Das sieht nach Seite 3 der Anlage N aus. Ist denn die Seite nicht im Hinweis verlinkt?
							
						
					Ankündigung
				
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				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Kein Fehler aber Steuerberechnung findet nicht statt. Siehe Bild
				
					Einklappen
				
			
		
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 Seite 3 ist richtig, da aber der Hinweis nur im PDF-File der Steuerberechnung erscheint, gibt es keinen Link auf die Erklärung selbst.Das sieht nach Seite 3 der Anlage N aus. Ist denn die Seite nicht im Hinweis verlinkt?
 
 Es könnten auch wieder 0-Werte in den Zeilen 19 ff eingetragen worden sein.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Moin,
 "Es könnten auch wieder 0-Werte in den Zeilen 19 ff eingetragen worden sein" da standen welche drin, die ich nie reingeschrieben habe!
 Danke,
 jetzt konnte das Programm rechnen. :-)
 Menno, Formulare und ich= 2 Welten treffen aufeinander.
 
 Danke an alle, die sich bemüht haben ........
 
 Gruß
 Klaus
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 Manchmal werden solche 0-Werte mit Lohnsteuerbescheinigungen übermittelt und dann beim Bescheinigungsabruf übernommen.da standen welche drin, die ich nie reingeschrieben habe!
 
 Wichtig ist, dass die Steuerberechnung jetzt funktioniert. - Ente gut - Alles gut !Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Zwei andere Möglichkeiten würden mir noch einfallen. Die Programme, mit der die Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden, würden das schon ausmerzen, oder Elster könnte die Nullen - auch wenn sie widersinnig sind - ignorierenZitat von FIGUL Beitrag anzeigenEine Schulung seitens des AG wäre von Vorteil Zuletzt geändert von L. E. Fant; 12.04.2021, 17:37. Grund: falsch: Lohnsteueranmeldungen; richtig: Lohnsteuerbescheinigungen Zuletzt geändert von L. E. Fant; 12.04.2021, 17:37. Grund: falsch: Lohnsteueranmeldungen; richtig: Lohnsteuerbescheinigungen
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 Du meinst richtig: die Lohnsteuerbescheinigungen. Beides ist derzeit nicht gegeben, die Werte werden so eingefüllt, wie sie in derDie Programme, mit der die Lohnsteueranmeldungen erstellt werden, würden das schon ausmerzen, oder Elster könnte die Nullen - auch wenn sie widersinnig sind - ignorieren
 
 elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden und dass die Plausibilitätsprüfung von ELSTER überflüssige 0-Werte nicht
 
 als solche erkennt und deshalb nicht ignoriert, ist hinlänglich bekannt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Natürlich. Ich berichtige es, so ist es unsinnig.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDu meinst richtig: die Lohnsteuerbescheinigungen
 
 Meine Vorschläge waren eine Ergänzung zu Figuls Vorschlag.
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