Wo gebe ich die übungsleiterpauschale in Eür an? Muss ich sie von der Gesamteinnahme- wenn ich darüber hinaus verdient habe- wo  abziehen? 
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Übungsleiterpauschale
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Schau dir das EÜR-Formular durch, dann wirst du auf Seite 5 die Zeile 91 finden, in der der steuerfreie Teil der Übungsleiterpauschale von den
 
 Betriebseinnahmen abgezogen werden muss. Weiter findest du dort die Zeile 95 für die Hinzurechnung nicht abziehbarer Betriebsausgaben.
 
 In der Anlage S musst du den steuerfreien Anteil auf Seite 3 in Zeile 46 erfassen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Nein ! Dort gibst du deinen Gesamtgewinn als Übungsleiter an, davon 2.400 € als steuerfrei behandelt, der Rest kommt in die Zeile 4Auf S.3, Z.46 kann ich aber nur meinen Gesamtgewinn einsetzenFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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