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Vorauszahlungen in VaSt mit drin?

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    #16
    Das funktioniert nur nicht mit einem einfachen Zertifiakt, allerdings mit dem elektronischen Personalausweis.
    Dessen Nutzung für Mein ELSTER zwar stetig zunimmt, Standard für den Zugang zu Mein ELSTER ist der nPA aber noch lange nicht.

    Ich habe hier in der Vergangenheit mehrfach angeregt, im Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung eine Eingabemöglichkeit

    für Vorauszahlungen zu schaffen. Jedes kommerzielle Steuerprogramm bietet diese Eingabemöglichkeit. Dass die Steuervorausberechnung

    unverbindlich ist, ist kein überzeugendes Gegenargument.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hallo,

      soll selbsständiges Denken oder Handeln völlig ausgeschaltet werden?
      Es ist doch wohl zumutbar bei Vorauszahlungen die Steuerberechnung selbst zu korrigieren
      Mathematikkenntnisse aus der 2. Klasse Grundschule genügen hier vollkommen.
      Subtraktion, Addition.
      Gruß FIGUL

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        #18
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Dinge, die ... nicht gefragt werden
        In welchem Sinne ist "werden nicht gefragt" gemeint ?
        Vorauszahlungen bestimmen Steuernachzahlungen bzw. -Rückzahlungen mit. Daher müssen diese im Steuererklärungsvorgang abgefragt werden, mindestens den möglichen Fehler seitens FA wegen.

        Kommerzielle Software für Steuererklärungen meiner Wahl hat Bereich mit Eingabefelder für Vorauszahlungen. Nur für interne Zwecke tut sie es nicht, denke ich.
        Zuletzt geändert von Blätter; 08.11.2021, 21:35.

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          #19
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Diese Lücke ist historisch bedingt.
          Lücke in meiner letzten Steuererklärung ist meinerseits gemeint, geleistete Vorauszahlungen nicht mitangegeben zu haben.

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            #20
            Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich korrigierte Erklärung bei FA nachgereicht (digital mit Signatur wie erste Übermittlung) - geleisteten Vorauszahlungen mitangegeben. Mit kurzem Schreiben an FA im Vorfeld ein Fehler sei gefunden und Korrektur werde nachgereicht. Es lagen 6 bis 7 Tage zwischen erster Übermittlung und derjeniger von Korrektur.

            Update - agesichts Sachverhalts wie im Beitrag #22 war mein zweites Überreichen völlig unnötig. Noch was gelernt. Danke.
            Zuletzt geändert von Blätter; 08.11.2021, 21:59.

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              #21
              Hallo,

              Daher müssen diese im Steuererklärungsvorgang abgefragt werden, mindestens den möglichen Fehler seitens FA wegen.
              Dazu kannst du dir doch später den Bescheid anschauen. Wo ist dein Problem?

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #22
                Zitat von Blätter Beitrag anzeigen
                Nur für interne Zwecke tut sie es nicht, denke ich.
                Doch. Die dort eingegebenen Vorauszahlungen werden nicht mit ans Finanzamt übermittelt.

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                  #23
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  Die Frage betrifft somit rein Vorauszahlungen zur Kirchensteuer.
                  Die diesen Thread eröffnende Fragen beziehen sich auf Einkommenssteuer und Soli.

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                    #24
                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Früher als es Elster noch nicht gab und man seine Erklärungen allesamt auf schriftlichen Formularen erstellen musste war die Angabe der Vorauszahlung obsolet weil sie dem Finanzamt schon bekannt war (das Finanzamt hat die Vorauszahlung ja selber festgesetzt).
                    Festgesetzte Vorauszahlung ist nicht automatisch die geleistete Vorauszahlung. Es gehören nur die geleisteten hin.

