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Verlustvortrag durch Zweitausbildung im ersten Einkommensjahr nutzen

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    Verlustvortrag durch Zweitausbildung im ersten Einkommensjahr nutzen

    Grundsätzliches:
    Ich mache gerade die Steuererklärung für das Jahr 2020 mit ElsterOnline (Webanwendung). Ich habe keinen Steuerberater, damit ist meine Deadline der 31.07.2021.

    Aktuelle Situation:
    Bis April 2020 war ich noch Master-Student. Seit Mai 2020 arbeite ich in meinem ersten Job.

    Ausbildung:
    Zuerst habe ich eine Berufsausbildung gemacht, dann ein Bachelorstudium und anschließend ein Masterstudium.

    Problematik:
    Sowohl im Bachelorstudium, als auch im Masterstudium habe ich brav meine Steuererklärung immer gemacht, und den Verlustvortrag immer eintragen lassen. Da mein Bachelorstudium schon meine zweite Ausbildung ist, sollte es möglich sein den Verlustvortrag jetzt wo ich das erste Mal geld verdient habe geltend zu machen (wurde mir in Steuerseminaren so erklärt). Insgesamt habe ich zum 31.12.2019 einen verbleibenden Verlustvortrag von etwa 7000 Euro.
    Dieses Jahr habe ich "nur" 4000 Euro Lohnsteuer gezahlt. Außerdem gebe ich für das Jahr 2020 ja weitere Sachen an (z.B. Umzugskosten wegen Arbeitsplatz, Corona-Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale, oder Arbeitsmittel, also z.B. Computerzubehör, oder auch private Versicherungsbeiträge, etc..). Nennen wir das hier vereinfacht "Verluste 2020".
    Um den Verlustvortrag geltend zu machen, muss man (wie ich es verstehe) in der "Anlage Sonstiges" unter "Verlustabzug" das Häkchen in Zeile 7 setzen: "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG zum 31.12.2019 festgestellt". Allerdings wird damit meiner Ansicht nach ein Verlustvortrag übrig bleiben. Denn es sollte zumindest grob folgendermaßen gerechnet werden:
    Code:
    +4000   Euro Lohnsteuer
    -7000   Euro Verlustvortrag
    -x      Euro "Verluste 2020"
    -------------------------
    -3000-x Euro Verlustvortrag
    => Damit hätte ich ja noch mindestens 3000 Euro Verlustvortrag, den ich natürlich gerne dann z.B. für 2021 nutzen würde (falls das möglich ist).



    Fragen:

    1. Verpuffen die übrigen Verlustvorträge einfach?

    2. Falls ja gibt es eine Möglichkeit das zu verhindern (bzw. wie kann ich den Verlustvortrag optimal nutzen)?

    3. Muss ich unter der "Startseite" den Haken bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" machen, damit der "verbleibende" Verlustvortrag dann für das Jahr 2021 genutzt werden kann?

    4. Kann ich den Verlustvortrag von 7000 Euro auch komplett "weiterschieben", und dann für das Jahr 2021 anrechnen? Die Überlegung wäre, dass ich in dem Jahr dann ja nicht nur 8 Monate, sondern 12 Monate gearbeitet habe (und die Lohnsteuer damit höher ist).


    Über Hinweise und Ratschläge würde ich mich sehr freuen. Dankeschön im Voraus :-)



    Screenshots als Ergänzung: Verlustabzug.png
    ErklaerungVerlustvortrag.png
    Zuletzt geändert von Nebelkraehe; 18.07.2021, 12:41. Grund: Bilder werden nicht richtig dargestellt

    #2
    Hallo,

    es dürfte sich allmählich rumgesprochen haben, dass die Abgabefrist bis zum 31.10.2021 verlängert wurde.
    Da dies ein Sonntag ist - Frist 01.11.
    Wohnst du in einem Bundesland in dem der 01.11.Feiertag ist - Frist 02.11.
    Diese Fristen gelten nur für Erklärungspflicht.
    Der Verlustvortrag betrifft deine Einkünfte und nicht dein zuversteuerndes Einkommen.
    Die Einkünfte werden bis auf 0 runter gerechnet.
    Je nach der Höhe deiner WK im Jahr 2020, kann sogar der gesamte Verlustvortrag verpuffen
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Für 2020 musst du kein Kreuz bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags mehr machen, da wird der Verlust ja verrechnet.

