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    #16
    Hallo zusammen,

    ich bin hier neu im Forum und habe einige Themen durchgelesen.

    Bei mir drückt der Schuh beim Thema Anlage V und Anlage V sonstiges 2023 in einer Grundstücksgemeinschaft.


    Mein Bruder und ich vermieten eine Immobilie. Wir teilen uns das zur Hälfte auf, wie im Kaufvertrag auch festgelegt.

    Mein Bruder wohnt bei Bremen.
    Ich wohne bei Stuttgart.
    Die Immobilie ist im Landkreis Heilbronn.

    Ich bin als Verantwortlicher/Bevollmächtigter für die Steuererklärung der Gemeinschaft eingetragen.

    Ich höre von hier und da verschiedene Varianten, wie man nun die Steuererklärung erfasst. z.B. man muss 3 Anlage V Formulare abgeben oder es reicht nur 1 Anlage V, aber man muss 2 Anlage V sonstige abgeben. Zumal wurden die Formulare 2023 geändert. Deshalb habe ich viele Fragezeichen.



    Als erstes mache ich für die Gemeinschaft die Formulare ESt1B, FE1 und FB fertig. Anschließend fülle ich eine Anlage V mit der Steuernummer der Gemeinschaft mit den Gesamteinnahmen und Gesamtwerbekosten aus. Diese ist zusammen mit ESt1B, FE1 und FB einzureichen.

    Ist das bis hierhin richtig?



    In 2022 Anlage V Zeile 23, konnte man noch ein Saldo eintragen.

    Ist das in 2023 die Zeile 84?



    Wie gehen wir jetzt bei der persönlichen Einkommensteuererklärung 2023 vor?

    Für jede Person eine Anlage V sonstige ausfüllen (mit entsprechender persönlicher Steuernummer im Formularkopf) mit diesmal geteilten Saldo zu 50% in Zeile 5 und 14?

    Je eine weitere Anlage V für die persönliche ESt-Erklärung pro Person sind hier nicht mehr notwendig, wenn die beiden Sonstige aufgefüllt wurden, oder?


    Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Antworten.

    LG
    GDB

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      #17
      Ist das bis hierhin richtig?
      Ja, das ist richtig.

      Ist das in 2023 die Zeile 84?
      So ist das ! Den Wert aus Zeile 84 musst du von Hand in Zeile 85 eintragen und natürlich auch in Anlage FE 1.

      Für jede Person eine Anlage V sonstige ausfüllen
      Jeder erklärt nur seinen hälftigen Anteil. In Zeile 5 ist die Steuernummer der Gemeinschaft einzutragen, falls bereits eine Steuernummer zugeteilt wurde.

      Was willst du mit Zeile 14 ? Die gibt es doch nur im Papierformular. In Mein ELSTER läuft das alles über Zeile 5.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Ok, erstmal danke für die Antworten. Das bedeutet für die persönlichen Erklärungen brauche ich keine Anlage V mehr, sondern die V Sonstige. Gut zu wissen.



        [/QUOTE]Jeder erklärt nur seinen hälftigen Anteil. In Zeile 5 ist die Steuernummer der Gemeinschaft einzutragen, falls bereits eine Steuernummer zugeteilt wurde.

        Was willst du mit Zeile 14 ? Die gibt es doch nur im Papierformular. In Mein ELSTER läuft das alles über Zeile 5.
        [/QUOTE]

        Ja, im Elster war die nicht drin und als pdf bzw. Papierformular ist es drin, das hat mich irritiert. Was hat es damit auf sich?

        Kommentar


          #19
          Was hat es damit auf sich?
          Nichts ! Da hat sich der Programmierer ausnahmsweise nicht an die Vorgaben des Papierformulars gehalten. Das kommt hin und wieder vor.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            Hallo zusammen,

            ich habe mit meiner Schwester eine Grundstücksgemeinschaft 50/50.
            Ist es möglich in der Anlage V der gesonderten und einheitlichen Feststellung die Werbungskosten für Fahrtkosten personenbezogen anzugeben, sodass diese nur für mich, nicht aber für meine Schwester als Werbungskosten berücksichtigt werden?

            Ich habe die Fahrtkosten jetzt unter "voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen" Zeile 54 angegeben. Dort ist ein Personenbezug leider nicht möglich.

            Viele lieben Dank vorab.
            Grüße

            Kommentar


              #21
              Ist es möglich in der Anlage V der gesonderten und einheitlichen Feststellung die Werbungskosten für Fahrtkosten personenbezogen anzugeben, sodass diese nur für mich, nicht aber für meine Schwester als Werbungskosten berücksichtigt werden?
              Nein, das ist nicht möglich. Ich würde diese Sonderwerbungskosten nur in der Anlage FE 1 erfassen. Dort wird ein Saldo erwartet, du musst

              also ein Minuszeichen voranstellen. Warum das zum Erhaltungsaufwand gehören soll, verstehe ich auch nicht wirklich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Hallo Charlie,
                die Anlage V-Sonstige finde ich nicht. NRW

                Kommentar


                  #23
                  Hallo,

                  wo finde ich die Anlage V-Sonstige?
                  Beste Grüße

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von KerWo Beitrag anzeigen
                    die Anlage V-Sonstige finde ich nicht. NRW
                    Die ist doch dabei.

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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                      #25
                      wo finde ich die Anlage V-Sonstige?
                      Das ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung. Die musst du dem Entwurf hinzufügen, wie jede andere Anlage auch.

                      https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Ich finde nur Anlage V bei elster.

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                          #27
                          Vollkommen unverständlich!

                          image.png

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                            #28
                            Ich finde nur Anlage V bei elster.
                            Hast du denn wirklich einen Entwurf für das Jahr 2023 gestartet ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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