Sonderausgaben wie Kfz Vers., LV, Haftpflicht usw.

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  • Steuer 3
    Neuer Benutzer
    • 06.04.2021
    • 5

    #1

    Sonderausgaben wie Kfz Vers., LV, Haftpflicht usw.

    Hallo, mache jetzt zum ersten Mal eine Steuererklärung mit dem neuen Elster Formular.
    Wo kann ich die Sonderausgaben wie KFZ Versicherung, Haftplicht Vers., Lv usw. eingeben.
    Unter Sonderausgaben finde ich nur weitere Aufwendungen da past das alles aber eigentlich nicht hinein, also wohin?
    VG
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Neues ElsterFormular ist gut

    ElsterFormular stand für 2019 das letzte Mal zu Verfügung. Versicherungsbeiträge gehören schon immer in die Anlage Vorsorgeaufwand.

    Kommentar

    • Steuer 3
      Neuer Benutzer
      • 06.04.2021
      • 5

      #3
      Es ist ja auch das neue Elster online das ich jetzt zum ersten Mal ausfülle

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Ok.

        Mein Elster hieß bis vor einigen Jahren noch Elster Online. Aber was neues ist es eigentlich nicht.

        Dann verschieb ich Deine Frage in das Unterforum zu Mein Elster.

        Kommentar

        • Steuer 3
          Neuer Benutzer
          • 06.04.2021
          • 5

          #5
          Wo finde ich denn die Anlage Vorsorgeaufwand?

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster

            Kommentar

            • Steuer 3
              Neuer Benutzer
              • 06.04.2021
              • 5

              #7
              wie verschiebe ich das?

              Kommentar

              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Ich habs verschoben.

                Kommentar

                • Steuer 3
                  Neuer Benutzer
                  • 06.04.2021
                  • 5

                  #9
                  Danke dafür!

                  Kommentar

                  • Falke
                    Neuer Benutzer
                    • 07.04.2021
                    • 9

                    #10
                    Hallo

                    Ich trage meine Kfz-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherungsbeiträge schon lange nicht mehr ein.
                    Mir wurde gesagt, dass das Finanzamt automatisch eine Pauschale für diese Vorsorgeaufwendungen berechnet.
                    Ist das richtig?

                    Danke für eine Antwort!

                    Kommentar

                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15381

                      #11
                      Nicht ganz so.

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45933

                        #12
                        Mir wurde gesagt, dass das Finanzamt automatisch eine Pauschale für diese Vorsorgeaufwendungen berechnet.
                        Das ist natürlich nicht so ! Rechtsschutz fällt in der Regel bei der Steuer ganz raus, Haftpflicht wirkt sich nur aus, wenn die Beiträge

                        zur Kranken- und Pflegeversicherung unter 1.900,00 € (3.800,00 € bei Zusammenveranlagung) liegen. Die genannten Beträge gelten

                        für Arbeitnehmer, für Selbstständige gelten höhere Beträge, aber die müssen ihre Beiträge zur KV und PV auch zu 100% allein tragen.

                        Wer durchschnittlich verdient, kommt mit den Beiträgen zur KV und PV über die genannten Werte und kann sich die Erfassung sparen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        • Falke
                          Neuer Benutzer
                          • 07.04.2021
                          • 9

                          #13
                          Hallo Ihr beiden,

                          danke L. E. Fant und Dir, Charlie24, für die ausführliche Erklärung.
                          Detaillierte Info werde ich mir aus dem Netz holen.

                          Einen schönen Tag noch!

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