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Vorauszahlungen in VaSt mit drin?

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    Vorauszahlungen in VaSt mit drin?

    Hallo,

    Fr. 1 Wie gut bzw. schlecht stehen die Chancen, dass Vorauszahlungen für Einkommens- und Kirchensteuer sowie Soli geleistet im vergangenem Kalenderjahr in vorausgefüllter Steuererklärung mit drin sind, wenn die VaSt im Rahmen von Steuererklärung für gleichen Veranlagungsjahr gemacht wird?

    Vorauszahlungen wurden geleistet per Überweisung auf Bankkonto des zuständigen Finanzamtes und zwar unter Angabe von Steuernummer entnommen dem letzten Einkommen- und Kirchensteuerbescheid. Zwischendurch hat sich die Nummer nicht geändert.

    Fr. 2 Wie gut bzw. schlecht steht die Chance, dass zuständiges Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen (Einkommens-, Kirchensteuer, Soli) bei Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt, wenn die abgegebene Steuererklärung diese Angaben nicht beinhaltet? Kann das vom Finanzamt abhängen? Es geht um Vorauszahlungen und Steuererklärung wie in Frage 1.
    Zuletzt geändert von Blätter; 07.11.2021, 14:43.

    #2
    Wie gut bzw. schlecht stehen die Chancen, dass Vorauszahlungen für Einkommens- und Kirchensteuer sowie Soli geleistet im vergangenem Kalenderjahr in vorausgefüllter Steuererklärung mit drin sind, wenn die VaSt im Rahmen von Steuererklärung für gleichen Veranlagungsjahr gemacht wird?
    Die Chancen stehen extrem schlecht, die Vorauszahlungen stehen nicht zum Abruf zur Verfügung. Es gibt bei Mein ELSTER auch keine offizielle Möglichkeit,

    die Vorauszahlungen für Zwecke der Steuerberechnung zu erfassen, übermittelt werden die Vorauszahlungen sowieso nicht..

    Wie gut bzw. schlecht steht die Chance, dass zuständiges Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen (Einkommens-, Kirchensteuer, Soli) bei Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt, wenn die abgegebene Steuererklärung diese Angaben nicht beinhaltet?
    Die Chancen stehen sehr gut, ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass da etwas schief gegangen ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Chancen stehen sehr gut, ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass da etwas schief gegangen ist.
      Kann es sein, dass die Chance drauf von Finanzamt abhängt?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Chancen stehen extrem schlecht, die Vorauszahlungen stehen nicht zum Abruf zur Verfügung.
      Meine Spekulation stütze ich drauf, dass FA eventuell Abgleich mit Geldeinflüssen auf sein Bankkonto durchführt. Wozu denn die Pflicht, bei Banküberweisung der Eingabe von Steuernummer und Zeitraum der Fälligkeit im Betreff mit einzugeben.

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        #4
        Zitat von Blätter Beitrag anzeigen
        Kann es sein, dass die Chance drauf von Finanzamt abhängt?
        Wenn schon, dann wohl eher vom Bundesland. Denn der Bescheid wird im Rechenzentrum des jeweiligen Bundeslandes erstell.

        Ich selber kenn das auch nicht, dass da Fehler vorkämen. Mein 2020er Bescheid ist abgewichen. Meine Überprüfung hat ergeben, dass ich selber von falschen Voraussetzungen ausgegangen bin.

        Sicher kann's da auch mal Fehler geben, aber, wie gesagt, sehr selten.

        Zitat von Blätter Beitrag anzeigen
        Wozu denn die Pflicht, bei Banküberweisung der Eingabe von Steuernummer und Zeitraum der Fälligkeit im Betreff mit einzugeben.
        Das Finanzamt bekommt manchmal auch von anderen Steuerzahlern Überweisungen.

        Aber ehrlich gesagt, ich verstehe Deine Frage gar nicht! Du fragst außerdem sehr allgemein. Vielleicht willst Du nicht verraten, um was es Dir eigentlich geht.

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          #5
          Kann es sein, dass die Chance drauf von Finanzamt abhängt?
          Eigentlich nicht. Wenn sich die Steuernummer nicht geändert hat, sind die Vorauszahlungen auf deinem Steuerkonto gebucht und werden

          automatisch verrechnet. Wenn sich Steuernummern ändern, ist es durchaus empfehlenswert, sich mit der Finanzkasse in Verbindung zu setzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo,

            Aber ehrlich gesagt, ich verstehe Deine Frage gar nicht!
            Ich auch nicht.
            Und was soll immer die Formulierung "Chance"? Das Finanzamt ist doch kein Casino.

            Die Fragen sind ganz einfach zu beantworten: Die Vorauszahlungen sind weder im Datenabruf noch in der Steuererklärung enthalten (zu 100%), sie werden aber vom Finanzamt berücksichtigt (zu 99,99%).
            Davon ab sollten Steuerbescheide immer überprüfen, beim Finanzamt arbeiten - neben den Computern - auch noch Menschen, folglich kann es auch zu Fehlern kommen (etwa die Buchung einer Vorauszahlung auf ein falsches Steuerkonto).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              ... folglich kann es auch zu Fehlern kommen (etwa die Buchung einer Vorauszahlung auf ein falsches Steuerkonto).
              Ich hatte 2019 mit so einem Fall zu tun. Da hat sich die Steuernummer für 2018 zunächst geändert, weil die ursprünglich beschränkt Steuerpflichtigen

              zunächst auf unbeschränkte Steuerpflicht optieren konnten und sich im 2. Schritt auch noch die Zusammenveranlagung als günstiger erwiesen hat.

