Hallo, ich bin freiberuflicherer Musiklehrer als Kleinunternehmer. Welche Rechtsform des Betriebes muss ich bei der EÜR eintragen?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
EÜR Musiker
Einklappen
X
-
Sonstige selbstständig tätige Person müsste passen, du darfst aber auch Angehörige(r) der freien Berufe auswählen.
Zur freiberuflichen Tätigkeit gehört nach § 18 EStG nämlich auch die selbständig ausgeübte unterrichtende Tätigkeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Allerdings bist du mit der Frage sicher im falschen Unterforum gelandet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Hab auch schon nachgeschoben. Und komischerweise ist der Beitrag ja im Unterforum drin. Aber diese Seite hier ändert sich nicht entsprechend.
Kommentar
-
Aber diese Seite hier ändert sich nicht entsprechend.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar