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Wo genau gebe ich den Corona-Zuschuss und Rückzahlung bei ELSTER ein?

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    #16
    den Fehler bekommst du auch mit zwei 0,00 Einträgen weg.
    Das stimmt zwar, aber richtig ist das bei den Entnahmen sicher nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Noch eine Frage - ich habe jetzt erfolgreich meinen Erhalt UND Rückzahlung der Soforthilfe II in der Anlage EÜR eingetragen. Ich habe dann diese Anlage Corona-Hilfen ausgefüllt aber konnte nur den Erhalt des Geldes eingeben? Weißt du, ob ich noch die Rückzahlung eintragen kann, auch wenn es in der Anlage EÜR schon steht?

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In den Zeilen 125 und 126 müssen Einlagen und Entnahmen erklärt werden, gegebenenfalls 0,00, was aber bei den Entnahmen sicher falsch wäre.

        Als Nutzungseinlage sind z. B. die betrieblichen Fahrten mit einem privaten PKW anzugeben, bei den Entnahmen trägt man am besten den Gewinn ein.

        Auf den steuerpflichtigen Gewinn hat das keinen Einfluss.
        Also ich müsste es simpel formuliert bekommen - sind die Entnahmen die gesamten Ausgaben?

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          #19
          Da du im Ergebnis ja nichts erhalten hast, wirst du wohl in der ersten Zeile Nein auswählen müssen, es sei denn, man könnte die Eingabezeilen

          duplizieren und die Rückzahlung als Negativbetrag mit Minuszeichen erfassen. Das musst du ausprobieren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            Das kann man tatsächlich! Danke Charlie! Ich bin jetzt wieder bei 0 und habe alle Informationen eingegeben!

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              #21
              Also ich müsste es simpel formuliert bekommen - sind die Entnahmen die gesamten Ausgaben?
              Nein, nur deine privaten Ausgaben sind Entnahmen. Zu den privaten Ausgaben gehören neben den Kosten der Lebenshaltung auch persönliche Steuern,

              wie die Einkommensteuer. Betriebsausgaben sind natürlich keine Entnahmen.



              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Das Finanzamt sollte sowieso wissen, was ich an Einkommensteuer gezahlt habe, wieso würde ich die eingeben müssen?

                Und sicherlich muss man keine privaten Ausgaben (Lebensmittel, Miete) eingeben? Ich habe das nie gemacht...

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Nein, nur deine privaten Ausgaben sind Entnahmen. Zu den privaten Ausgaben gehören neben den Kosten der Lebenshaltung auch persönliche Steuern,

                  wie die Einkommensteuer. Betriebsausgaben sind natürlich keine Entnahmen.


                  Hallo,

                  Charlie24

                  Jetzt hast du den TE vollkommen schwindlig gemacht.
                  Du sollst hier keine Vorlesungen halten
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #24
                    Jetzt hast du den TE vollkommen schwindlig gemacht.
                    Wenn die Leute die Eingabehilfe zur Zeile 125 der EÜR lesen würden, bräuchte ich gar nichts schreiben. So unverständlich ist das ja nicht:

                    Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung
                    betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebungen
                    vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse).


                    Wenn man die gesonderte Aufzeichnungspflicht beachten würde, kennt man die Werte.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Hallo,

                      Die meisten Fragesteller haben das Problem weil sie eben kein Geschätskonto haben
                      und deshalb nicht verstehen was das Ganze mit ihrem Privatkonto zu tun hat.
                      Hier wurde schon geschrieben jetzt überspitzt.
                      Klopapierkauf-beleg aufheben angeben bei Entnahme.
                      Persönlich finde ich die Zeilen völlig überzogen.
                      Wurde früher auch nicht beanstandet.
                      Außerdem sind doch alle relevanten Angaben in allen möglichen Formularen/Anlagen gemacht worden
                      Zuletzt geändert von FIGUL; 26.03.2021, 15:04.
                      Gruß FIGUL

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                        #26
                        Persönlich finde ich die Zeilen völlig überzogen. Wurde früher auch nicht beanstandet.
                        Das Finanzamt wird es vermutlich auch heute nicht beanstanden, wenn dort 0,00 angegeben wird und keine sonstigen Schuldzinsen bzw. nicht mehr

                        als 2.050,00 € sonstige Schuldzinsen erklärt werden. An der gesonderten Aufzeichnungspflicht für Einlagen und Entnahmen ändert das aber nichts.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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