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                      #25
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Ich glaub da gab es auch mal was dass die Berücksichtigung der Vorauszahlungen in Elster problematisch wäre, weil es ja auch sein könnte, dass die Erklärung z. B. nach einer bezahlten Schätzung abgegeben wird. Es ist wohl nicht gewollt, dass man sich bei Abgabe der Erklärung an irgendwelchen aus der Luft gegriffenen Zahlen orientiert.
                      Probleme könnte es ja auch geben, wenn erstmals eine Zusammenveranlagung oder erstmals eine Einzelveranlagung durchgeführt wird.
                      In diesem Thread erlaube ich mir nur den einen Steuerfall zu betrachten. Einzige Quellen des Einkommens die nichtselbständigen Tätigkeiten. Finanzamt hat im Jahr X-1 im Steuerbescheid mit Veranlagungsjahr X-2 die Vorauszahlungen für X-1 und X festgesetzt. Allen festgesetzten wurde nachgegangen. Heute ist das Jahr X+1 in dem Steuererklärung fürs X abzugeben ist.
                      Ihr konntet es nicht wissen, ich habe nicht gedacht diese Falleinzelheite würden hier mal gebraucht sein. Sorry.
                      Einige Aussagen hier kann ich nicht direkt an meinen Fall knüpfen, vielleicht betreffen diese etwa abweichende Steuerfälle, vielleicht ist es meine flache Kenntnis der Sache. Steuerfälle über meinen hinaus will ich nicht betrachten, die Zeit reicht mir nicht.
                      Zuletzt geändert von Blätter; 08.11.2021, 22:04.

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                        #26
                        Wir befinden uns hier im Unterforum für Mein Elster. In Mein Elster gibt es keine Möglichkeit, die Vorauszahlungen einzugeben.

                        In Kaufsoftware ist das anders. Zum Zweck der Steuerberechnung kann man da die Vorauszahlungen mit angeben. Sie werden aber nicht zum Finanzamt übermittelt.

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                          #27
                          Zitat von Blätter Beitrag anzeigen
                          Die diesen Thread eröffnende Fragen beziehen sich auf Einkommenssteuer und Soli.
                          Vorauszahlungen zur ESt und Soli kommen im Gegensatz zu Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen zur Kirchensteuer nicht in die Erklärung. Was nicht in der Erklärung erscheint, kann auch nicht vorausgefüllt werden. Isso.

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                            #28
                            Zitat von multi Beitrag anzeigen

                            Vorauszahlungen zur ESt und Soli kommen im Gegensatz zu Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen zur Kirchensteuer nicht in die Erklärung. Was nicht in der Erklärung erscheint, kann auch nicht vorausgefüllt werden. Isso.
                            Danke. Für mich die Lehre draus - was eigentlich hier im Thread von Antwortgebern schon geäussert wurde:
                            Steuerbescheid prüfen, ggf. Berichtigung beantragen. Nur so kann absichern, dass alle Vorauszahlungen berücksichtigt sind.

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                              #29
                              Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich korrigierte Erklärung bei FA nachgereicht (digital mit Signatur wie erste Übermittlung) - geleisteten Vorauszahlungen mit angegeben
                              Es gibt aber doch überhaupt kein amtliches Formular, wo man die Vorauszahlungen angeben kann ! Wo hast du denn die Vorauszahlungen eingetragen ?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Hallo,

                                Festgesetzte Vorauszahlung ist nicht automatisch die geleistete Vorauszahlung. Es gehören nur die geleisteten hin.
                                Das Finanzamt treibt Vorauszahlungen durchaus ein. Aber gut, ich ändere meinen Text in #12 zu "das Finanzamt hat die Vorauszahlung ja selber erhalten".

                                Und mal grundsätzlich: Du tust hier so als würde es oft vorkommen, dass Vorauszahlungen nicht angerechnet werden, das iost schon etwas paranoid. Klar, Fehler kommen vor, aber relativ selten.
                                Zudem entsteht kein wirklicher Schaden, denn man kann das immer korrigieren lassen (in dem Fall sogar ohne Frist, denn einen Überschuß im Steuerkonto muss das Finanzamt natürlich auszahlen, jederzeit).

                                Stefan
                                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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