Ich arbeite nach meiner Pensionierung ehrenamtlich beim Bundesfreiwilligendienst in der Pflege und erhalte ein mtl.Taschengeld. Wo kann/muss ich diese Nebeneinkünfte eintragen?
Bundesfreiwilligendienst als Rentner
Einklappen
X
-
-
Das an Personen, die einen in § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d EStG genannten Freiwilligendienst leisten, gezahlte Taschengeld ist
gemäß § 3 Nr. 5 Buchstabe d EStG steuerfrei. Das Taschengeld musst du deshalb nicht erklären.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Vielen Dank für die kompetente Erläuterung.
Weiters wurden auch noch Verpflegungspauschbeträge gezahlt, welche mit Lohnsteuerabzug versehen wurden. Ist es sinnvoll diese erstattet zu bekommen? Wenn ja, wo müsste ich das entsprechend erklären?
Es grüßt der Seehund
Kommentar
-
Weiters wurden auch noch Verpflegungspauschbeträge gezahlt, welche mit Lohnsteuerabzug versehen wurden.
Also keine steuerfreien Zuschüsse für mehr als 8 Stunden Abwesenheit ? Lohnsteuerbescheinigungen müssen in der Anlage N erklärt werden,
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar

Kommentar