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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Riester-Daten lagen vom Anbieter nicht vor, eine Prüfung konnte daher nicht erfolgen
Wenn keine Günstigerprüfung erfolgen kann, dann müsste doch die Altersvorsorge wie eingereicht berücksichtigt werden.
Solange wegen fehlender Datenübermittlung keine Günstigerprüfung erfolgen kann, verbleibt es bei der Zulage. Damit hat das Finanzamt nichts zu tun.
Das Finanzamt prüft ja nur, ob der Sonderausgabenabzug höher ausfällt als der Zulagenanspruch, was wiederum nur bei übermittelten Daten möglich ist.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
das erklärt, warum die AV nicht berücksichtigt wurde.
Aber mein Problem bleibt:
Ich selber habe keinen Riester-Vertrag, also kann es auch keine Datenübermittlung geben.
Wie mache ich das dem FA in der Steuererklärung klar?
Aber mein Problem bleibt:
Ich selber habe keinen Riester-Vertrag, also kann es auch keine Datenübermittlung geben.
Wie mache ich das dem FA in der Steuererklärung klar?
Schon Mal auf die Idee gekommen, dass da jemand auf den falschen Textbaustein geklickt hat und in Wirklichkeit die Daten der Frau fehlen?
Irgendwie weiß ich nicht, was wir zur Aufklärung des Problems noch beitragen sollen. Elster-Bezug ganz außen vor.
Die durch den Anbieter elektronisch zu übermittelnden Daten zu den Altersvorsorgebeiträgen
(Riester-Rente) des Ehemannes lagen zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nicht vor.
Eine Prüfung, ob der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge günstiger ist als der Anspruch
auf Altersvorsorgezulage, konnte daher nicht erfolgen
Warum euer Finanzamt fälschlich davon ausgeht, dass du ebenfalls einen Riestervertrag hast, kann ich dir nicht sagen.
Das musst du direkt mit dem Finanzamt klären.
Freundliche Grüße
Charlie24
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... und in Wirklichkeit die Daten der Frau fehlen?
Was er mit einem Abruf der Bescheinigungen der Ehefrau ja ganz einfach überprüfen kann.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich halte zwei Szenarien für am wahrscheinlichsten:
1.) Der Anbieter hat die Daten nicht übermittelt, weil er die ID-Nummer nicht hat. Ob diese Variante vorliegt, lässt sich aber leicht eruieren, wenn die Anlegerin in Mein Elster ihre elektronischen Daten abruft und dabei feststellt, ob da nun Daten sind oder nicht.
2.) Die erklärenden Eheleute haben die Anlage AV falsch ausgefüllt und die Daten der Ehefrau als alleinige Riester-Anlegerin in die erste Spalte (= Spalte desEhemanns) eingetragen anstatt in der zweiten Spalte der Ehefrau. Dann interpretiert das Finanzamtsprogramm das natürlich so, dass der Ehemann geleistete Riester-Beiträge erklärt und die Günstigerprüfung für seinen Vertrag beantragt mit der Folge, dass sich der Finanzamtscomputer einen Wolf sucht beim Versuch des Abrufs seiner ja tatsächlich nicht existenten Anbieterdaten. Wenn das der Fall ist, gibt es womoglich sogar noch einen weiteren Erläuterungstext à la "Es liegen vom Anbieter elektronisch übermittelte Beitragsdaten zu einer zusätzlichen Altersvorsorge (sog. Riester-Rente) vor. Sollten Sie eine Überprüfung durch das Finanzamt wünschen, ob hierfür ein Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG günstiger ist als der Anspruch auf Zulage, benötigt das Finanzamt weitere Angaben. Bitte geben Sie in diesem Fall innerhalb der Einspruchsfrist eine Anlage AV ab."
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Wo/wie kann ich die denn abrufen? In Elster habe ich das nicht gefunden.
Wenn der Bescheinigungsabruf für die Ehefrau eingerichtet ist, was man generell machen sollte, kann man den Abruf nach dem Login über
Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen durchführen.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Vielen Dank für die Hilfe!
Die Bescheinigung für meine Frau habe ich jetzt abgerufen, die Daten sind also übermittelt worden, verfügbar und ok.
Danke an Picard777, aber in Elster sind ja die Spalten namentlich zugeordnet und somit kann das kaum passieren.
Ausserdem trägt man ja da auch gar nichts ein, ausser das Einkommen des Vorjahres und das Kreuz bei unmittelbar begünstigt.
Vielleicht hätte ich das für mich gar nicht eintragen sollen.
wenn du keinen Riestervertrag hast, darfst du bei dir nichts eintragen.
Zitat:
Danke an Picard777, aber in Elster sind ja die Spalten namentlich zugeordnet und somit kann das kaum passieren.
und trotzdem hast du bei dir was eingetragren?
Zitat:
Vielleicht hätte ich das für mich gar nicht eintragen sollen. Ohne Vertrag?
Sicherlich gehört da von Deiner Seite aus nichts hin: Wieso soll Jemand eine Günstigerprüfung beantragen für einen Riester-Vertrag und entsprechende Beiträge, die er gar nicht hat ? Macht doch keinen Sinn.
Nächste Idee: Prüfe mal, ob Ihr in der Einkommensteuererklärung die ID-Nummern vielleicht vertauscht hat oder ob die ID-Nummern im Steuerbescheid vertauscht sind. Die vom Ehemann ist die erste, die der Ehefrau die zweite.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Vielleicht hätte ich das für mich gar nicht eintragen sollen.
Richtig, genau das war nämlich der Fehler, der beim Finanzamt zu der irrigen Auffassung geführt hat, du hättest ebenfalls einen Riestervertrag.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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