Ich erkläre jedes Jahr für eine Erbengemeinschaft, an der meine Frau beteiligt ist, Vermietungseinkünfte. Dafür reicht neben den Anlagen FB und V
die Anlage FE 1. Der Hinweis auf die Anlage FE 5 ist bei Vermietungseinkünften Unsinn, den musst du ignorieren. Welches Jahr erklärst du denn ?
Es gab da mal in einer Version tatsächlich fehlerhafte Hinweise. Entnahmen sind bei Überschusseinkünften nicht zu erklären.
die Anlage FE 1. Der Hinweis auf die Anlage FE 5 ist bei Vermietungseinkünften Unsinn, den musst du ignorieren. Welches Jahr erklärst du denn ?
Es gab da mal in einer Version tatsächlich fehlerhafte Hinweise. Entnahmen sind bei Überschusseinkünften nicht zu erklären.
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