Hallo, ich erhielt seit dem Jahr 2006 bis 2020 eine betriebliche Halbwaisenrente neben der gesetzlichen. Die betriebliche Halbwaisenrente wird bei mir aufgr der elektr. Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N als normale Einkunft aufgelistet, was so jedoch nicht korrekt scheint, da ich wohl einen Versorgungsfreibetrag geltend machen kann. Ich frage mich, wo ich die betr. Halbwaisenrente eintrage. Gehört dies in die Anlage R-AV?
Besten Dank im Voraus
Besten Dank im Voraus
Kommentar