Hallo,
ich bin selbstständiger Honorarlehrkraft. In 2020 war ich wegen der Corona-Pandemie bzw. des Lockdowns einige Monaten arbeitslos und musste deswegen ALG 2 (HARTZ 4) beziehen. In manchen Seiten steht, HARTZ-4-Leistungen sind in der Steuererklärung nicht anzugeben, da diese nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Der Zeitraum, in dem Arbeitslosengeld 2 bezogen wurde, muss aber unter dem Punkt „Zeiten der Nichtbeschäftigung“ oder „Angaben und Gründe der Nichtbeschäftigung“, der sich in Anlage N befindet, vermerkt werden..
Ich habe den Punkt weder in Anlage N noch in den anderen Anlagen gefunden und habe festgestellt, dass er entfernt wurde. Muss ich die bezogenen ALG-II-Leistungen in meiner Steuererklärung 2020 angeben? Wenn ja, wo?
Danke für eure Hilfe!
ich bin selbstständiger Honorarlehrkraft. In 2020 war ich wegen der Corona-Pandemie bzw. des Lockdowns einige Monaten arbeitslos und musste deswegen ALG 2 (HARTZ 4) beziehen. In manchen Seiten steht, HARTZ-4-Leistungen sind in der Steuererklärung nicht anzugeben, da diese nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Der Zeitraum, in dem Arbeitslosengeld 2 bezogen wurde, muss aber unter dem Punkt „Zeiten der Nichtbeschäftigung“ oder „Angaben und Gründe der Nichtbeschäftigung“, der sich in Anlage N befindet, vermerkt werden..
Ich habe den Punkt weder in Anlage N noch in den anderen Anlagen gefunden und habe festgestellt, dass er entfernt wurde. Muss ich die bezogenen ALG-II-Leistungen in meiner Steuererklärung 2020 angeben? Wenn ja, wo?
Danke für eure Hilfe!
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