Ich verstehe auch nach längerer Recherche noch nicht, wo ich die Angaben mache: Das Kind ist über 25 Jahre alt, studiert im Master, der auf dem Bachelor aufbaut. Trage ich einfach den Unterhalt und die abzuziehenden Einkünfte des Kindes (Bafög, Minijob) bei den außergewöhnlichen Belastungen ein und gebe keine Anlage Kind mehr ab, weil das Kind zu alt ist? Oder trage ich die üblichen Angaben in der Anlage Kind ein (also in Anlage Kind kein Erststudium abgeschlossen angekreuzt, dann kann ich dort aber die Einküfte des Kindes nicht angeben) und in den außergewöhnlichen Ausgaben was? Oder kreuze ich in Analgae Kind doch "Erststudium abgeschlossen" an und gebe dann dort die Einkünfte an?
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Keine Ankündigung bisher.
Unterhalt für Student über 25 Jahre
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Nachtrag: auch bei der Frage, ob das Kidn zu unserem Haushalt gehörte, gerate ich ins Straucheln. das Kind hatte eine Studentenbude von Jan bis Sept, Ende Oktober ist es zum Auslandsjahr nach Japan gegangen (Hauptwohnsitz weiter bei uns). Von März bis Ende Oktober hat es trotz der weiter bestehenden Studentenbude wegen Corona bei uns gewohnt, es bestanden also sowohl die Mehrkosten durch die Unterbringung am Studienort als auch der Naturalunterhalt in unserem Haushalt.
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Auch während des Studiums auswärts untergebrachte Kinder können nach wie vor zum Haushalt der Eltern gehören.
In der Anlage Unterhalt wird nach meiner Erinnerung u. a. abgefragt, von wann bis wann das Kind bei euch gewohnt hat.
Unterhaltsaufwendungen werden höchstens in Höhe des Grundfreibetrags zuzüglich übernommener Beiträge zur Krankenversicherung berücksichtigt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich habe das gerade versucht mit der Anlage Unterhalt, da kann man diese ganzen Angaben nicht machen. Da wird nur gefragt, in welchem Zeitraum man die Person untetstützt hat und ihre Adresse und Monatsnettolohn. Dass da einer zeitweise einen Minibjob und Bafög hat kann ich da gar nicht eintragen. Ich glaube, ich gebe das erst mal auf und rufe beim Finanzamt an.
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Dass da einer zeitweise einen Minibjob und Bafög hat kann ich da gar nicht eintragen.
Das Finanzamt wird dir das Formular sicher nicht ausfüllen !
Anlage_Unterhalt_3.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Für Angaben zum Vermögen gibt es doch eigene Zeilen bzw. auch die Auswahl, dass das Kind kein nennenswertes Vermögen hatte.
Womit erstellst du die Erklärung ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von photonenlicht Beitrag anzeigenMit der Elster Software für den Mac
Elster-Software für Mac gibt es nicht, du meinst bestimmt die Nutzung von Mein Elster mit Login im Browser, da bist du schon mal im richtigen Unterforum.
Dann sollte dir doch das Bild von Charlie24 schon weiterhelfen.
Tschüß
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Es gibt natürlich kommerzielle Steuerprogramme für den Mac !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEs gibt natürlich kommerzielle Steuerprogramme für den Mac !
Tschüß
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Zitat von photonenlicht Beitrag anzeigenDanke Charlie24, wo gebe ich denn nun das nicht vorhandene Vermögen des Studenten über 25 Jahren ein ?
Seite 1 Zeile 42Gruß FIGUL
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