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    Umsatzsteuer

    Hey Hey,

    ich bräuchte mal eben Hilfe. Ich habe folgende Bescheiddaten bekommen und verstehe leider nicht was sie von mir wollen.
    Ihre Umsatzsteuererklärung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
    gleich. Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer in der
    Umsatzsteuererklärung abgewichen wird.


    Kann mir Jemand helfen?
    Lg Ines

    #2
    Naja, das heißt halt "wenn Sie nix mehr von uns hören, passt's schon"...

    Das steht immer und überall drauf - ist der Standardsatz. (Wusste gar nicht, dass es für Umsatzsteuer überhaupt Bescheiddaten gibt.)

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      #3
      Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer selbst berechnet und ist innerhalb von 1 Monat nach Abgabe zu bezahlen. Ein Bescheid ergeht normalerweise nicht.

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        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        ... Wusste gar nicht, dass es für Umsatzsteuer überhaupt Bescheiddaten gibt.
        Hallo mhanft,
        wenn das Finanzamt dir in deiner Umsatzsteuererklärung erklärte Vorsteuer kürzt, dann gibt es einen Bescheid wie bei der ESt. mit Zahlungszeitpunkt.

        Tschüß

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          #5
          Die Umsatzsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer, d.h. Deine eigene Umsatzsteuererklärung ist der Bescheid, eine Nachzahlung ist deshalb einen Monat nach Eingang der Erklärung beim Finanzamt automatisch fällig. Bei Erstattungsfällen muss das Finanzamt Deiner Umsatzsteuererklärung erst noch zustimmen, das geschieht aber nicht per Bescheid, sondern es reicht, dass das Geld auf Deinem Bankkonto klingelt. Wenn das Finanzamt aber nicht einverstanden ist, kann und wird es einen Bescheid erlassen, aber nur dann.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            wenn das Finanzamt dir in deiner Umsatzsteuererklärung erklärte Vorsteuer kürzt, dann gibt es einen Bescheid wie bei der ESt. mit Zahlungszeitpunkt.
            Ja, sowas hab ich vor gefühlten hundert Jahren mal gekriegt - auf Papier. Offenbar rechnen aber auch Steuerprogramme hier nicht mit Bescheiddaten - z.B. im Wiso-Sparbuch fehlt da eine Abholmöglichkeit (wie sie ja für die ESt schon immer existiert).

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              #7
              Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
              .. Offenbar rechnen aber auch Steuerprogramme hier nicht mit Bescheiddaten - z.B. im Wiso-Sparbuch fehlt da eine Abholmöglichkeit (wie sie ja für die ESt schon immer existiert).
              dann bekommen die WISO-Nutzer eben auch das schöne Papier.

              Tschüß

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                #8
                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                dann bekommen die WISO-Nutzer eben auch das schöne Papier.
                Das kriegt man bei Bescheiddaten ja sowieso. Ob es - wie bei der ESt - auch bei der USt überhaupt rein digitale PDF-Bescheide gibt, weiß ich nicht.

                Kommentar


                  #9
                  Vielen Dank!

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                    #10
                    Hallo zusammen,

                    es gibt noch einen anderen Grund für den Vorbehalt der Nachprüfung (VDN). Es steht eine Betriebsprüfung bevor. Ich hbe das selbst gerade erhalten.
                    K.

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                      #11
                      Zitat von Eyd Beitrag anzeigen
                      Hey Hey,

                      ich bräuchte mal eben Hilfe. Ich habe folgende Bescheiddaten bekommen und verstehe leider nicht was sie von mir wollen.
                      Ihre Umsatzsteuererklärung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
                      gleich. Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer in der
                      Umsatzsteuererklärung abgewichen wird.


                      Kann mir Jemand helfen?
                      Lg Ines
                      Hallo zusammen,

                      es gibt noch einen anderen Grund für den Vorbehalt der Nachprüfung (VDN). Es steht eine Betriebsprüfung bevor. Ich hbe das selbst gerade erhalten.
                      K.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von kalakke Beitrag anzeigen
                        es gibt noch einen anderen Grund für den Vorbehalt der Nachprüfung
                        Wie schon gesagt, die Umsatzsteuer wird i m m e r unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt.

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                          #13
                          Die Umsatzsteuererklärung steht einen Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Das ist eine Gesetzesfiktion!

                          Der eine Trick ist, dass das Finanzamt in der Regel keinen Umsatzsteuerbescheid erlassen muss. Nur, wenn es von Ihrer Steuererklärung (Steueranmeldung) abweichen will.

                          Der zweite Trick ist, dass der Vorbehalt der Nachprüfung den Steuerfall bis zur Verjährung immer offen lässt. Es tritt keine materielle Rechtskraft ein.

                          Umsatzsteuererklärungen sind also eigene Steueranmeldungen, die grundsätzlich gemäß § 168 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) stehen.

                          Diesen Trick hat sich der Gesetzgeber ausgedacht. Genial!

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Forum,

                            möchte diesen Thread noch mal beleben, da ich vor einer Woche auch diesen Benachrichtigung (Bescheid) in meinem Elster Postfach erhalten habe.

                            Bestätigung der Festsetzung
                            für 2020 zur
                            Umsatzsteuer
                            DHW Dokumentations-Hinweise
                            Die Anzeige der Bescheiddaten ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine
                            rechtliche Bindungswirkung!
                            Es werden keine detaillierten Bescheiddaten bereitgestellt bzw. angezeigt.
                            Ihre Umsatzsteuererklärung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
                            gleich. Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer in der
                            Umsatzsteuererklärung abgewichen wird.


                            meine Frage hierzu: ist dies eine Ankünding eines Bescheids den man immer auch per Post schriftlich erhält, da ich bis heute - eine Woche später - nichts schriftliches von meinem Finanzamt erhalten habe....

                            danke & gruss

                            Kommentar


                              #15
                              ist dies eine Ankünding eines Bescheids den man immer auch per Post schriftlich erhält, da ich bis heute - eine Woche später - nichts schriftliches von meinem Finanzamt erhalten habe..
                              Nein, es wird nur dann ein Bescheid erlassen, wenn das Finanzamt von der Erklärung abweicht, was nach dem übermittelten Text ja offensichtlich nicht der Fall ist.

                              Einfach die zwei Sätze am Schluss der Bescheiddatenübermittlung genau lesen, da steht doch alles drin.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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