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Wo muss ALG II (HARTZ IV) in der Steuererklärung 2020 angegeben werden?

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    Wo muss ALG II (HARTZ IV) in der Steuererklärung 2020 angegeben werden?

    Hallo,

    ich bin selbstständiger Honorarlehrkraft. In 2020 war ich wegen der Corona-Pandemie bzw. des Lockdowns einige Monaten arbeitslos und musste deswegen ALG 2 (HARTZ 4) beziehen. In manchen Seiten steht, HARTZ-4-Leistungen sind in der Steuererklärung nicht anzugeben, da diese nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Der Zeitraum, in dem Arbeitslosengeld 2 bezogen wurde, muss aber unter dem Punkt „Zeiten der Nichtbeschäftigung“ oder „Angaben und Gründe der Nichtbeschäftigung“, der sich in Anlage N befindet, vermerkt werden..

    Ich habe den Punkt weder in Anlage N noch in den anderen Anlagen gefunden und habe festgestellt, dass er entfernt wurde. Muss ich die bezogenen ALG-II-Leistungen in meiner Steuererklärung 2020 angeben? Wenn ja, wo?

    Danke für eure Hilfe!
    Hartz-4-Bezug und Steuererklärung 2018: Ist die Steuererklärung Pflicht? ⟾ Müssen Sie Hartz 4 in der Steuererklärung angeben? Mehr über Hartz 4!
    Zuletzt geändert von Meknat; 31.10.2021, 18:01.

    #2
    Muss ich die bezogenen ALG-II-Leistungen in meiner Steuererklärung 2020 angeben?
    Nein, du hast das schon richtig recherchiert. Es müssen nur Entgeltersatzleistungen erklärt werden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nein, du hast das schon richtig recherchiert. Es müssen nur Entgeltersatzleistungen erklärt werden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
      Das heißt, den Zeitraum brauche ich auch nicht zu vermerken?

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        #4
        Das heißt, den Zeitraum brauche ich auch nicht zu vermerken?
        Nein ! Wo willst du den Zeitraum denn vermerken ? In der Anlage N wurde die Zeile schon länger entfernt, die war außerdem nur für Arbeitnehmer gedacht.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nein ! Wo willst du den Zeitraum denn vermerken ? In der Anlage N wurde die Zeile schon länger entfernt, die war außerdem nur für Arbeitnehmer gedacht.
          Danke für die schnelle Antwort.

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