur bei der

            Günstigerprüfung muss alles erklärt werden, ansonsten genügt es, die Anlage KAP nur den Ehemann auszufüllen und einen von der Ehefrau tatsächlich

            beanspruchten Sparer-Pauschbetrag dort in die Zeile 17 einzutragen. Man kann die Einträge auch nur auf das Geldinstitut beschränken, das Steuern

            einbehalten hat, dann wird der Betrag in Zeile 17 eben höher. Ist der Sparer-Pauschbetrag komplett ausgeschöpft worden, lohnt sich die Einreichung der

            Anlage KAP zumeist nicht.

            https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              hello das ist auch meine Frage Ehemann hat Bausparvertrag und dementsprechend STEUERBESCHEINIGUNG MIT EINZUTRAGRNDEN DATEN. Es gibt getrennte Konten ,muss Ehefrau nichts in kap eintragen,? Danke für die zuverlässige Hilfe

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                #8
                Es gibt getrennte Konten ,muss Ehefrau nichts in kap eintragen,? Danke für die zuverlässige Hilfe
                Wenn du selbst Kapitalerträge hattest, für die der gemeinsame Freistellungsauftrag ausgereicht hat, musst du nur den tatsächlich beanspruchten

                Sparer-Pauschbetrag
                in die Zeile 17 der Anlage KAP deines Mannes eintragen, deine eigenen Kapitalerträge musst du nicht erklären.

                Auch die Erklärung der Kapitalerträge deines Manns macht nur dann Sinn, wenn einer der von mir im Beitrag #6 genannten Gründe vorliegt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  ah okay ,nun ja in vorangegangenen Steuerklärungen haben wir das immer gemacht. da ging das über Lohnsteuerhilfeverein .Jetzt wollte ich es selber machen.
                  Ich dachte ich mache es richtig. Danke für deine Antwort.

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                    #10
                    ah okay ,nun ja in vorangegangenen Steuerklärungen haben wir das immer gemacht. da ging das über Lohnsteuerhilfeverein .
                    Die Anlage KAP wird in der Praxis viel zu häufig eingereicht. Du kannst sie ja mal testweise für euch beide ausfüllen und die Günstigerprüfung

                    (Zeile 4) beantragen. Dann siehst du in der Steuerberechnung, ob es überhaupt Auswirkungen gibt. Wir geben sie heuer erstmals seit 2017 wieder

                    ab, weil es 2021 verrechenbare Verluste gegeben hat. 2017 mussten wie sie wegen Erstattungszinsen des Finanzamts einreichen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      okay ,probiere . Dankeschön

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