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ELSTER Steuerberechnung fehlerhaft (Kirchensteuer) ?

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    ELSTER Steuerberechnung fehlerhaft (Kirchensteuer) ?

    Hallo alle,

    zu meiner Steuererklärung 2019 versuchen ich verschiedene Dinge zueinander in Beziehung zu setzen:
    A) die Einreichung meiner eigenen Erklärung in ELSTER
    B) die ELSTER-Steuerberechnung kurz vor der Einreichung von A) (soweit ich mich erinnere ohne dass ich dazwischen noch etwas geändert habe).
    C) im Steuerbescheid (Steuervergleich) die Darstellung der von mir (anscheinend) eingereichten Daten
    D) im Steuerbescheid die Berechnung seitens des Finanzamt

    Mein Ziel ist, die Unterschiede verstehen zu können, um Fehler zu meinen Ungunsten seitens des Finanzamtes zu vermeiden, und nächstes Mal evt. in A eine weniger lückenhafte Erklärung einreichen zu können (soweit das geht).

    Auf Basis von https://forum.elster.de/anwenderforu...%C3%BCbernahme habe ich das Gefühl, dass es eine gewisse Differenz zwischen A (und somit B) und D geben wird, solange man z.B. (Kirchen-)Steuervorauszahlungen in A nicht berücksichtigen kann (was ich nicht ganz nachvollziehbar finde, da diese Daten ja beim Finanzamt vorliegen und es daher möglich sein sollte sie im Belegabruf zu berücksichtigen).

    Ich hätte aber eigentlich gehofft, dass A, B und C miteinander konsistent sein sollten.

    Kurioserweise scheint es aber auch Unterschiede zwischen A und C auf der einen und B auf der anderen Seite zu geben, die ich mir nicht erklären kann. Konkret habe ich bei A) drei Einträge "Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung" gemacht (vermutlich da ich zwei Jobs & eine Ehefrau habe), von denen in B) anscheinend nur zwei berücksichtigt wurde (resultierende Differenz ca. 1200 EUR). In C) tauchen wohl glücklicherweise alle drei auf (bzw. deren Summe), wobei auch da wohl noch was gefehlt hatte, weil bei D) dann nochmal ca 1400 EUR mehr berücksichtigt wird (vermutlich sind das die oben erwähnten Vorauszahlungen ?). Das ist zwar vom Ergebnis her erstmal schön, ich würde es aber wie oben erwähnt doch gerne verstehen können (auch weil an anderer Stelle dann wiederum Kosten nicht anerkannt wurden).

    Somit meiner Frage an die anwesenden Experten: Kann es sein, dass es da einen Bug in der Steuerberechnung in ELSTER gibt, der zu der o.g. Differenz von 1200 EUR geführt hat ?

    Das Steuerzahlerlein

    #2
    PS
    Das folgende Thema ist hier wohl nicht die Ursache des Problems:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...sonderausgaben
    schon weil ich meine Erklärung immer in letzter Sekunde mache (die Belege da also so vollständig wie möglich sein sollten) und soweit ich mich erinnere vor dem Belegabruf auch keine manuellen Eingaben gemacht hatte.

    Kommentar


      #3
      So richtig schlau werde ich aus deinem Beitrag nicht. Dass sich Kirchensteuereinträge aus Bescheinigungen gegenseitig überschreiben,

      ist ein bekannter Fehler von Mein ELSTER, zu dem ich hier schon berichtet habe: https://forum.elster.de/anwenderforu...sonderausgaben

      Abhilfe schafft nur die manuelle Erfassung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        > Dass sich Kirchensteuereinträge aus Bescheinigungen gegenseitig überschreiben, ist ein bekannter Fehler von Mein ELSTER, zu dem ich hier schon berichtet habe: https://forum.elster.de/anwenderforu...sonderausgaben

        Habe ich gesehen, ist aber hier wohl nicht das Problem, siehe mein PS. Problem ist anscheinend, dass die ELSTER-Berechnung nicht alle Kirchensteuereinträge berücksichtigt, die angezeigt werden, wenn ich mir meine eigene Einreichung in ELSTER ansehe (und die später dann auch wohl tatsächlich vom Finanzamt berücksichtigt wurden).

        Kommentar


          #5
          Und zum Thema Kirchensteuervorauszahlung:

          Diese wirken sich an zwei Stellen aus:

          Sie sind Sonderausgaben (genauso wie die vom AG einbehaltene Kirchensteuer auf die Lohnsteuer).
          Sie können sehr wohl eingetragen werden, nur halt nicht automatisch, und ändern die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Lässt man die Vorauszahlung weg, ist das zvE falsch.

          Hingegen gibt es keine Möglichkeit, dass die Elster-Berechnung bei der festgesetzten Steuer die Vorauszahlung berücksichtigt, d.h. hier muss man vom Ergebnis den Betrag der Vorauszahlung abziehen.

