den Fehler bekommst du auch mit zwei 0,00 Einträgen weg.
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Keine Ankündigung bisher.
Wo genau gebe ich den Corona-Zuschuss und Rückzahlung bei ELSTER ein?
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Noch eine Frage - ich habe jetzt erfolgreich meinen Erhalt UND Rückzahlung der Soforthilfe II in der Anlage EÜR eingetragen. Ich habe dann diese Anlage Corona-Hilfen ausgefüllt aber konnte nur den Erhalt des Geldes eingeben? Weißt du, ob ich noch die Rückzahlung eintragen kann, auch wenn es in der Anlage EÜR schon steht?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIn den Zeilen 125 und 126 müssen Einlagen und Entnahmen erklärt werden, gegebenenfalls 0,00, was aber bei den Entnahmen sicher falsch wäre.
Als Nutzungseinlage sind z. B. die betrieblichen Fahrten mit einem privaten PKW anzugeben, bei den Entnahmen trägt man am besten den Gewinn ein.
Auf den steuerpflichtigen Gewinn hat das keinen Einfluss.
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Da du im Ergebnis ja nichts erhalten hast, wirst du wohl in der ersten Zeile Nein auswählen müssen, es sei denn, man könnte die Eingabezeilen
duplizieren und die Rückzahlung als Negativbetrag mit Minuszeichen erfassen. Das musst du ausprobieren.Freundliche Grüße
Charlie24
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Also ich müsste es simpel formuliert bekommen - sind die Entnahmen die gesamten Ausgaben?
wie die Einkommensteuer. Betriebsausgaben sind natürlich keine Entnahmen.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNein, nur deine privaten Ausgaben sind Entnahmen. Zu den privaten Ausgaben gehören neben den Kosten der Lebenshaltung auch persönliche Steuern,
wie die Einkommensteuer. Betriebsausgaben sind natürlich keine Entnahmen.
Charlie24
Jetzt hast du den TE vollkommen schwindlig gemacht.
Du sollst hier keine Vorlesungen haltenGruß FIGUL
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Jetzt hast du den TE vollkommen schwindlig gemacht.
Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung
betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebungen
vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse).
Wenn man die gesonderte Aufzeichnungspflicht beachten würde, kennt man die Werte.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo,
Die meisten Fragesteller haben das Problem weil sie eben kein Geschätskonto haben
und deshalb nicht verstehen was das Ganze mit ihrem Privatkonto zu tun hat.
Hier wurde schon geschrieben jetzt überspitzt.
Klopapierkauf-beleg aufheben angeben bei Entnahme.
Persönlich finde ich die Zeilen völlig überzogen.
Wurde früher auch nicht beanstandet.
Außerdem sind doch alle relevanten Angaben in allen möglichen Formularen/Anlagen gemacht wordenZuletzt geändert von FIGUL; 26.03.2021, 15:04.Gruß FIGUL
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Persönlich finde ich die Zeilen völlig überzogen. Wurde früher auch nicht beanstandet.
als 2.050,00 € sonstige Schuldzinsen erklärt werden. An der gesonderten Aufzeichnungspflicht für Einlagen und Entnahmen ändert das aber nichts.Freundliche Grüße
Charlie24
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