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Elster-Berechnung falsch? (Verlustvortrag)

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    Elster-Berechnung falsch? (Verlustvortrag)

    Guten Tag,

    im Jahr 2020 habe ich aus Kapitalerträgen einen festgestellten Verlustbescheid in Höhe von 3000 Euro.

    Im Jahr 2021 wiederum habe ich Kapitalerträge in Höhe von 7000 Euro.

    Tätig war ich bei einem ausländischen Broker.

    In der Elster-Berechnung taucht nun aber sowohl nicht der Freibetrag in Höhe von 801 Euro auf, als auch nicht die Summe des festgestellten Verlustes aus 2020, sodass die Berechnung rund 1000 Euro höher zu meinen Ungunsten ausfällt.

    Nun wüsste ich gern, ob hier jemand weiß, ob insbesondere der Verlustvortrag im eigentlichen Bescheid doch noch "automatisch" berücksichtigt wird und Elster einfach nicht auf Daten aus dem Vorjahr zurückgreifen konnte, oder ob ich womöglich irgendwo einen Fehler bei der Eingabe der Daten gemacht haben könnte. Weiß da jemand mehr?

    Fest steht auf jeden Fall, dass mir ein offizieller Verlustbescheid zum Jahr 2020 vorliegt und ich auch die Feststellung eines aktualisierten Bescheids für 2021 beantragt habe.

    Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen.
    Zuletzt geändert von muenchen2022januar; 03.01.2022, 01:47.

    #2
    Ja, Mein Elster greift nicht auf Vorjahre zu, das Steuerprogramm des Finanzamts dann aber schon.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo,

      ... taucht nun aber sowohl nicht der Freibetrag in Höhe von 801 Euro auf, ...
      Das dürfte allerdings ein Fehler sein.
      Ich tippe auf falsche Eintragungen in Zeile 17.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Ja, Mein Elster greift nicht auf Vorjahre zu, das Steuerprogramm des Finanzamts dann aber schon.
        Guten Tag, vielen Dank für Ihre Auskunft. Ok, dann weiß ich hier schon mal, dass ich keinen Fehler gemacht habe und davon ausgehen kann, dass der Betrag im finalen Bescheid berücksichtigt ist.

        Kommentar


          #5
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Das dürfte allerdings ein Fehler sein.
          Ich tippe auf falsche Eintragungen in Zeile 17.

          Stefan
          Moin,


          hier habe ich tatsächlich nichts eingetragen, da ich das Feld leider übersehen habe, da es sich auf einer Extra-Seite befindet.

          Allerdings steht dort:

          In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt

          ---> hätte ich hier wirklich 801 Euro eintragen können? Denn in Anspruch genommen haben ich doch noch nichts. Oder verstehe ich das falsch?

          Entschuldigen Sie bitte, wenn diese Frage unnötig erscheinen sollte, aber für mich ist es das erste Mal, dass mich dieser Punkt betrifft.


          Ggf. werde ich noch einmal nachfragen, ob ich den nachträglich geltend machen kann.

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            #6
            Denn in Anspruch genommen haben ich doch noch nichts. Oder verstehe ich das falsch?
            Wenn du im Inland 2021 nichts in Anspruch genommen hast, musst du 0 eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              EDIT: Mein Post bezieht sich auf #5.

              nein, dort musst du Null eintragen (einer der wenigen Fälle in denen man u.U. auch eine Null eintragen muss).
              Elster sollte ein leeres Feld aber eigentlich gar nicht zulassen.

              Ggf. werde ich noch einmal nachfragen, ob ich den nachträglich geltend machen kann.
              Grundsätzlich kannst du gegen einen Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen, oder einen Antrag auf schlichte Änderung stellen. Der Grund spielt dabei keine Rolle, also egal ob du etwas vergessen hast oder das Finanzamt deiner Meinung nach einen Fehler gemacht hat.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                nein, dort musst du Null eintragen (einer der wenigen Fälle in denen man u.U. auch eine Null eintragen muss).
                Elster sollte ein leeres Feld aber eigentlich gar nicht zulassen.
                So es dann tatsächlich so ist, dass er bei keiner dem inländischen Steuerabzug unterliegenden Bank oder Broker nur einen Euro Zinsen aus Tages- oder Festgeld oder bei einem inländischen Broker Dividenden/Auschüttungen/Zinsen oder Verkaufserlöse aus Aktien, Fonds oder Anleihen freigestellt hatte.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn du im Inland 2021 nichts in Anspruch genommen hast, musst du 0 eintragen.
                  Danke für den Hinweis. Da ich bei einem ausländischen Broker aktiv war, hätte ich anstatt nichts dann dementsprechend eine 0 eintragen müssen. Vielen Dank für die Auskunft! Dann bin ich jetzt schlauer und werde im Kontext der Nachreichung der Nachweise anfragen, ob ich diesen Punkt noch nachtragen darf.

