Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Übungsleiterpauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Übungsleiterpauschale

    Wo gebe ich die übungsleiterpauschale in Eür an? Muss ich sie von der Gesamteinnahme- wenn ich darüber hinaus verdient habe- wo abziehen?

    #2
    Schau dir das EÜR-Formular durch, dann wirst du auf Seite 5 die Zeile 91 finden, in der der steuerfreie Teil der Übungsleiterpauschale von den

    Betriebseinnahmen abgezogen werden muss. Weiter findest du dort die Zeile 95 für die Hinzurechnung nicht abziehbarer Betriebsausgaben.

    In der Anlage S musst du den steuerfreien Anteil auf Seite 3 in Zeile 46 erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Hilfe!! Super! Auf S.3, Z.46 kann ich aber nur meinen Gesamtgewinn einsetzen... VG Tikolino


      Kommentar


        #4
        Auf S.3, Z.46 kann ich aber nur meinen Gesamtgewinn einsetzen
        Nein ! Dort gibst du deinen Gesamtgewinn als Übungsleiter an, davon 2.400 € als steuerfrei behandelt, der Rest kommt in die Zeile 4
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X