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    #31
    hallo,
    Aber ich sehe keine Antwort in diesem Thread, wass soll ich etwas einreichen ? es aber kein Einreichungsportal gibt.
    mfg
    yimin

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      #32
      Leider schwer zu verstehen, was du genau meinst. Aber wenn du auch so einen Text bekommen hast, heißt das nur:

      1. Deine Daten sind da
      2. Deine Daten wurden so angenommen, wie du sie angegeben hast
      3. Du bekommst nur dann einen Bescheid, wenn das Finanzamt von deinen Angaben abweicht.

      Nochmal zur Vereinfachung: Wenn man sich seine Steuer selbst berechnet (z.B. USt), dann nennt man das eine Steueranmeldung. Man bekommt immer nur dann einen Bescheid, wenn das Finanzamt von den eigenen Angaben abweicht. Das selbe Prinzip gilt ja auch für die USt-Voranmeldungen. Da bekommt man ja auch nicht für jeden Zeitraum einen Bescheid (jedenfalls solange man schön artig und pünktlich abgibt).

      Anders ist es bei der Einkommensteuer. Da teile ich dem Amt zwar einen Haufen Werte mit, aber eben nicht die erwartete Steuer. Sicher, ich kann sie mir (unverbindlich) mit diversen Programmen berechnen lassen, aber sie ist ja ausdrücklich kein Teil der Erklärung. Ergo: Jede Steueranmeldung ist eine Steuererklärung, aber nicht jede Steuererklärung, ist eine Steueranmeldung. Verrückte Welt
      Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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        #33
        Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
        Leider schwer zu verstehen, was du genau meinst. Aber wenn du auch so einen Text bekommen hast, heißt das nur:

        1. Deine Daten sind da
        2. Deine Daten wurden so angenommen, wie du sie angegeben hast
        3. Du bekommst nur dann einen Bescheid, wenn das Finanzamt von deinen Angaben abweicht.

        Nochmal zur Vereinfachung: Wenn man sich seine Steuer selbst berechnet (z.B. USt), dann nennt man das eine Steueranmeldung. Man bekommt immer nur dann einen Bescheid, wenn das Finanzamt von den eigenen Angaben abweicht. Das selbe Prinzip gilt ja auch für die USt-Voranmeldungen. Da bekommt man ja auch nicht für jeden Zeitraum einen Bescheid (jedenfalls solange man schön artig und pünktlich abgibt).

        Anders ist es bei der Einkommensteuer. Da teile ich dem Amt zwar einen Haufen Werte mit, aber eben nicht die erwartete Steuer. Sicher, ich kann sie mir (unverbindlich) mit diversen Programmen berechnen lassen, aber sie ist ja ausdrücklich kein Teil der Erklärung. Ergo: Jede Steueranmeldung ist eine Steuererklärung, aber nicht jede Steuererklärung, ist eine Steueranmeldung. Verrückte Welt
        Vielen Dank für die Erklärung. Ich habe diese Mitteilung bei meiner MwSt.-Jahreserklärung erhalten,。
        Muss ich mich an das Finanzamt wenden, um die Informationen zu übermitteln, oder muss ich nichts tun und einfach abwarten?
        viele Grüße von yimin

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          #34
          Wenn die Zahlen (aus deiner Sicht) passen, musst du nichts machen.
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            #35
            Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
            Wenn die Zahlen (aus deiner Sicht) passen, musst du nichts machen.
            viele Danke .

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              #36
              Du musst natürlich die Steuer innerhalb eines Monats nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung ohne weitere Aufforderung bezahlen. Das entfällt, wenn Du Dir ein Guthaben errechnet hast, oder wenn das Finanzamt ein Sepa-Mandat für die Umsatzsteuererklärung von Dir bekommen hat.

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