Erbengemeinschaft einer vermieteten Wohnung: Problem bei FB, FE1, V

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #16
    Ich erkläre jedes Jahr für eine Erbengemeinschaft, an der meine Frau beteiligt ist, Vermietungseinkünfte. Dafür reicht neben den Anlagen FB und V

    die Anlage FE 1. Der Hinweis auf die Anlage FE 5 ist bei Vermietungseinkünften Unsinn, den musst du ignorieren. Welches Jahr erklärst du denn ?

    Es gab da mal in einer Version tatsächlich fehlerhafte Hinweise. Entnahmen sind bei Überschusseinkünften nicht zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • V-3
      Neuer Benutzer
      • 23.08.2023
      • 9

      #17
      OK, danke, wenn ich das ignorieren kann, das wäre natürlich gut.
      Es geht um das Jahr 2020.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #18
        Es geht um das Jahr 2020.
        Darum ! In den Versionen für 2021 und 2022 kommt dieser fehlerhafte Hinweis nicht mehr.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • V-3
          Neuer Benutzer
          • 23.08.2023
          • 9

          #19
          Super, Danke! Ich ignorier den Hinweis!

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #20
            Da du auch Kapitaleinkünfte erklären willst oder musst, dir ist schon klar, dass das alles in der gleichen Erklärung gemacht wird ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • V-3
              Neuer Benutzer
              • 23.08.2023
              • 9

              #21
              Ja, danke, dann frage ich noch ein letztes Mal nach:
              ich habe jetzt
              ESt 1 B
              Anlage FB
              Anlage FE1
              Anlage FE-KAP 1
              Anlage FE-KAP 2
              und
              Anlage V

              Habe ich damit alle die nötig sind für Erbengemeinschaft, Vermietungseinkünfte + Kapitaleinkünfte?

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45933

                #22
                Habe ich damit alle die nötig sind für Erbengemeinschaft, Vermietungseinkünfte + Kapitaleinkünfte?
                Meiner Meinung nach reicht das.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • V-3
                  Neuer Benutzer
                  • 23.08.2023
                  • 9

                  #23
                  Danke für alle Hilfe!

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