              Bei jeder Änderung wurde eine neue Steuernummer vergeben und dann mussten eben auch die für 2018 geleisteten Vorauszahlungen umgebucht werden.

              Das passiert natürlich nicht automatisch, das muss manuell angestoßen werden. Aber solche Fälle kommen eher selten vor.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Eigentlich nicht. Wenn sich die Steuernummer nicht geändert hat, sind die Vorauszahlungen auf deinem Steuerkonto gebucht und werden

                automatisch verrechnet. Wenn sich Steuernummern ändern, ist es durchaus empfehlenswert, sich mit der Finanzkasse in Verbindung zu setzen.
                Was hindert denn Finanzamt am "geleisteten Vorauszahlungen in die VaSt rein zu packen", wenn Vorauszahlungen im Steuerkonto schon sichtbar?
                Zuletzt geändert von Blätter; 08.11.2021, 00:01.

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Aber ehrlich gesagt, ich verstehe Deine Frage gar nicht! Du fragst außerdem sehr allgemein. Vielleicht willst Du nicht verraten, um was es Dir eigentlich geht.
                  Dass geleisteten Vorauszahlungen in abgegebener St.-Erklärung nicht angegeben wurden ist einfach ein Versehen. Im Folge bin ich am Nachdenken, welche Wege sind vorhanden diese Lücke zu schliessen. Der einer wurde hier bestätigt, das Finanzamt trägt sie in der Regel von sich in den Steuerfall nach. Den Steuerzahler würde dieser Weg weniger Arbeit kosten.

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                    #10
                    Zitat von Blätter Beitrag anzeigen

                    Was hindert denn Finanzamt am "geleisteten Vorauszahlungen in die VaSt rein zu packen", wenn Vorauszahlungen schon im Steuerkonto sichtbar?
                    Das musst du Finanzamt selber fragen.

                    Wobei Dinge, die in der Erklärung nicht gefragt werden, schlecht vorausgefüllt werden können.
                    Die Frage betrifft somit rein Vorauszahlungen zur Kirchensteuer.

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                      #11
                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Und was soll immer die Formulierung "Chance"? Das Finanzamt ist doch kein Casino.
                      Mit Steuererklärung bin ich beschäftigt nur ein mal im Jahr und zwar nur soweit deren Abgabe es erfordert. Das heisst an Vorgängen, Vorschriften, usw. ist mir mehr unbekannt als bekannt. Aus dieser Perspektive einige Frage spielt sich eben in der Sphäre wie gut ist die Chance dass dies oder jenes so oder so funktioniert.

                      Danke für alle Antworten, Einiges habe ich draus gelernt.

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                        #12
                        Hallo,

                        Im Folge bin ich am Nachdenken, welche Wege sind vorhanden diese Lücke zu schliessen.
                        Diese Lücke ist historisch bedingt. Früher als es Elster noch nicht gab und man seine Erklärungen allesamt auf schriftlichen Formularen erstellen musste war die Angabe der Vorauszahlung obsolet weil sie dem Finanzamt schon bekannt war (das Finanzamt hat die Vorauszahlung ja selber festgesetzt). Erst mit Elster - oder einer anderen Software - wäre es sinnvoll, diese Angabe zumindest für die Berechnung bereitzustellen.

                        das Finanzamt trägt sie in der Regel von sich in den Steuerfall nach.
                        Nicht nur in der Regel, sondern immer (von den Fehlern abgesehen die auch im Finanzamt geschehen). Grundsätzlich kann man sich schon darauf verlassen.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Ich glaub da gab es auch mal was dass die Berücksichtigung der Vorauszahlungen in Elster problematisch wäre, weil es ja auch sein könnte, dass die Erklärung z. B. nach einer bezahlten Schätzung abgegeben wird. Es ist wohl nicht gewollt, dass man sich bei Abgabe der Erklärung an irgendwelchen aus der Luft gegriffenen Zahlen orientiert.
                          Probleme könnte es ja auch geben, wenn erstmals eine Zusammenveranlagung oder erstmals eine Einzelveranlagung durchgeführt wird.

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                            #14
                            Hallo,

                            Es ist wohl nicht gewollt, dass man sich bei Abgabe der Erklärung an irgendwelchen aus der Luft gegriffenen Zahlen orientiert.
                            Das mag sein, ist aber Quatsch. Die Berechnung ist doch eh' unverbindlich, und basiert sowieso nur auf den eingegebenen Daten.

                            Hatten wir doch früher oft bei "Nein" in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand, da kam dann bei der Berechnung eine tolle Erstattung heraus.
                            Wenn der Steuerzahler dass dann sofort verprasst hat (Urlaubsreise gebucht etc.) - selber Schuld.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              Die Vorauszahlungen erfüllen nicht den Sinn und Zweck der VaSt-Bescheinigungen. Diese sollen das Ausfüllen der Erklärung unterstützen. Vorauszahlungen sind aber für die Steuerfestsetzung nicht und nur für die Abrechnung interessant. Es handelt sich also nicht um eine Besteuerungsgrundlage, die erklärt werden muss. Daher werden Vorauszahlungen auch nicht im Steuererklärungsvordruck abgefragt. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit die Höhe der zur Steuernummer verzeichneten Zahlungseingänge über die Steuerkontoabfrage einzusehen. Das funktioniert nur nicht mit einem einfachen Zertifiakt, allerdings mit dem elektronischen Personalausweis.

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