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Erbengemeinschaft einer vermieteten Wohnung: Problem bei FB, FE1, V

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    Erbengemeinschaft einer vermieteten Wohnung: Problem bei FB, FE1, V

    Hallo zusammen,

    ich bin dabei für unsere Erbengmeinschaft die Steuer das erste mal zu machen und so langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Ich hoffe also jemand kann mir hier weiterhelfen..

    Folgende Situation: Mein Bruder und ich haben eine Wohnung geerbt. Diese vermieten wir für insgesamt 4000€ pro Jahr. Die Aufteilung ist 50/50, d.h. jedem steht 2000€ zu.

    Ich würde einmal kurz durchführen, was ich bisher beim Hauptvordruck, FB & FE1 angeben habe:

    Hauptvordruck (ESt 1 B)

    1- Allgemeine Angaben
    Angaben zur Gesellschaft oder Gemeinschaft / des Unternehmens
    Zeile 4: Erbengemeinschaft
    Bei der Gesellschaft oder Gemeinschaft / bei dem Unternehmen handelt es sich um
    Zeile 13: eine Gesellschaft / eine Gemeinschaft / ein ähnliches Modell im Sinne der §§ 2b / 15b EStG.

    4 - Empfangsvollmacht
    Empfangsbevollmächtigter: Angaben zu meinem Bruder

    5 - Art der Aufteilung
    Zeile 31: Art der Aufteilung nach Bruchteilen

    8 - Weitere Angaben
    Grundbesitz der Gesellschaft / Gemeinschaft
    Zeile 37: Ja

    Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung
    Zeile 41: Ja
    Zeile 42: Anlage FB und FE1

    Anlage FB
    Hier habe ich jetzt zwei Beteiligte angelegt (Meinen Bruder und mich). Nach den Allgemeinen Angaben folgt das:

    2 - Art der Beteiligung / Art des Beteiligten
    Art der Beteiligung
    Zeile 31: Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
    Zeile 33: Natürliche Person
    Nur bei vermögensverwaltenden Gesellschaften / Gemeinschaften
    Zeile 37: Die Beteiligung gehört zum Privatvermögen

    3 - Aufteilungsquote und weitere Angaben
    Zeile 41: Zähler 1/ Nenner 2


    Anlage FE 1: Besteuerungsgrundlagen - laufende Einkünfte

    4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    Zeile 4 nach Schlüssel zu verteilen: 4000€
    Die restlichen Zeilen habe ich freigelassen??

    5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen
    Hier habe ich wieder meinen Bruder und mich separat aufgelistet.
    Aber meine große Frage ist jetzt bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Gebe ich in den Zeilen 5-8 der laufenden Einkünfte irgendetwas an? Wenn ja, gebe ich hier den Gesamtbetrag bei beiden oder jeweils nur die Hälfte an?

    Anlage V:
    So und danach bin ich mir auch nicht mehr sicher wie es weitergeht... Aktuell habe ich Anlage V hinzugefügt und dort unter 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Wohnung sowie die eingenommene Miete angegeben. Ist das so richtig? Hier habe ich auch wieder die gesamt Einnahmen von 4000 angegeben?
    --------------------------------

    Als letzte Frage: Muss ich die Mieteinnahmen auch nochmal unter ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2020 innerhalb einer Anlage V angeben?

    Ich hoffe so sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann! Ich bin langsam am verzweifeln und habe schon so viel dazu gelesen...

    Ein Riesen Dank schon mal im Voraus








    #2
    So auf den ersten Blick sieht das meiste ziemlich richtig aus. Folgende Punkte sind mir aufgefallen:

    Soll wirklich dein Bruder als Empfangsbevollmächtigter bestellt werden, obwohl doch du die Erklärung erstellst ?

    In der Zeile 41 des Hauptvordrucks musst du keine Angaben machen, welche Anlagen beigefügt sind, ist nicht anzugeben.