      Allerdings erfolgt die Verrechnung nicht so wie du denkst. Der festgestellte Verlust wird bei den Einkünften abgezogen, so dass sich der

      Gesamtbetrag der Einkünfte um die 7.000,00 € reduziert. Du kannst den festgestellten Verlust in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

      erfassen, dann siehst du die steuerlichen Auswirkungen. Es bleibt da nichts für 2021 übrig. Deine Werbungskosten 2020 erklärst du ganz normal.

      Das Kreuz in Zeile 7 der Anlage Sonstiges passt. Da du 2020 Lohnsteuer gezahlt hast, verpufft der Verlustvortrag sicher nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten!



        A.
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        es dürfte sich allmählich rumgesprochen haben, dass die Abgabefrist bis zum 31.10.2021 verlängert wurde.
        Dankeschön für den Hinweis. Tatsächlich wusste ich das noch nicht! :-) Also kann ich mir immerhin etwas mehr Zeit lassen.


        B.
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Allerdings erfolgt die Verrechnung nicht so wie du denkst. Der festgestellte Verlust wird bei den Einkünften abgezogen, so dass sich der Gesamtbetrag der Einkünfte um die 7.000,00 € reduziert. Du kannst den festgestellten Verlust in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfassen, dann siehst du die steuerlichen Auswirkungen. Es bleibt da nichts für 2021 übrig. Deine Werbungskosten 2020 erklärst du ganz normal.
        Ah okay. Vielen Dank für den Hinweis. Ich hab den Verlustvortrag wohl falsch verstanden. Ich dachte der Verlustvortrag wird direkt von der gezahlten Steuer abgezogen. Aber er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, und damit wird dann die Steuer die zu zahlen wäre neu berechnet. Korrekt? Folgendes Video hat mir da tatsächlich auch nochmal geholfen, also das Ende davon: https://youtu.be/yMITN5AmQhI?t=140
        Um also keine Steuern für 2020 zu zahlen, müsste ich mein komplettes Einkommen als Verlustvortrag haben.


        C.
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Für 2020 musst du kein Kreuz bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags mehr machen, da wird der Verlust ja verrechnet..
        Okay, das Kreuz muss ich dann wohl nicht setzten. Was passiert aber, wenn ich das trotzdem setze? Dann würden die wahrscheinlich einfach einen Verlustvortrag von 0 Euro angeben, oder? Denn wenn ich z.B. 30.000 Euro verdient habe und da die 7.000 Euro abziehe (+ irgendwelche Werbungskosten für 2020) dann komme ich ja nie auf einen negativen Wert, der ja einen Verlustvortrag bedeuten würde.


        D.
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Je nach der Höhe deiner WK im Jahr 2020, kann sogar der gesamte Verlustvortrag verpuffen
        Dazu zu dem Kreuz setzen bei C. Wenn ich Angst habe, dass mein gesamter Verlustvortrag verpuffen könnte, könnte ich dann nicht das Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen, und dann würde der Verlustvortrag weiter in 2021 geschoben werden? Versteh ich das richtig? Falls es aber nicht der Fall ist, wird einfach ein Verlustvortrag von 0 Euro angegeben werden.


        E.
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das Kreuz in Zeile 7 der Anlage Sonstiges passt. Da du 2020 Lohnsteuer gezahlt hast, verpufft der Verlustvortrag sicher nicht.
        Okay, Dankeschön. Immerhin habe ich das richtig verstanden :-)

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          @Nebelkrähe:

          Zitat:
          Aber er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, und damit wird dann die Steuer die zu zahlen wäre neu berechnet. Korrekt?
          Falsch!
          wie oben schon erwähnt. Er wird von den Einkünften abgezogen
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            @Nebelkrähe:

            Zitat:
            Aber er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, und damit wird dann die Steuer die zu zahlen wäre neu berechnet. Korrekt?
            Falsch!
            wie oben schon erwähnt. Er wird von den Einkünften abgezogen
            Ok. Danke für die Richtigstellung. Ist für mich bzw. in meinem Fall doch irgendwie das gleiche. Wobei. Gehört Studienabschlusshilfe, sowas ähnliches wie BAföG, auch zu den Einkünften mit dazu? Denn diese habe ich Anfang 2020 auch noch bekommen.

