Hallo,
da ich im Netz so viele verschiedene Sachen gefunden habe frage ich nun einmal hier nach:
Ich bin grade an meiner ersten EÜR als Kleinunternehmer.
Für meine Tätigkeit habe ich mir eine Software gekauft (Branche Musikproduktion, also eine Audiobearbeitungssoftware).
Diese hat 350€ gekostet. Wo gebe ich diese Ausgaben nun an? Ich dachte entweder an: "43: Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG" oder an "66: Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie)".
Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob es etwas dabei zu beachten gibt, dass ich, da ich eingeschriebener Student bin, die EDU-Version der Software mit 50% Rabatt erworben habe?
Wäre super wenn mir hier kurz jemand helfen könnte, danke!
da ich im Netz so viele verschiedene Sachen gefunden habe frage ich nun einmal hier nach:
Ich bin grade an meiner ersten EÜR als Kleinunternehmer.
Für meine Tätigkeit habe ich mir eine Software gekauft (Branche Musikproduktion, also eine Audiobearbeitungssoftware).
Diese hat 350€ gekostet. Wo gebe ich diese Ausgaben nun an? Ich dachte entweder an: "43: Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG" oder an "66: Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie)".
Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob es etwas dabei zu beachten gibt, dass ich, da ich eingeschriebener Student bin, die EDU-Version der Software mit 50% Rabatt erworben habe?
Wäre super wenn mir hier kurz jemand helfen könnte, danke!
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