    In der FE 1 trägst du bei Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen nur die Nummern der Beteiligten ein, es wird ja alles nach Schlüssel verteilt.

    Die Anlage V zur Feststellungserklärung musst du natürlich vollständig ausfüllen, nicht nur die Einnahmen sondern auch die Werbungskosten.

    Der gerechnete Überschuss aus Zeile 23 ist manuell in die Zeile 24 der Anlage V einzutragen, in der FE 1 passt das mit der Zeile 4.

    In deiner Einkommensteuererklärung trägst du deinen Anteil am Überschuss auf der Teilseite 2 - Anteile an Einkünften in die Zeile 25 bei

    Grundstücksgemeinschaften ein, ansonsten sind dort keine Angaben zu dem Objekt zu machen.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Wenn der Erbfall erst 2020 eingetreten ist, muss in Zeile 43 der Anlagen FB noch das Sterbedatum des Erblassers eingetragen werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Wow vielen Dank für die schnelle Hilfe! Mir werden keine Fehler beim Prüfen angezeigt.

        Nur eine letzte Frage: Du schreibst " Soll wirklich dein Bruder als Empfangsbevollmächtigter bestellt werden, obwohl doch du die Erklärung erstellst?" Ich kann auch gerne mich eintragen. Heißt das, dass er diese ganzen Anlagen nicht ausfüllen muss?

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          #5
          Zitat von lnhndl Beitrag anzeigen
          .... Heißt das, dass er diese ganzen Anlagen nicht ausfüllen muss?
          Hallo Inhndl,
          das ist ja eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung für ein Objekt und wenn es da zwei, fünf oder noch mehr Beteiligte gibt hat immer nur einer die Arbeit diese Erklärung zu erstellen.

          Tschüß



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            #6
            Es ist bei einer Gemeinschaft immer ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter zu bestellen. Gängige Praxis dabei ist, dass

            derjenige bestellt wird, der die Feststellungserklärung erstellt und übermittelt. Die Daten deines Bruders hast du doch in der Anlage FB

            ebenso erfasst wie deine eigenen Daten. Es gibt ja nur die eine Erklärung für die Gemeinschaft.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Alles klar, das ist nachvollziehbar.

              Vielen Dank euch!

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Es ist bei einer Gemeinschaft immer ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter zu bestellen. Gängige Praxis dabei ist, dass

                derjenige bestellt wird, der die Feststellungserklärung erstellt und übermittelt. Die Daten deines Bruders hast du doch in der Anlage FB

                ebenso erfasst wie deine eigenen Daten. Es gibt ja nur die eine Erklärung für die Gemeinschaft.
                Hallole zusammen,
                ich bin ganz neu hier und habe eine Frage zum "Empfangsbevollmächtigten".

                Bislang wurde die Erklärung der Vermieteinküfte bei meiner Erbengemeinschaft (50/50 mit meiner Cousine) von einem Steuerberater gemacht.
                Jetzt möchte ich diese gerne elektronisch per Elster selbst machen.
                Da meine Cousine bislang als Empfangsbevollmächtigte ernannt war, stelle ich mir nun die Frage, ob ich beim neuen Ausfüllen jetzt einfach "mich" als Empfangsbevollmächtigten eintragen kann?
                Falls ja - ich wohne in MA, meine Cousine in MUC und die Wohnung ist in FR.
                Wechselt dann auch die Zuständigkeit des Finanzamts von MUC nach MA?

                Danke für eure Antworten ...

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                  #9
                  Meiner Meinung nach muss eine von den Beteiligten unterschriebene Empfangsvollmacht an das Finanzamt geschickt werden. Die Zuständigkeit der Finanzämter ändert sich, wenn sich der Sitz der Gemeinschaft geändert hat.

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                    #10
                    Wechselt dann auch die Zuständigkeit des Finanzamts von MUC nach MA?
                    Bitte § 18 AO lesen. Wenn du dich ab jetzt um die Verwaltung des Vermietungsobjekts kümmerst, wird sich die Zuständigkeit wohl ändern.

