Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fehler Elster sagt das ich Einzelveranlagung machen soll

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Ich habe es rausbekommen. Vielen lieben Dank nochmal an alle.

    Kommentar


      #17
      Eine kurze Frage hätte ich denn noch. Mein Mann hat keine Konfession ich evangelisch. Muss ich im Hauptvordruck bei Kirchenbeiträge der Ehefrau meine eintragen obwohl ich sie auch bei mir eingetragen habe ? Viele Grüße

      Kommentar


        #18
        Muss ich im Hauptvordruck bei Kirchenbeiträge der Ehefrau meine eintragen obwohl ich sie auch bei mir eingetragen habe ? Viele Grüße
        Im Hauptvordruck kannst du auf Seite 2 unten in Zeile 21 zwar deine Religion auswählen, Angaben zur Kirchensteuer müssen aber seit 2019 in der

        Anlage Sonderausgaben gemacht werden. Wo willst du da Kirchenbeiträge im Hauptvordruck erklären ? Oder geht es um Jahre vor 2019 ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          Oh ich meinte unter der Anlage N Lohnsteuerbescheigung. Da steht bei Person A die Kirchensteuer Person B bei Konfessionverschiedenheit eintragen. Person A hat keine Konfession. Trage ich da meine Kirchensteuer nochmal ein?

          Kommentar


            #20
            Konfessionsverschiedenheit und Glaubensverschiedenheit sind unterschiedliche Dinge. Dein Mann gehört keiner Konfession an, ihr seid

            glaubensverschieden. Die Kirchenlohnsteuer aus deiner Lohnsteuerbescheinigung darfst du nur in deiner Anlage N eintragen und zusätzlich in

            der Anlage Sonderausgaben. Sie ist ja nur einmal einbehalten worden und darf nicht zweimal erfasst werden.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #21
              Charlie 24 vielen Dank. Dann habe ich jetzt hoffentlich alles richtig eingetragen. LG

              Kommentar

              Lädt...
              X