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    #16
    danke für die Rückmeldung

    wenn ich das richtig verstehe wird man dann auch mittels Elster Postfach informiert falls weitere "Maßnahmen" (Bescheide usw) seitens des Finanzamt erlassen werden

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      #17
      Ich kann jetzt nur von Hessen ausgehen. Dort werden Änderungsbescheide nicht elektronischbekannt gegeben, also auch keine Info darüber über Mein Elster. Könnte in anderen Bundesländern anders sein. Unabhängig davon: Unter Mein Elster werden Dir in Deinem konkreten Fall (siehe Text !!!) nur rechtlich unverbindlich die Bescheiddaten zur Verfügung gestellt, der allein rechtlich relevante Postbescheid kommt in Papierform.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        Könnte in anderen Bundesländern anders sein.
        Was Änderungsbescheide angeht, wird das nach meiner Kenntnis bundesweit so gehandhabt. Über die erstmalige Bereitstellung von Bescheiddaten

        wird man per E-Mail informiert, ebenso über die elektronische Bereitstellung eines Einkommensteuerbescheids, falls man die elektronische Bekanntgabe

        beantragt hat. Geänderte Bescheide werden auch bei der Einkommensteuer in Papierform zugestellt.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Ich habe ein Anliegen in Sachen Umsatzsteuerbescheid:

          Ich habe meine Umsatzsteuererklärung für 2020 im Januar 2022 korrigieren müssen. Nun flattert bei mir ein Umsatzsteuerbescheid mit einem
          Nachzahlungsbetrag bei mir ein. Dieser Betrag weicht von meinen Berechnungen ab (wenn auch nur gering). Nähere Erklärungen, wie es zu
          diesem Betrag kommt, sind im Umsatzsteuerbescheid natürlich nicht zu finden.

          Kann ich mittels Einspruch auf eine detaillierte Darlegung zur Berechnung der Umsatzsteuer bestehen, oder würde wieder nur ein neuer
          Bescheid mit einem (eventuell) anderen Zahlngsbetrag kommen? Für mich wäre es wichtig, die Berechnung des Finanzamtes im Detail
          vorliegen zu haben.

          Vielen Dank für Eure Hilfe
          MichaelR1809

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            #20
            Zitat von MichaelR1809 Beitrag anzeigen
            Nähere Erklärungen, wie es zu diesem Betrag kommt, sind im Umsatzsteuerbescheid natürlich nicht zu finden
            • Im Bescheid ist eine Berechung, die genauso aufgeschlüsselt ist wie man das auch in der Erklärung macht.
            • Hinter der Berechnung stehen die Erläuterungen.

            Kommentar


              #21
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              • Im Bescheid ist eine Berechung, die genauso aufgeschlüsselt ist wie man das auch in der Erklärung macht.
              • Hinter der Berechnung stehen die Erläuterungen.
              Bei mir leider nicht, ich habe nochmal geschaut und alles gelesen. Sind zwei Seiten, auf der ersten steht unter "Abrechnung" was gezahlt wurde und was noch zu zahlen ist, sowie der Zahlungstermin. Dann folgen Hinweise, was bei verspäteter Zahlung droht, ein Datenschutzhinweis und auf Seite 2 die Servicezeiten. Keinerlei Aufschlüsselung.

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                #22
                Ist das wirklich ein Bescheid? Oder ist das Teil mit Mitteilung überschrieben?

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                  #23
                  Weil du das grad sagst: In den letzten 30 Jahren war sowas bei mir immer mit "Mitteilung" oder "Abrechnung" überschrieben, soweit ich mich erinnere (wenn ich denn überhaupt mal was gekriegt habe, was sehr selten war). Da waren dann wirklich auch nur ein paar Endsummen (aber keine Zusammensetzung) angegeben.

                  Existieren Umsatzsteuerbescheide (mit detaillierter Aufschlüsselung wie in der Erklärung) denn tatsächlich?!

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                    #24
                    Existieren Umsatzsteuerbescheide (mit detaillierter Aufschlüsselung wie in der Erklärung) denn tatsächlich?!
                    Ich weiß es nicht, gesehen habe ich noch keinen !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Ein Bescheid ergeht, wenn das Finanzamt von Deinen Angaben abweicht. Wenn eine Mitteilung rausgeht, dann ist das Finanzamt von Deiner Erklärung nicht abgewichen. Du schreibst dass es eine kleine Abweichung in der Abrechnung gibt. Bei welchem Posten entsteht die denn?

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                        #26
                        Hat sich erledigt, ich bin bei der Kennzahl verrutscht.

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                          #27
                          Zitat von kalakke Beitrag anzeigen
                          Hallo zusammen,

                          es gibt noch einen anderen Grund für den Vorbehalt der Nachprüfung (VDN). Es steht eine Betriebsprüfung bevor. Ich hbe das selbst gerade erhalten.
                          K.
                          hast du nur das Schreiben erhalten oder auch eine Prüfung?
                          vlg

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