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            #6
            Hingegen gibt es keine Möglichkeit, dass die Elster-Berechnung bei der festgesetzten Steuer die Vorauszahlung berücksichtigt,
            Es gibt keine offizielle Möglichkeit, das ist richtig. Man kann aber die Vorauszahlungen für Zwecke der Steuerberechnung als weiteren Eintrag in der

            Anlage N mit Bruttolohn 0,00 € und der Summe der Vorauszahlungen als einbehaltene Lohn- bzw. Kirchenlohnsteuer erfassen und die Steuerberechnung

            anschließend abspeichern. Vor dem Versand entfernt man diesen Eintrag dann wieder. Etwas umständlich, aber es funktioniert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,

              Bleistift oder Taschenrechner genügt.
              Dann wird wenigstens nichts falsch übermittelt und ist bei weitem nicht so umständlich
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Man kann aber die Vorauszahlungen für Zwecke der Steuerberechnung als weiteren Eintrag in der

                Anlage N mit Bruttolohn 0,00 € und der Summe der Vorauszahlungen als einbehaltene Lohn- bzw. Kirchenlohnsteuer erfassen und die Steuerberechnung

                anschließend abspeichern. Vor dem Versand entfernt man diesen Eintrag dann wieder. Etwas umständlich, aber es funktioniert.
                Das ist bekannt, ich sehe aber nicht den Vorteil, statt einfach die Zahlen selbst abzuziehen, daraus eine LStB zu faken und noch das Risiko einzugehen, dass man bei der Übermittlung dann doch vergisst, die falsche Bescheinigung zu entfernen.

                Kommentar


                  #9
                  Besten Dank für die Antworten.

                  Soweit ich sie verstehe, beantworten sie allerdings nur, warum es einen Unterschied zwischen meiner Einreichung und dem Steuerbescheid seitens des Finanzamt gibt, und wie man den vermeiden könnte.

                  Mir ging es aber hier um den Unterschied zwischen meiner Einreichung in ELSTER und der Vorausberechnung in ELSTER, die meine Einreichung anscheinend nur unvollständig berücksichtigt.

                  Hat dazu jemand eine Idee ?

                  Ist im Endeffekt zwar wohl kein größeres Problem weil die Vorausberechnung anscheinend vom Finanzamt selber nicht verwendet wird, aber sie hilft mir eben auch nur wenn sie fehlerfrei ist. Im Endeffekt musste sie wegen diesem Softwarefehler (wenn es einer ist ?) jetzt komplett ignorieren, als ich versucht habe, den Bescheid zu verstehen. Und wer weiss was da noch für Fehler sind.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    die Berechnung erfolgt doch auf Grund deiner eingegebenen Daten.
                    Was soll da einen Unterschied ergeben?
                    Wo ist der Unterschied zwischen Eingabe und Berechnung?
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Zitat von steuerzahlerlein Beitrag anzeigen
                      Mir ging es aber hier um den Unterschied zwischen meiner Einreichung in ELSTER und der Vorausberechnung in ELSTER, die meine Einreichung anscheinend nur unvollständig berücksichtigt.
                      Das, was du beschreibst, ist so abstrakt, dass ich nicht weiß, wie man es nachvollziehen soll.

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                        #12
                        ... und noch das Risiko einzugehen, dass man bei der Übermittlung dann doch vergisst, die falsche Bescheinigung zu entfernen.
                        Welches Risiko ? Wer solche Daten erfasst, der vergisst sicher nicht, diesen Eintrag mit einem Mausklick auf das Papierkorbsymbol vor dem Versand zu löschen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Welches Risiko ? Wer solche Daten erfasst, der vergisst sicher nicht, diesen Eintrag mit einem Mausklick auf das Papierkorbsymbol vor dem Versand zu löschen.
                          Bist du Hellseher oder betreibst du einfach nur Küchentischpsychologie?

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Welches Risiko ? Wer solche Daten erfasst, der vergisst sicher nicht, diesen Eintrag mit einem Mausklick auf das Papierkorbsymbol vor dem Versand zu löschen.
                            Hallo,

                            das Risiko ist für Leute, die hier dazu Fragen stellen, sicher sehr hoch.
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              > die Berechnung erfolgt doch auf Grund deiner eingegebenen Daten.

                              Hätte ich auch gedacht, aber anscheinend passiert das nicht korrekt.

                              > Was soll da einen Unterschied ergeben?

                              Evt. ein Softwarefehler ?

                              > Wo ist der Unterschied zwischen Eingabe und Berechnung?

                              Ich habe in meiner Erklärung in ELSTER drei Einträge "Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung" gemacht, von denen in der ELSTER-Berechnung anscheinend nur zwei berücksichtigt wurden (resultierende Differenz ca. 1200 EUR).

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