                    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__18.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Wow - danke für die schnellen Antworten.
                      An welches Finanzamt muss diese aktualisierte Empfangsvollmacht geschickt werden? An das vorher Zuständige, an das Neue oder an Beide?
                      Gibt es da einen Vordruck oder geht das formlos?

                      Sorry fürs Nachfragen ...

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                        #12
                        An das vorher Zuständige, an das Neue oder an Beide? Gibt es da einen Vordruck oder geht das formlos?
                        Man kann die Bestellung eines neuen Empfangsbevollmächtigten an beide Finanzämter schicken, dann geht wahrscheinlich die Aktenabgabe schneller.

                        Ich mache so etwas in der Regel formlos. Anfang des Jahres hat mir ein Finanzamt zwar mal so ein Formular zukommen lassen,

                        aber im Internet wird man da nicht auf Anhieb fündig. Ob man das vorab schriftlich machen muss, da bin ich mir auch nicht ganz sicher.

                        Eigentlich enthält die ESt 1 B auf Seite 4 des Hauptvordrucks ausdrücklich die Versicherung, dass der dort angegebene Bevollmächtigte von

                        allen Beteiligten bestellt wurde. Im Innenverhältnis ist aber so eine von der Cousine und dir unterschriebene Bestellung natürlich schon wichtig.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo zusammen,

                          ich bin dabei für unsere Erbengmeinschaft die Steuer das erste mal zu machen und lese diesen Blog der mir sehr geholfen hat. Ich habe auch mit meinem Bruder eine Wohnung geerbt und bin an Anlage FB und FE1 und bekomme jetzt eine
                          Fehlermeldung zu FE 5, FE1, FE2
                          und dazu dass ich auf Anlage FB, Zeile 31 Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung angekreuzt habe (was ich aus dieser Anfrage oben übernommen habe)
                          Hm - kann mir jemand helfen, woran das liegen könnte - was ich falsch gemacht habe?

                          Ganz vielen Dank schon mal im Voraus!

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                            #14
                            Wofür hast du die Anlagen FE 2 und FE 5 beigefügt ? Normalerweise reichen bei Vermietung neben FB die Anlagen FE 1 und V.

                            Bitte den genauen Wortlaut der Fehlermeldungen hier einstellen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Danke für dei schnellen Antworten!

                              die Anlage EF 5 und EF 2 habe ich nicht eingefügt, die wurden ergänzt als ich auf den Link (s.u.) des Hinweises geklickt habe:

                              Also die Meldung, die ist etwas kompliziert für mich:
                              Es beginnt mit einem gelben Ausrufezeichen (eigentlich Hinweis nicht Fehler) und dann kommt: Bitte ergänzen Sie für den Beteiligten Nummer 1 auf der Anlage FE 5 die Entnahmen aus der Gesamthandsbilanz / dem Gesamthandsvermögen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, gegebenenfalls mit 0. (Beteiligter Nummer 1 bin ich, dieselbe Info gibt es auch zu Beteiligter Nummer 2) - (ich habe keine Ahnung was das bedeuten soll?)
                              Dann kommt: Betroffene Formularfelder:
                              Anlage FE 1 / Gesellschaft / Gemeinschaft: Summe der Besteuerungsgrundlagen
                              und ein link: 4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                              Anlage FE 2 / Feststellungsbeteiligte / 6 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligte (1. Eintrag)
                              und ein link: 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                              Anlagen FB / Anlage FB (Beteiligter Nummer1 )
                              und ein link: 2 - Art der Beteiligung / Art des Beteiligten (das geht zu Zeile 31 die ich oben erwähnt hatte)
                              Anlage FE 5 / Feststellungsbeteiligte / 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligte (1. Eintrag)
                              und ein link: 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                              Und nun weiss ich nicht was ich damit machen soll / was ich da korrigieren oder ergänzen soll.

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