Hallo,
Fr. 1 Wie gut bzw. schlecht stehen die Chancen, dass Vorauszahlungen für Einkommens- und Kirchensteuer sowie Soli geleistet im vergangenem Kalenderjahr in vorausgefüllter Steuererklärung mit drin sind, wenn die VaSt im Rahmen von Steuererklärung für gleichen Veranlagungsjahr gemacht wird?
Vorauszahlungen wurden geleistet per Überweisung auf Bankkonto des zuständigen Finanzamtes und zwar unter Angabe von Steuernummer entnommen dem letzten Einkommen- und Kirchensteuerbescheid. Zwischendurch hat sich die Nummer nicht geändert.
Fr. 2 Wie gut bzw. schlecht steht die Chance, dass zuständiges Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen (Einkommens-, Kirchensteuer, Soli) bei Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt, wenn die abgegebene Steuererklärung diese Angaben nicht beinhaltet? Kann das vom Finanzamt abhängen? Es geht um Vorauszahlungen und Steuererklärung wie in Frage 1.
Fr. 1 Wie gut bzw. schlecht stehen die Chancen, dass Vorauszahlungen für Einkommens- und Kirchensteuer sowie Soli geleistet im vergangenem Kalenderjahr in vorausgefüllter Steuererklärung mit drin sind, wenn die VaSt im Rahmen von Steuererklärung für gleichen Veranlagungsjahr gemacht wird?
Vorauszahlungen wurden geleistet per Überweisung auf Bankkonto des zuständigen Finanzamtes und zwar unter Angabe von Steuernummer entnommen dem letzten Einkommen- und Kirchensteuerbescheid. Zwischendurch hat sich die Nummer nicht geändert.
Fr. 2 Wie gut bzw. schlecht steht die Chance, dass zuständiges Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen (Einkommens-, Kirchensteuer, Soli) bei Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt, wenn die abgegebene Steuererklärung diese Angaben nicht beinhaltet? Kann das vom Finanzamt abhängen? Es geht um Vorauszahlungen und Steuererklärung wie in Frage 1.
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