Das sieht nach Seite 3 der Anlage N aus. Ist denn die Seite nicht im Hinweis verlinkt?
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Keine Ankündigung bisher.
Kein Fehler aber Steuerberechnung findet nicht statt. Siehe Bild
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Das sieht nach Seite 3 der Anlage N aus. Ist denn die Seite nicht im Hinweis verlinkt?
Es könnten auch wieder 0-Werte in den Zeilen 19 ff eingetragen worden sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Moin,
"Es könnten auch wieder 0-Werte in den Zeilen 19 ff eingetragen worden sein" da standen welche drin, die ich nie reingeschrieben habe!
Danke,
jetzt konnte das Programm rechnen. :-)
Menno, Formulare und ich= 2 Welten treffen aufeinander.
Danke an alle, die sich bemüht haben ........
Gruß
Klaus
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da standen welche drin, die ich nie reingeschrieben habe!
Wichtig ist, dass die Steuerberechnung jetzt funktioniert. - Ente gut - Alles gut !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenEine Schulung seitens des AG wäre von VorteilZuletzt geändert von L. E. Fant; 12.04.2021, 19:37. Grund: falsch: Lohnsteueranmeldungen; richtig: Lohnsteuerbescheinigungen
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Die Programme, mit der die Lohnsteueranmeldungen erstellt werden, würden das schon ausmerzen, oder Elster könnte die Nullen - auch wenn sie widersinnig sind - ignorieren
elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden und dass die Plausibilitätsprüfung von ELSTER überflüssige 0-Werte nicht
als solche erkennt und deshalb nicht ignoriert, ist hinlänglich bekannt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDu meinst richtig: die Lohnsteuerbescheinigungen
Meine Vorschläge waren eine Ergänzung zu Figuls Vorschlag.
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