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              #7
              Zitat von Nebelkraehe Beitrag anzeigen

              Ok. Danke für die Richtigstellung. Ist für mich bzw. in meinem Fall doch irgendwie das gleiche. Wobei. Gehört Studienabschlusshilfe, sowas ähnliches wie BAföG, auch zu den Einkünften mit dazu? Denn diese habe ich Anfang 2020 auch noch bekommen.
              Das ist nicht das Gleiche.
              Einkünfte: Bruttolohn - WK
              zvst.EK BL-WK-RV-KV-agB usw.
              Schau dir mal die Berechnung an-
              BaföG und ähnliches kommt nicht in die Erklärung
              Gruß FIGUL

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                #8
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                Das ist nicht das Gleiche.
                Einkünfte: Bruttolohn - WK
                zvst.EK BL-WK-RV-KV-agB usw.
                Schau dir mal die Berechnung an-
                BaföG und ähnliches kommt nicht in die Erklärung
                Okay. Vielen Dank. Ja das macht Sinn! Da lag ich wohl falsch. Das hab ich jetzt verstanden.

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                  #9
                  Wie gerechnet wird bzw. wo abgezogen wird, siehst du doch in der Steuervorausberechnung, wenn du die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

                  hinzufügst und den zum 31.12.2019 festgestellten Verlust dort in Zeile 3 einträgst. Da du bei den Einkünften nicht ins Minus kommst, ist ein Antrag auf Feststellung

                  eines Verlusts für 2020 absolut überflüssig. Die Antragstellung für 2020 kannst du dir sparen, das habe doch schon im Beitrag #3.geschrieben !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wie gerechnet wird bzw. wo abgezogen wird, siehst du doch in der Steuervorausberechnung, wenn du die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung hinzufügst und den zum 31.12.2019 festgestellten Verlust dort in Zeile 3 einträgst.
                    Stimmt! Dankeschön.

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Da du bei den Einkünften nicht ins Minus kommst, ist ein Antrag auf Feststellung eines Verlusts für 2020 absolut überflüssig. Die Antragstellung für 2020 kannst du dir sparen, das habe doch schon im Beitrag #3.geschrieben !
                    Ok. Ja. Mag sein. Aber rein aus Interesse, würde da irgendein Nachteil entstehen? (außer vll dass die Person im Finanzamt sich ärgert mit dem Mehraufwand).

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                      #11
                      Zitat von Nebelkraehe Beitrag anzeigen
                      Aber rein aus Interesse, würde da irgendein Nachteil entstehen? (außer vll dass die Person im Finanzamt sich ärgert mit dem Mehraufwand).
                      Nein. Das Kreuz wird im besten Fall ignoriert, im schlimmsten Fall kommt mit dem Bescheid ein Zettel, wo der verbleibende Verlust mit 0 festgestellt wird.

                      Messbaren Mehraufwand produziert das nicht, Ärger erst recht nicht.

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                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen

                        Nein. Das Kreuz wird im besten Fall ignoriert, im schlimmsten Fall kommt mit dem Bescheid ein Zettel, wo der verbleibende Verlust mit 0 festgestellt wird.

                        Messbaren Mehraufwand produziert das nicht, Ärger erst recht nicht.
                        Dankeschön für diese gute Antwort. Das bedeutet für Menschen welche die Steuererklärung machen, im Zweifel ankreuzen, und wahrscheinlich wird es von FA dann ignoriert. Ist doch ne schöne Lösung.
                        In meinem Fall brauch ich es aber wirklich nicht ankreuzen. Das sieht man im Berechnungsschritt bei MeinElster.

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