                  Danke auch für den zweiten Hinweis, das lege ich mir dann ggf. auf WV für den Fall, dass es nicht direkt korrigiert werden kann.

                  PS: Wünsche Ihnen und allen anderen hier ein frohes neues Jahr!

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen

                    So es dann tatsächlich so ist, dass er bei keiner dem inländischen Steuerabzug unterliegenden Bank oder Broker nur einen Euro Zinsen aus Tages- oder Festgeld oder bei einem inländischen Broker Dividenden/Auschüttungen/Zinsen oder Verkaufserlöse aus Aktien, Fonds oder Anleihen freigestellt hatte.
                    Dem ist so, da ich ausschließlich bei einem ausländischen Broker aktiv war und dementsprechend bis dato 0 Cent in Anspruch genommen habe.

                    Vielen Dank nochmal an alle für die freundlichen Hilfestellungen.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von muenchen2022januar Beitrag anzeigen
                      Dann bin ich jetzt schlauer und werde im Kontext der Nachreichung der Nachweise anfragen, ob ich diesen Punkt noch nachtragen darf.
                      Solange ein Bescheid nicht bestandskräftig ist, die einmonatige Einspruchsfrist also noch nicht um ist, kann man auch eigene Fehler problemlos korrigieren lassen.

                      Da ich es hier so verstehe, dass noch kein Bescheid erlassen wurde, würde ich jedoch kurzfristig mit dem FA Kontakt aufnehmen, telefonisch oder per Elster-Nachricht, und um das Nachtragen der Null in der fraglichen Zeile bitten. Komplett neu übermitteln würde ich nur, wenn die erste Übermittlung sehr kurz her ist, maximal wenige Tage, so dass man davon ausgehen kann, dass die Erklärung noch nicht angefasst wurde, oder wenn das FA ausdrücklich darum bittet.

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                        #12
                        Komplett neu übermitteln würde ich nur, wenn die erste Übermittlung sehr kurz her ist, maximal wenige Tage, so dass man davon ausgehen kann, dass die Erklärung noch nicht angefasst wurde,
                        Im Beitrag #1 ist vom Jahr 2021 die Rede, eine Erklärung für 2021 hat garantiert noch niemand angefasst.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          Solange ein Bescheid nicht bestandskräftig ist, die einmonatige Einspruchsfrist also noch nicht um ist, kann man auch eigene Fehler problemlos korrigieren lassen.

                          Da ich es hier so verstehe, dass noch kein Bescheid erlassen wurde, würde ich jedoch kurzfristig mit dem FA Kontakt aufnehmen, telefonisch oder per Elster-Nachricht, und um das Nachtragen der Null in der fraglichen Zeile bitten. Komplett neu übermitteln würde ich nur, wenn die erste Übermittlung sehr kurz her ist, maximal wenige Tage, so dass man davon ausgehen kann, dass die Erklärung noch nicht angefasst wurde, oder wenn das FA ausdrücklich darum bittet.
                          Also ich habe das jetzt tatsächlich mal gemacht und sämtliche Formulare nochmal übermittelt, da die erste Übermittlung erst gestern Abend erfolgte - nur ergänzt durch die eine 0.

                          Aber super, dass es so einfach möglich ist einfach das Dokument nochmal abzusenden.
                          Zuletzt geändert von muenchen2022januar; 03.01.2022, 15:44.

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                            #14
                            - nur ergänzt durch die eine 0.
                            Hast du dir vorher die Steuerberechnung angesehen, ob der Sparer-Pauschbetrag jetzt darin vorkommt ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Hast du dir vorher die Steuerberechnung angesehen, ob der Sparer-Pauschbetrag jetzt darin vorkommt ?
                              Ja, jetzt stimmt es. Vielen Dank nochmal!

                              Dann freue ich mich darauf, wenn dann voraussichtlich im März oder April der Bescheid kommt, inkl. der Berücksichtigung des Verlustvortrags aus 2020.

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