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    #16
    Hallo Charlie24, du schreibst (#2): "Die Betriebsrentenabfindung sollte ebenfalls automatisch in die Anlage R-AV/bAV eingetragen werden." Bei mir automatisch in die Anloage "N" eingetragen.
    MfG

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      #17
      Bei mir automatisch in die Anloage "N" eingetragen.
      Das ist auch möglich und letztlich davon abhängig, wer die Betriebsrente bezahlt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Danke, kann ich das Automatische Eintrag in Anlage N in Anlage R übertragen?
        Habe gesamte Auszahlung der Betriebsrente (Eine vollständige Kapitalauszahlung) bekommen und dafür eine separate Lohnsteuerbescheinigung bekommen, dort unter Nummer 9 stand die ganze Summe.

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          #19
          Danke, kann ich das Automatische Eintrag in Anlage N in Anlage R übertragen?
          Nein, das sollst du nicht machen, das gehört schon in die Anlage N. Sieh auch hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...123#post372123
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Danke für Hilfe.

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              #21
              Hallo Zusammen,

              1. Kann man das "einfach Elster" für Rentner auch nutzen, wenn man Einkünfte aus Vermietung hat?
              2. Falls man bereits ein Elster Zertifikat besitzt, und auch bereits eine Ekst-Erklärung über Elster abgegeben hat, kann man sich auf der Elster online Seite für "einfach Elster" anmelden? Ich finde das nachdem login auf Elster nirgends....

              Grüße
              Erika

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                #22
                Zu 1.) Nein. Es steht ausdrücklich dabei, dass Mein Elster nur geht bei Renten, Pensionen, Kapitalerträgen und Mini-Jobs. Vermietung kriege ich da nicht wirklich unter.
                Zu 2.) Die Anmeldung für Einfach Elster geht nur über einfach.elster.de, sonst nicht. Ich habe i.ü. in Erinnerung, dass das so oder so nicht geht, wenn man schon einen Mein Elster-Zugang hat, kann mich aber auch täuschen. Habe da jetzt keine Fundstelle gefunden.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #23
                  Die Anmeldung zu "Einfach Elster" findet nicht in Mein Elster statt, sondern unter https://einfach.elster.de/.

                  Dass neben Rente/Pension nur die Einkünfte aus KAP und Minijobs vorliegen dürfen, ist in Teil 1 der Prüfung enthalten, ob man für Einfach Elster geeignet ist.

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                    #24
                    Ich danke Euch! Fragen beantwortet

                    Grüße
                    Erika

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