Hallo, ich bin freiberuflicherer Musiklehrer als Kleinunternehmer. Welche Rechtsform des Betriebes muss ich bei der EÜR eintragen?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
EÜR Musiker
				
					Einklappen
				
			
		
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 Sonstige selbstständig tätige Person müsste passen, du darfst aber auch Angehörige(r) der freien Berufe auswählen.
 
 Zur freiberuflichen Tätigkeit gehört nach § 18 EStG nämlich auch die selbständig ausgeübte unterrichtende Tätigkeit.
 
 
 
 Allerdings bist du mit der Frage sicher im falschen Unterforum gelandet.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Hab auch schon nachgeschoben. Und komischerweise ist der Beitrag ja im Unterforum drin. Aber diese Seite hier ändert sich nicht entsprechend.
 Kommentar
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 Das habe ich schon häufiger beobachtet. Durch das Nachschieben gibt es inzwischen einen zusätzlichen Verweis in Mein ELSTER.Aber diese Seite hier ändert sich nicht entsprechend.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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