Wo gebe ich die übungsleiterpauschale in Eür an? Muss ich sie von der Gesamteinnahme- wenn ich darüber hinaus verdient habe- wo abziehen?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Übungsleiterpauschale
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Schau dir das EÜR-Formular durch, dann wirst du auf Seite 5 die Zeile 91 finden, in der der steuerfreie Teil der Übungsleiterpauschale von den
Betriebseinnahmen abgezogen werden muss. Weiter findest du dort die Zeile 95 für die Hinzurechnung nicht abziehbarer Betriebsausgaben.
In der Anlage S musst du den steuerfreien Anteil auf Seite 3 in Zeile 46 erfassen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Auf S.3, Z.46 kann ich aber nur meinen Gesamtgewinn einsetzenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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