Früher gab es die Anlage KAP, da konnte man die Erträge und Ertragssteuer in den Zeilen 7 und 37 eintragen. In dem neuen Elster-Formular weiß ich nicht, wo ich die Erträge (Kapitel- und Kapitalsteuer sowie Solidaritätszuschlag) eintragen muss. Lt. den Bescheinigungen verweisen diese bei der Lebensversicherung auf §43 Absatz 1, Satz 1 Nr. 4 EStG bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG bei meiner Bescheinigung vom Investment. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
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Keine Ankündigung bisher.
Kapitalerträge und Kapitalertragssteuer
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Es gibt seit 2019 neben der Anlage KAP zusätzlich die Anlagen KAP-BET und KAP-INV, die eine für Kapitalerträge aus Beteiligungen,
die zweite für Erträge aus Investmentfonds. Füg die bei dir in Betracht kommenden Anlagen bei und schau, wo was hingehört.
https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rungFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke Charlie24 für die schnelle Antwort. Aber in diesem neuen Elster online gibt es nur die Anlage Kapitalertragssteuer. Und nun weiß ich nicht, in welche Felder ich die Investmentserträge und -steuer sowie die die Lebensversicherungserträge und -steuer eintragen soll sowie auch den jeweiligen Soli-Zuschlag. Kennst Du zufällig die Zellen? Das würde mir schon weiterhelfen.
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Aber in diesem neuen Elster online gibt es nur die Anlage Kapitalertragssteuer.
https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rungFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hallo mein Mann hat einen Bausparvertrag ,auf den Kapitalsteuerbeträge gezahlt werden müssen. Schreiben haben wir von der Bank
Wenn wir gemeinsam veranlagt werden ,muss nur bei ihm die Höhe der Kapitalerträge , Höhe des in Anspruch genommenen Sparer Pauschalbetrages, Solidaritätszuschlag ...
eingetragen werden ? Danke für die Hilfe
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Wenn wir gemeinsam veranlagt werden ,muss nur bei ihm die Höhe der Kapitalerträge , Höhe des in Anspruch genommenen Sparer Pauschalbetrages, Solidaritätszuschlag ...
eingetragen werden ?
verrechnet werden sollen, ausländische Kapitaleinkünfte, die erklärt werden müssen, Günstigerprüfung bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen. Nur bei der
Günstigerprüfung muss alles erklärt werden, ansonsten genügt es, die Anlage KAP nur den Ehemann auszufüllen und einen von der Ehefrau tatsächlich
beanspruchten Sparer-Pauschbetrag dort in die Zeile 17 einzutragen. Man kann die Einträge auch nur auf das Geldinstitut beschränken, das Steuern
einbehalten hat, dann wird der Betrag in Zeile 17 eben höher. Ist der Sparer-Pauschbetrag komplett ausgeschöpft worden, lohnt sich die Einreichung der
Anlage KAP zumeist nicht.
https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=xFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Es gibt getrennte Konten ,muss Ehefrau nichts in kap eintragen,? Danke für die zuverlässige Hilfe
Sparer-Pauschbetrag in die Zeile 17 der Anlage KAP deines Mannes eintragen, deine eigenen Kapitalerträge musst du nicht erklären.
Auch die Erklärung der Kapitalerträge deines Manns macht nur dann Sinn, wenn einer der von mir im Beitrag #6 genannten Gründe vorliegt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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ah okay ,nun ja in vorangegangenen Steuerklärungen haben wir das immer gemacht. da ging das über Lohnsteuerhilfeverein .
(Zeile 4) beantragen. Dann siehst du in der Steuerberechnung, ob es überhaupt Auswirkungen gibt. Wir geben sie heuer erstmals seit 2017 wieder
ab, weil es 2021 verrechenbare Verluste gegeben hat. 2017 mussten wie sie wegen Erstattungszinsen des Finanzamts einreichen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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