Hallo zusammen,
ich bin hier neu im Forum und habe einige Themen durchgelesen.
Bei mir drückt der Schuh beim Thema Anlage V und Anlage V sonstiges 2023 in einer Grundstücksgemeinschaft.
Mein Bruder und ich vermieten eine Immobilie. Wir teilen uns das zur Hälfte auf, wie im Kaufvertrag auch festgelegt.
Mein Bruder wohnt bei Bremen.
Ich wohne bei Stuttgart.
Die Immobilie ist im Landkreis Heilbronn.
Ich bin als Verantwortlicher/Bevollmächtigter für die Steuererklärung der Gemeinschaft eingetragen.
Ich höre von hier und da verschiedene Varianten, wie man nun die Steuererklärung erfasst. z.B. man muss 3 Anlage V Formulare abgeben oder es reicht nur 1 Anlage V, aber man muss 2 Anlage V sonstige abgeben. Zumal wurden die Formulare 2023 geändert. Deshalb habe ich viele Fragezeichen.
Als erstes mache ich für die Gemeinschaft die Formulare ESt1B, FE1 und FB fertig. Anschließend fülle ich eine Anlage V mit der Steuernummer der Gemeinschaft mit den Gesamteinnahmen und Gesamtwerbekosten aus. Diese ist zusammen mit ESt1B, FE1 und FB einzureichen.
Ist das bis hierhin richtig?
In 2022 Anlage V Zeile 23, konnte man noch ein Saldo eintragen.
Ist das in 2023 die Zeile 84?
Wie gehen wir jetzt bei der persönlichen Einkommensteuererklärung 2023 vor?
Für jede Person eine Anlage V sonstige ausfüllen (mit entsprechender persönlicher Steuernummer im Formularkopf) mit diesmal geteilten Saldo zu 50% in Zeile 5 und 14?
Je eine weitere Anlage V für die persönliche ESt-Erklärung pro Person sind hier nicht mehr notwendig, wenn die beiden Sonstige aufgefüllt wurden, oder?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Antworten.
LG
GDB
ich bin hier neu im Forum und habe einige Themen durchgelesen.
Bei mir drückt der Schuh beim Thema Anlage V und Anlage V sonstiges 2023 in einer Grundstücksgemeinschaft.
Mein Bruder und ich vermieten eine Immobilie. Wir teilen uns das zur Hälfte auf, wie im Kaufvertrag auch festgelegt.
Mein Bruder wohnt bei Bremen.
Ich wohne bei Stuttgart.
Die Immobilie ist im Landkreis Heilbronn.
Ich bin als Verantwortlicher/Bevollmächtigter für die Steuererklärung der Gemeinschaft eingetragen.
Ich höre von hier und da verschiedene Varianten, wie man nun die Steuererklärung erfasst. z.B. man muss 3 Anlage V Formulare abgeben oder es reicht nur 1 Anlage V, aber man muss 2 Anlage V sonstige abgeben. Zumal wurden die Formulare 2023 geändert. Deshalb habe ich viele Fragezeichen.
Als erstes mache ich für die Gemeinschaft die Formulare ESt1B, FE1 und FB fertig. Anschließend fülle ich eine Anlage V mit der Steuernummer der Gemeinschaft mit den Gesamteinnahmen und Gesamtwerbekosten aus. Diese ist zusammen mit ESt1B, FE1 und FB einzureichen.
Ist das bis hierhin richtig?
In 2022 Anlage V Zeile 23, konnte man noch ein Saldo eintragen.
Ist das in 2023 die Zeile 84?
Wie gehen wir jetzt bei der persönlichen Einkommensteuererklärung 2023 vor?
Für jede Person eine Anlage V sonstige ausfüllen (mit entsprechender persönlicher Steuernummer im Formularkopf) mit diesmal geteilten Saldo zu 50% in Zeile 5 und 14?
Je eine weitere Anlage V für die persönliche ESt-Erklärung pro Person sind hier nicht mehr notwendig, wenn die beiden Sonstige aufgefüllt wurden, oder?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Antworten.
LG
GDB
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