Ich arbeite nach meiner Pensionierung ehrenamtlich beim Bundesfreiwilligendienst in der Pflege und erhalte ein mtl.Taschengeld. Wo kann/muss ich diese Nebeneinkünfte eintragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Bundesfreiwilligendienst als Rentner
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Das an Personen, die einen in § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d EStG genannten Freiwilligendienst leisten, gezahlte Taschengeld ist
gemäß § 3 Nr. 5 Buchstabe d EStG steuerfrei. Das Taschengeld musst du deshalb nicht erklären.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Weiters wurden auch noch Verpflegungspauschbeträge gezahlt, welche mit Lohnsteuerabzug versehen wurden.
Also keine steuerfreien Zuschüsse für mehr als 8 Stunden Abwesenheit ? Lohnsteuerbescheinigungen müssen in der Anlage N erklärt werden,
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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